Verstande, nach gemachtem unpartheyischen Te- stamente, sanfft und selig verschied.
Jch leistete dem entseelten Cörper die schuldige Pflicht, ihrem letzten Willen aber eifrigsten Gehor- sam, und weiln meine älteste Schwester bereits vor 4. Jahren, einen ansehnlichen und wohl bemittelten Bürger geheyrathet, überließ ich demselben die Sor- ge vor unsere gemeinschafftlichen wenigen Güther, ließ den jüngern Geschwistern Vormünder bestäti- gen, gab meinem 19. jährigen Bruder, der seit 4. Jah- ren bey einem Kauffmanne die Handlung zu erler- nen, im Begriff war und denen Schwestern, wel- che die älteste Schwester nicht von sich lassen wolte, gute Vermahnungen, den jüngsten Bruder aber, bey dem sich in seinem damahligen 12ten Jahre ein ausserordentlich aufgewecktes Naturell zum Studi- ren zeigte, verließ unter der Zucht eines exemplari- schen und besonders wohl qualificirten Schul-Col- legen, welcher ihn vor jährliche bedungene Gelder, als sein leibliches Kind zu halten versprach, ich aber gelobte diesem meinem jüngern Bruder, bey künff- tigem Wohlverhalten, alljährlich aus meinem eige- nen Vermögen, wenigstens 20. Thlr. Zubusse zu ge- ben, damit es nicht allzustarck über sein bißgen Erb- theil hergehen möchte.
Nachdem nun solchergestalt bey den Meinigen alles in gute Ordnung gebracht war, fieng ich auch an vor memen eigenen künfftigen Aufenthalt zu sor- gen. Es wurden mir in Elbingen, ohne Ruhm zu sa- gen, verschiedene Conditiones angetragen, allein die Conduite des Herrn Frantz Martin Julii, hatte mich dermassen eingenommen, daß ich alle andern
fahren
Verſtande, nach gemachtem unpartheyiſchen Te- ſtamente, ſanfft und ſelig verſchied.
Jch leiſtete dem entſeelten Coͤrper die ſchuldige Pflicht, ihrem letzten Willen aber eifrigſten Gehor- ſam, und weiln meine aͤlteſte Schweſter bereits vor 4. Jahren, einen anſehnlichen und wohl bemittelten Buͤrger geheyrathet, uͤberließ ich demſelben die Sor- ge vor unſere gemeinſchafftlichen wenigen Guͤther, ließ den juͤngern Geſchwiſtern Vormuͤnder beſtaͤti- gen, gab meinem 19. jaͤhrigen Bruder, der ſeit 4. Jah- ren bey einem Kauffmanne die Handlung zu erler- nen, im Begriff war und denen Schweſtern, wel- che die aͤlteſte Schweſter nicht von ſich laſſen wolte, gute Vermahnungen, den juͤngſten Bruder aber, bey dem ſich in ſeinem damahligen 12ten Jahre ein auſſerordentlich aufgewecktes Naturell zum Studi- ren zeigte, verließ unter der Zucht eines exemplari- ſchen und beſonders wohl qualificirten Schul-Col- legen, welcher ihn vor jaͤhrliche bedungene Gelder, als ſein leibliches Kind zu halten verſprach, ich aber gelobte dieſem meinem juͤngern Bruder, bey kuͤnff- tigem Wohlverhalten, alljaͤhrlich aus meinem eige- nen Vermoͤgen, wenigſtens 20. Thlr. Zubuſſe zu ge- ben, damit es nicht allzuſtarck uͤber ſein bißgen Erb- theil hergehen moͤchte.
Nachdem nun ſolchergeſtalt bey den Meinigen alles in gute Ordnung gebracht war, fieng ich auch an vor memen eigenen kuͤnfftigen Aufenthalt zu ſor- gen. Es wurden mir in Elbingen, ohne Ruhm zu ſa- gen, verſchiedene Conditiones angetragen, allein die Conduite des Herrn Frantz Martin Julii, hatte mich dermaſſen eingenommen, daß ich alle andern
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Verſtande, nach gemachtem unpartheyiſchen Te-
ſtamente, ſanfft und ſelig verſchied.
Jch leiſtete dem entſeelten Coͤrper die ſchuldige
Pflicht, ihrem letzten Willen aber eifrigſten Gehor-
ſam, und weiln meine aͤlteſte Schweſter bereits vor
4. Jahren, einen anſehnlichen und wohl bemittelten
Buͤrger geheyrathet, uͤberließ ich demſelben die Sor-
ge vor unſere gemeinſchafftlichen wenigen Guͤther,
ließ den juͤngern Geſchwiſtern Vormuͤnder beſtaͤti-
gen, gab meinem 19. jaͤhrigen Bruder, der ſeit 4. Jah-
ren bey einem Kauffmanne die Handlung zu erler-
nen, im Begriff war und denen Schweſtern, wel-
che die aͤlteſte Schweſter nicht von ſich laſſen wolte,
gute Vermahnungen, den juͤngſten Bruder aber,
bey dem ſich in ſeinem damahligen 12ten Jahre ein
auſſerordentlich aufgewecktes Naturell zum Studi-
ren zeigte, verließ unter der Zucht eines exemplari-
ſchen und beſonders wohl qualificirten Schul-Col-
legen, welcher ihn vor jaͤhrliche bedungene Gelder,
als ſein leibliches Kind zu halten verſprach, ich aber
gelobte dieſem meinem juͤngern Bruder, bey kuͤnff-
tigem Wohlverhalten, alljaͤhrlich aus meinem eige-
nen Vermoͤgen, wenigſtens 20. Thlr. Zubuſſe zu ge-
ben, damit es nicht allzuſtarck uͤber ſein bißgen Erb-
theil hergehen moͤchte.
Nachdem nun ſolchergeſtalt bey den Meinigen
alles in gute Ordnung gebracht war, fieng ich auch
an vor memen eigenen kuͤnfftigen Aufenthalt zu ſor-
gen. Es wurden mir in Elbingen, ohne Ruhm zu ſa-
gen, verſchiedene Conditiones angetragen, allein die
Conduite des Herrn Frantz Martin Julii, hatte
mich dermaſſen eingenommen, daß ich alle andern
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Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. Bd. 2. Nordhausen, 1737, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schnabel_fata02_1737/54>, abgerufen am 12.12.2024.
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