von Wein und Bier festzustellen, den Umfang derselben unzweifelhaft ab- zugrenzen. Gleichwie diese Umgrenzung erfolgte mittelst Angabe der In- gredienzien, welche zur Bereitung jener Lebensmittel verwendet sein dürfen, so werden auch im allgemeinen gewisse Merkmale, die wir aus dem vollen Inhalte des zugehörigen Begriffs als die "wesentlichen" hervorheben, das wirksame Prinzip zur gesuchten Abgrenzung liefern.
Faktisch ist in der That die Abgrenzung der Klassen, welche die Sprache mit Gemeinnamen darstellt, zumeist eine schwankende. Nicht nur bleiben Fälle denkbar, welche bei der Abgrenzung unberücksichtigt gelassen sind, und in Bezug auf welche schon Derjenige, der den Gemeinnamen gebraucht, sich im Unklaren darüber befindet, ob sie einzurechnen oder auszuschliessen seien (womit dieses auch für Alle strittig, unentschieden bleibt), sondern die Abgrenzung ist auch oft im subjektiven Gebrauch bei einundderselben Persönlichkeit eine wechselnde, richtet sich nach dem Gedankenkreise, in dem man sich eben bewegt, und verändert sich mit dem Untersuchungsfelde, auf das man den Gemeinnamen anwendet.
So schliesst z. B. in der Naturgeschichte die Klasse der Tiere die- jenige der Menschen in sich ein, wogegen in der Sprache des gewöhn- lichen Lebens und gesellschaftlichen Verkehrs sie dieselbe ausschliesst. So begrenzen wir auch die Klasse "Mensch" sicherlich enger, wenn wir sagen: "Alle Menschen sind sterblich", als wenn wir sagen: "Dieser Mensch ist todt", "der Arzt hat einen Menschen secirt" und dergl. Es hätte doch ge- wiss keinen Sinn, einen Leichnam noch als "sterblich" zu bezeichnen!
Ausserdem aber wird, wenn erst die Paläontologie noch erfolg- reicher in eine graue Vorzeit eindringt, der Lamarck - Darwin'schen Entwickelungslehre einst die Aufgabe zufallen, die Grenze zwischen Zwei- und Vierhänder, eventuell Vierfüsser noch schärfer zu ziehen, so wie sie durch die Entdeckung des Archäopterix und der mit Zähnen bewaffneten fossilen Vögel Nordamerikas (Hesperornis, Ichthyornis etc.) bereits in die Lage versetzt wurde, genauer scheiden zu müssen, was zur Klasse der Vögel und was zu derjenigen der (Flug-)Eidechsen hinfort gehören solle.
Mit der Voraussetzung wohldefinirter Klassen vollzieht die Logik eine ganz ähnliche Idealisirung der Wirklichkeit, wie z. B. die Mechanik es thut, indem sie absolut starre, oder aber vollkommen tropfbar flüssige in- kompressible oder endlich vollkommen elastisch flüssige (gasförmige) Körper fingirt. Indessen ist mit ihrem Ideal die Logik insofern in einer günsti- geren Stellung, wie die Mechanik, als es der letztern nicht möglich ist, z. B. Körper herzustellen, welche dem Zustand der absoluten Starrheit be- liebig nahe kommen. Wogegen es doch wenigstens in unserm Vermögen liegt, für uns selbst und Andere die Klassen, von welchen die Rede sein soll, mittelst Besinnung darüber, resp. in freier Übereinkunft mittelst ein- gehender Verständigung in jeder wünschbaren Schärfe abzugrenzen. Es geschieht ja nicht immer, doch kann es nötigenfalls geschehen.
Auf dieses Ideal der Logik, dass man auf wohldefinirte Klassen sich berufen könne, arbeiten zudem Gesetzgebung und Wissenschaften -- eine jede auf ihrem Gebiete -- mit grosser Macht hin. Dasselbe ist gerade auf letzterem Felde, welches zur Anwendung unsrer Dis-
Erste Vorlesung.
von Wein und Bier festzustellen, den Umfang derselben unzweifelhaft ab- zugrenzen. Gleichwie diese Umgrenzung erfolgte mittelst Angabe der In- gredienzien, welche zur Bereitung jener Lebensmittel verwendet sein dürfen, so werden auch im allgemeinen gewisse Merkmale, die wir aus dem vollen Inhalte des zugehörigen Begriffs als die „wesentlichen“ hervorheben, das wirksame Prinzip zur gesuchten Abgrenzung liefern.
Faktisch ist in der That die Abgrenzung der Klassen, welche die Sprache mit Gemeinnamen darstellt, zumeist eine schwankende. Nicht nur bleiben Fälle denkbar, welche bei der Abgrenzung unberücksichtigt gelassen sind, und in Bezug auf welche schon Derjenige, der den Gemeinnamen gebraucht, sich im Unklaren darüber befindet, ob sie einzurechnen oder auszuschliessen seien (womit dieses auch für Alle strittig, unentschieden bleibt), sondern die Abgrenzung ist auch oft im subjektiven Gebrauch bei einundderselben Persönlichkeit eine wechselnde, richtet sich nach dem Gedankenkreise, in dem man sich eben bewegt, und verändert sich mit dem Untersuchungsfelde, auf das man den Gemeinnamen anwendet.
So schliesst z. B. in der Naturgeschichte die Klasse der Tiere die- jenige der Menschen in sich ein, wogegen in der Sprache des gewöhn- lichen Lebens und gesellschaftlichen Verkehrs sie dieselbe ausschliesst. So begrenzen wir auch die Klasse „Mensch“ sicherlich enger, wenn wir sagen: „Alle Menschen sind sterblich“, als wenn wir sagen: „Dieser Mensch ist todt“, „der Arzt hat einen Menschen secirt“ und dergl. Es hätte doch ge- wiss keinen Sinn, einen Leichnam noch als „sterblich“ zu bezeichnen!
Ausserdem aber wird, wenn erst die Paläontologie noch erfolg- reicher in eine graue Vorzeit eindringt, der Lamarck - Darwin'schen Entwickelungslehre einst die Aufgabe zufallen, die Grenze zwischen Zwei- und Vierhänder, eventuell Vierfüsser noch schärfer zu ziehen, so wie sie durch die Entdeckung des Archäopterix und der mit Zähnen bewaffneten fossilen Vögel Nordamerikas (Hesperornis, Ichthyornis etc.) bereits in die Lage versetzt wurde, genauer scheiden zu müssen, was zur Klasse der Vögel und was zu derjenigen der (Flug-)Eidechsen hinfort gehören solle.
Mit der Voraussetzung wohldefinirter Klassen vollzieht die Logik eine ganz ähnliche Idealisirung der Wirklichkeit, wie z. B. die Mechanik es thut, indem sie absolut starre, oder aber vollkommen tropfbar flüssige in- kompressible oder endlich vollkommen elastisch flüssige (gasförmige) Körper fingirt. Indessen ist mit ihrem Ideal die Logik insofern in einer günsti- geren Stellung, wie die Mechanik, als es der letztern nicht möglich ist, z. B. Körper herzustellen, welche dem Zustand der absoluten Starrheit be- liebig nahe kommen. Wogegen es doch wenigstens in unserm Vermögen liegt, für uns selbst und Andere die Klassen, von welchen die Rede sein soll, mittelst Besinnung darüber, resp. in freier Übereinkunft mittelst ein- gehender Verständigung in jeder wünschbaren Schärfe abzugrenzen. Es geschieht ja nicht immer, doch kann es nötigenfalls geschehen.
Auf dieses Ideal der Logik, dass man auf wohldefinirte Klassen sich berufen könne, arbeiten zudem Gesetzgebung und Wissenschaften — eine jede auf ihrem Gebiete — mit grosser Macht hin. Dasselbe ist gerade auf letzterem Felde, welches zur Anwendung unsrer Dis-
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Erste Vorlesung.
von Wein und Bier festzustellen, den Umfang derselben unzweifelhaft ab-
zugrenzen. Gleichwie diese Umgrenzung erfolgte mittelst Angabe der In-
gredienzien, welche zur Bereitung jener Lebensmittel verwendet sein dürfen,
so werden auch im allgemeinen gewisse Merkmale, die wir aus dem vollen
Inhalte des zugehörigen Begriffs als die „wesentlichen“ hervorheben, das
wirksame Prinzip zur gesuchten Abgrenzung liefern.
Faktisch ist in der That die Abgrenzung der Klassen, welche die
Sprache mit Gemeinnamen darstellt, zumeist eine schwankende. Nicht nur
bleiben Fälle denkbar, welche bei der Abgrenzung unberücksichtigt gelassen
sind, und in Bezug auf welche schon Derjenige, der den Gemeinnamen
gebraucht, sich im Unklaren darüber befindet, ob sie einzurechnen oder
auszuschliessen seien (womit dieses auch für Alle strittig, unentschieden
bleibt), sondern die Abgrenzung ist auch oft im subjektiven Gebrauch bei
einundderselben Persönlichkeit eine wechselnde, richtet sich nach dem
Gedankenkreise, in dem man sich eben bewegt, und verändert sich mit dem
Untersuchungsfelde, auf das man den Gemeinnamen anwendet.
So schliesst z. B. in der Naturgeschichte die Klasse der Tiere die-
jenige der Menschen in sich ein, wogegen in der Sprache des gewöhn-
lichen Lebens und gesellschaftlichen Verkehrs sie dieselbe ausschliesst. So
begrenzen wir auch die Klasse „Mensch“ sicherlich enger, wenn wir sagen:
„Alle Menschen sind sterblich“, als wenn wir sagen: „Dieser Mensch ist
todt“, „der Arzt hat einen Menschen secirt“ und dergl. Es hätte doch ge-
wiss keinen Sinn, einen Leichnam noch als „sterblich“ zu bezeichnen!
Ausserdem aber wird, wenn erst die Paläontologie noch erfolg-
reicher in eine graue Vorzeit eindringt, der Lamarck - Darwin'schen
Entwickelungslehre einst die Aufgabe zufallen, die Grenze zwischen Zwei-
und Vierhänder, eventuell Vierfüsser noch schärfer zu ziehen, so wie sie
durch die Entdeckung des Archäopterix und der mit Zähnen bewaffneten
fossilen Vögel Nordamerikas (Hesperornis, Ichthyornis etc.) bereits in die
Lage versetzt wurde, genauer scheiden zu müssen, was zur Klasse der
Vögel und was zu derjenigen der (Flug-)Eidechsen hinfort gehören solle.
Mit der Voraussetzung wohldefinirter Klassen vollzieht die Logik eine
ganz ähnliche Idealisirung der Wirklichkeit, wie z. B. die Mechanik es
thut, indem sie absolut starre, oder aber vollkommen tropfbar flüssige in-
kompressible oder endlich vollkommen elastisch flüssige (gasförmige) Körper
fingirt. Indessen ist mit ihrem Ideal die Logik insofern in einer günsti-
geren Stellung, wie die Mechanik, als es der letztern nicht möglich ist,
z. B. Körper herzustellen, welche dem Zustand der absoluten Starrheit be-
liebig nahe kommen. Wogegen es doch wenigstens in unserm Vermögen
liegt, für uns selbst und Andere die Klassen, von welchen die Rede sein
soll, mittelst Besinnung darüber, resp. in freier Übereinkunft mittelst ein-
gehender Verständigung in jeder wünschbaren Schärfe abzugrenzen. Es
geschieht ja nicht immer, doch kann es nötigenfalls geschehen.
Auf dieses Ideal der Logik, dass man auf wohldefinirte Klassen
sich berufen könne, arbeiten zudem Gesetzgebung und Wissenschaften
— eine jede auf ihrem Gebiete — mit grosser Macht hin. Dasselbe
ist gerade auf letzterem Felde, welches zur Anwendung unsrer Dis-
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/184>, abgerufen am 22.11.2024.
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