Die Städte sind entstanden durch die nach einem gemeinsamen Mittelpunkt drängenden politischen, kirch- lichen, wirthschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen Landes- theile. Jede Gegend, jeder Kreis hat das Bedürfniß, die Verwaltung, das Gericht, den Handel, die Feste der Kirche und des Volkes an einem Punkte zu kon- zentriren; im Mittelalter bot der Schutz der Mauern und der städtischen Rechte dem Handelsmann und dem Handwerker allein die Garantie einer gesicherten Existenz. Handel und Gewerbe blühten ausschließlich in den Städten, weil hier ausschließlich die Bedingungen ihrer Blüthe vorhanden waren.
Mit einer gewissen Entwicklung des platten Landes entstand aber auch in den Dörfern, auf den Gütern das Bedürfniß, für einzelne Thätigkeiten Gewerbetreibende am Orte selbst zu haben; das theure Leben in den Städten ließ dem armen Handwerksmann die Ansiedlung auf dem Lande mit etwaigem Vertrieb der Waaren nach der Stadt wünschenswerth erscheinen. Das war schon im Mittelalter so und erst mit der Ausartung des Zunftwesens, mit dem Sinken der deutschen Volkswirth- schaft strebten die Städte danach, das Handwerk mög- lichst ausschließlich auf ihre Mauern zu beschränken,1
1 In Nürnberg wird erst im 15. Jahrhundert gegen das Landhandwerk eingeschritten: s. Baader, Nürnberger Polizei- ordnungen. Stuttgart, liter. Verein 1861. S. 170. In Lübeck beginnen die Klagen über das Landhandwerk erst im 16. Jahr- hundert, wie auch das systematische Jagen der Bönhasen erst um diese Zeit beginnt: s. Wehrmann, Die ältern lübeckischen Zunftrollen, Lübeck 1864, S. 96 u. 98.
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Der Gegenſatz von Stadt und Land.
Die Städte ſind entſtanden durch die nach einem gemeinſamen Mittelpunkt drängenden politiſchen, kirch- lichen, wirthſchaftlichen Bedürfniſſe der einzelnen Landes- theile. Jede Gegend, jeder Kreis hat das Bedürfniß, die Verwaltung, das Gericht, den Handel, die Feſte der Kirche und des Volkes an einem Punkte zu kon- zentriren; im Mittelalter bot der Schutz der Mauern und der ſtädtiſchen Rechte dem Handelsmann und dem Handwerker allein die Garantie einer geſicherten Exiſtenz. Handel und Gewerbe blühten ausſchließlich in den Städten, weil hier ausſchließlich die Bedingungen ihrer Blüthe vorhanden waren.
Mit einer gewiſſen Entwicklung des platten Landes entſtand aber auch in den Dörfern, auf den Gütern das Bedürfniß, für einzelne Thätigkeiten Gewerbetreibende am Orte ſelbſt zu haben; das theure Leben in den Städten ließ dem armen Handwerksmann die Anſiedlung auf dem Lande mit etwaigem Vertrieb der Waaren nach der Stadt wünſchenswerth erſcheinen. Das war ſchon im Mittelalter ſo und erſt mit der Ausartung des Zunftweſens, mit dem Sinken der deutſchen Volkswirth- ſchaft ſtrebten die Städte danach, das Handwerk mög- lichſt ausſchließlich auf ihre Mauern zu beſchränken,1
1 In Nürnberg wird erſt im 15. Jahrhundert gegen das Landhandwerk eingeſchritten: ſ. Baader, Nürnberger Polizei- ordnungen. Stuttgart, liter. Verein 1861. S. 170. In Lübeck beginnen die Klagen über das Landhandwerk erſt im 16. Jahr- hundert, wie auch das ſyſtematiſche Jagen der Bönhaſen erſt um dieſe Zeit beginnt: ſ. Wehrmann, Die ältern lübeckiſchen Zunftrollen, Lübeck 1864, S. 96 u. 98.
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Der Gegenſatz von Stadt und Land.
Die Städte ſind entſtanden durch die nach einem
gemeinſamen Mittelpunkt drängenden politiſchen, kirch-
lichen, wirthſchaftlichen Bedürfniſſe der einzelnen Landes-
theile. Jede Gegend, jeder Kreis hat das Bedürfniß,
die Verwaltung, das Gericht, den Handel, die Feſte
der Kirche und des Volkes an einem Punkte zu kon-
zentriren; im Mittelalter bot der Schutz der Mauern
und der ſtädtiſchen Rechte dem Handelsmann und dem
Handwerker allein die Garantie einer geſicherten Exiſtenz.
Handel und Gewerbe blühten ausſchließlich in den
Städten, weil hier ausſchließlich die Bedingungen ihrer
Blüthe vorhanden waren.
Mit einer gewiſſen Entwicklung des platten Landes
entſtand aber auch in den Dörfern, auf den Gütern
das Bedürfniß, für einzelne Thätigkeiten Gewerbetreibende
am Orte ſelbſt zu haben; das theure Leben in den
Städten ließ dem armen Handwerksmann die Anſiedlung
auf dem Lande mit etwaigem Vertrieb der Waaren nach
der Stadt wünſchenswerth erſcheinen. Das war ſchon
im Mittelalter ſo und erſt mit der Ausartung des
Zunftweſens, mit dem Sinken der deutſchen Volkswirth-
ſchaft ſtrebten die Städte danach, das Handwerk mög-
lichſt ausſchließlich auf ihre Mauern zu beſchränken, 1
1 In Nürnberg wird erſt im 15. Jahrhundert gegen das
Landhandwerk eingeſchritten: ſ. Baader, Nürnberger Polizei-
ordnungen. Stuttgart, liter. Verein 1861. S. 170. In Lübeck
beginnen die Klagen über das Landhandwerk erſt im 16. Jahr-
hundert, wie auch das ſyſtematiſche Jagen der Bönhaſen erſt
um dieſe Zeit beginnt: ſ. Wehrmann, Die ältern lübeckiſchen
Zunftrollen, Lübeck 1864, S. 96 u. 98.
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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/281>, abgerufen am 28.11.2024.
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