mit gerechnet, 24. Seelen ausserhalb des Hügels aber 59. Seelen. Summa, Jm Jahr 1688. da die erstere Haupt-Vertheilung vollendet wurde, aller auf dieser Jnsul lebenden Menschen, 83. Nehm- lich 39. Mannes-und 44. Weibs-Personen.
Jch habe euch aber, meine Lieben, diese Rech- nung nur dieserwegen vorgehalten, weil ich eben im 1688ten Jahre mein sechzigtes Lebens-Jahr, und das viertzigste Jahr meines vergnügt-geführ- ten Ehestandes zurück gelegt hatte, auch weil/ auf- fer meinem letzten Töchterlein, bis auf selbige Zeit kein eintziges noch mehr von meinen Kindern oder Kindes-Kindern gestorben war, welches doch nachhero eben so wohl unter uns, als unter andern sterblichen Menschen-Kindern geschahe, wie mein ordentlich geführtes Todten-Register solches be- zeuget, und auf Begehren zur andern Zeit vorge- zeigt werden kan.
Nun solte zwar auch von meiner Kindes-Kin- der fernerer Verheyrathung ordentliche Meldung thun, allein, wem wird sonderlich mit solchen allzu- grossen Weitläufftigkeiten gedienet seyn, zumah- len sich ein jeder leichtlich einbilden kan, daß sie sich mit niemand anders als ihrer Väter und Mütter, Brüders-und Schwester-Kindern ha- ben verehligen können, welches so viel mir wissend, Göttlicher Ordnung nicht gäntzlich zuwider ist, und worzu mein erster Sohns-Sohn, Albertus der dritte allhier, anno 1689. mit Roberts ältesten Tochter den Anfang machte, welchen die andern mannbaren, zu gehöriger Zeit, biß auf diesen Tag nachgesolget sind.
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mit gerechnet, 24. Seelen auſſerhalb des Huͤgels aber 59. Seelen. Summa, Jm Jahr 1688. da die erſtere Haupt-Vertheilung vollendet wurde, aller auf dieſer Jnſul lebenden Menſchen, 83. Nehm- lich 39. Mannes-und 44. Weibs-Perſonen.
Jch habe euch aber, meine Lieben, dieſe Rech- nung nur dieſerwegen vorgehalten, weil ich eben im 1688ten Jahre mein ſechzigtes Lebens-Jahr, und das viertzigſte Jahr meines vergnuͤgt-gefuͤhr- ten Eheſtandes zuruͤck gelegt hatte, auch weil/ auf- fer meinem letzten Toͤchterlein, bis auf ſelbige Zeit kein eintziges noch mehr von meinen Kindern oder Kindes-Kindern geſtorben war, welches doch nachhero eben ſo wohl unter uns, als unter andern ſterblichen Menſchen-Kindern geſchahe, wie mein ordentlich gefuͤhrtes Todten-Regiſter ſolches be- zeuget, und auf Begehren zur andern Zeit vorge- zeigt werden kan.
Nun ſolte zwar auch von meiner Kindes-Kin- der fernerer Verheyrathung ordentliche Meldung thun, allein, wem wird ſonderlich mit ſolchen allzu- groſſen Weitlaͤufftigkeiten gedienet ſeyn, zumah- len ſich ein jeder leichtlich einbilden kan, daß ſie ſich mit niemand anders als ihrer Vaͤter und Muͤtter, Bruͤders-und Schweſter-Kindern ha- ben verehligen koͤnnen, welches ſo viel mir wiſſend, Goͤttlicher Ordnung nicht gaͤntzlich zuwider iſt, und worzu mein erſter Sohns-Sohn, Albertus der dritte allhier, anno 1689. mit Roberts aͤlteſten Tochter den Anfang machte, welchen die andern mannbaren, zu gehoͤriger Zeit, biß auf dieſen Tag nachgeſolget ſind.
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mit gerechnet, 24. Seelen auſſerhalb des Huͤgels
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auf dieſer Jnſul lebenden Menſchen, 83. Nehm-
lich 39. Mannes-und 44. Weibs-Perſonen.
Jch habe euch aber, meine Lieben, dieſe Rech-
nung nur dieſerwegen vorgehalten, weil ich eben
im 1688ten Jahre mein ſechzigtes Lebens-Jahr,
und das viertzigſte Jahr meines vergnuͤgt-gefuͤhr-
ten Eheſtandes zuruͤck gelegt hatte, auch weil/ auf-
fer meinem letzten Toͤchterlein, bis auf ſelbige Zeit
kein eintziges noch mehr von meinen Kindern oder
Kindes-Kindern geſtorben war, welches doch
nachhero eben ſo wohl unter uns, als unter andern
ſterblichen Menſchen-Kindern geſchahe, wie mein
ordentlich gefuͤhrtes Todten-Regiſter ſolches be-
zeuget, und auf Begehren zur andern Zeit vorge-
zeigt werden kan.
Nun ſolte zwar auch von meiner Kindes-Kin-
der fernerer Verheyrathung ordentliche Meldung
thun, allein, wem wird ſonderlich mit ſolchen allzu-
groſſen Weitlaͤufftigkeiten gedienet ſeyn, zumah-
len ſich ein jeder leichtlich einbilden kan, daß ſie
ſich mit niemand anders als ihrer Vaͤter und
Muͤtter, Bruͤders-und Schweſter-Kindern ha-
ben verehligen koͤnnen, welches ſo viel mir wiſſend,
Goͤttlicher Ordnung nicht gaͤntzlich zuwider iſt, und
worzu mein erſter Sohns-Sohn, Albertus der
dritte allhier, anno 1689. mit Roberts aͤlteſten
Tochter den Anfang machte, welchen die andern
mannbaren, zu gehoͤriger Zeit, biß auf dieſen Tag
nachgeſolget ſind.
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
1731 erschien die Erstausgabe. Die zweite Auflage… [mehr]
1731 erschien die Erstausgabe. Die zweite Auflage folgte schon 1732. Zum Zeitpunkt der Digitalisierung stand nur die dritte Auflage von 1740 zur Verfügung. (Link zur Erstausgabe: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-459276)
Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. 3. Aufl. Bd. 1. Nordhausen, 1740, S. 421. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schnabel_fata01_1740/435>, abgerufen am 24.11.2024.
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