Abrede genommen hatte, die Aeltesten und Vol- steher der Gemeinden bitten, mit auf die Albertus- Burg zu kommen, weil man ihnen etwas besonders vorzutragen hätte; Da nun diese Folge leisteten, eröffnete ihnen Herr Mag. Schmeltzer, wie auf künfftigen 25ten Tag dieses Monats, nehmlich den Tag nach Johannis, in Europa von allen Evangelisch-Lutherischen Glaubens-Bekennern ein besonderes hohes Fest oder Jubilaeum celebrirt werden würde, weil eben an demselben Tage vor nunmehro 200. Jahren, das Evangelische Luthe- rische Glaubens-Bekänntniß dem Römischen Kay- ser Carolo V. zu Augspurg übergeben, mithin der Grund gelegt worden, daß die reine Lehre, welche von einigen seit undencklichen Zeiten her mit vielen Jrrthümern vermischt gewesen, wieder an theils Orten in Europa frey und öffentlich, nach Anwei- sung des Göttlichen Worts, gepredigt werden dürffen, auch den gemeinsten Leuten wieder erlaubt worden, die heilige Bibel zulesen, welches bißhero verbothen gewesen, etc. etc.
Demnach schiene nicht nur sehr nützlich, sondern auch unsere Schuld und Pflicht zu seyn, daß wir Felsenburger uns der Freude und Vergnügens über die besondere Gnade GOttes, so er auch uns durch seinen auserwehlten Rüst-Zeug, den seel. Luthe- rum erwiesen, theilhafftig machen, GOtt zu Eh- ren und zum Heyl unserer Seelen den 25. 26. und 27ten Junii, als 3. hohe Fest-Tage, so wir Weyh- nachten, Ostern und Pfingsten, mithin dieses Ju- bilaeum auf die Art celebrirten, wie es, besage
der
(E 3)
Abrede genommen hatte, die Aelteſten und Vol- ſteher der Gemeinden bitten, mit auf die Albertus- Burg zu kommen, weil man ihnen etwas beſonders vorzutragen haͤtte; Da nun dieſe Folge leiſteten, eroͤffnete ihnen Herr Mag. Schmeltzer, wie auf kuͤnfftigen 25ten Tag dieſes Monats, nehmlich den Tag nach Johannis, in Europa von allen Evangeliſch-Lutheriſchen Glaubens-Bekennern ein beſonderes hohes Feſt oder Jubilæum celebrirt werden wuͤrde, weil eben an demſelben Tage vor nunmehro 200. Jahren, das Evangeliſche Luthe- riſche Glaubens-Bekaͤnntniß dem Roͤmiſchen Kay- ſer Carolo V. zu Augſpurg uͤbergeben, mithin der Grund gelegt worden, daß die reine Lehre, welche von einigen ſeit undencklichen Zeiten her mit vielen Jrrthuͤmern vermiſcht geweſen, wieder an theils Orten in Europa frey und oͤffentlich, nach Anwei- ſung des Goͤttlichen Worts, gepredigt werden duͤrffen, auch den gemeinſten Leuten wieder erlaubt worden, die heilige Bibel zuleſen, welches bißhero verbothen geweſen, ꝛc. ꝛc.
Demnach ſchiene nicht nur ſehr nuͤtzlich, ſondern auch unſere Schuld und Pflicht zu ſeyn, daß wir Felſenburger uns der Freude und Vergnuͤgens uͤber die beſondere Gnade GOttes, ſo er auch uns durch ſeinen auserwehlten Ruͤſt-Zeug, den ſeel. Luthe- rum erwieſen, theilhafftig machen, GOtt zu Eh- ren und zum Heyl unſerer Seelen den 25. 26. und 27ten Junii, als 3. hohe Feſt-Tage, ſo wir Weyh- nachten, Oſtern und Pfingſten, mithin dieſes Ju- bilæum auf die Art celebrirten, wie es, beſage
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(E 3)
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Abrede genommen hatte, die Aelteſten und Vol-
ſteher der Gemeinden bitten, mit auf die Albertus-
Burg zu kommen, weil man ihnen etwas beſonders
vorzutragen haͤtte; Da nun dieſe Folge leiſteten,
eroͤffnete ihnen Herr Mag. Schmeltzer, wie auf
kuͤnfftigen 25ten Tag dieſes Monats, nehmlich
den Tag nach Johannis, in Europa von allen
Evangeliſch-Lutheriſchen Glaubens-Bekennern ein
beſonderes hohes Feſt oder Jubilæum celebrirt
werden wuͤrde, weil eben an demſelben Tage vor
nunmehro 200. Jahren, das Evangeliſche Luthe-
riſche Glaubens-Bekaͤnntniß dem Roͤmiſchen Kay-
ſer Carolo V. zu Augſpurg uͤbergeben, mithin der
Grund gelegt worden, daß die reine Lehre, welche
von einigen ſeit undencklichen Zeiten her mit vielen
Jrrthuͤmern vermiſcht geweſen, wieder an theils
Orten in Europa frey und oͤffentlich, nach Anwei-
ſung des Goͤttlichen Worts, gepredigt werden
duͤrffen, auch den gemeinſten Leuten wieder erlaubt
worden, die heilige Bibel zuleſen, welches bißhero
verbothen geweſen, ꝛc. ꝛc.
Demnach ſchiene nicht nur ſehr nuͤtzlich, ſondern
auch unſere Schuld und Pflicht zu ſeyn, daß wir
Felſenburger uns der Freude und Vergnuͤgens uͤber
die beſondere Gnade GOttes, ſo er auch uns durch
ſeinen auserwehlten Ruͤſt-Zeug, den ſeel. Luthe-
rum erwieſen, theilhafftig machen, GOtt zu Eh-
ren und zum Heyl unſerer Seelen den 25. 26. und
27ten Junii, als 3. hohe Feſt-Tage, ſo wir Weyh-
nachten, Oſtern und Pfingſten, mithin dieſes Ju-
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Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. Bd. 3. Nordhausen, 1739, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schnabel_fata03_1739/77>, abgerufen am 22.11.2024.
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