Eine vollständige statistische Erhebung, wie das Gesetz gewirkt hat, ist auch für Sachsen nicht vorhan- den. Immer aber mögen einige Mittheilungen über die Wirkung auch hier ihre Stelle finden. Für den Dresdener Handelskammerbezirk hat Dr. Rentzsch eine Anzahl statistischer Angaben in Bezug auf die Städte des Handelskammerbezirks Dresden durch besondere Erhe- bungen gesammelt und publizirt, die einiges Licht auf die Folgen werfen.1
Er untersucht, wie viele neue gewerbliche Niederlas- sungen in den 33 Städten des Dresdener Handelskam- merbezirks 1862--65 vorkamen. Auf 1000 Einwoh- ner kamen durchschnittlich jährlich 6,55 Neuetablirungen; der Hauptandrang erfolgte 1862; man war seit Ende 1860 der Erlassung des Gesetzes sicher gewesen, sehr viele hatten der Kosten wegen gewartet, so wurde die Zahl 1862 ziemlich groß. In den beiden folgenden Jahren fanden aber wieder um so weniger statt; der Ausfall gegen 1862 beträgt fast überall 33 %, nicht selten bis 50 %. In den kleinen Ackerbaustädten ist der Fortschritt ein geringer; die Hauptanziehungskraft haben die größern Städte Dresden, Freiberg, Meißen. Eine wesentliche Zunahme mußte besonders da erfolgen, wo vorher Verbietungsrechte waren. Daß aber die Grundverhältnisse des Handwerksbetriebs dadurch keine andern geworden sind, geht aus zweierlei hervor. Ein-
1Dr. H. Rentzsch, gewerbestatistische Mittheilungen zur Berathung der Ministerial - Vorlage über das Gewerbegesetz. Dresden 1866.
Die Aufnahmen der kleinern Staaten.
Eine vollſtändige ſtatiſtiſche Erhebung, wie das Geſetz gewirkt hat, iſt auch für Sachſen nicht vorhan- den. Immer aber mögen einige Mittheilungen über die Wirkung auch hier ihre Stelle finden. Für den Dresdener Handelskammerbezirk hat Dr. Rentzſch eine Anzahl ſtatiſtiſcher Angaben in Bezug auf die Städte des Handelskammerbezirks Dresden durch beſondere Erhe- bungen geſammelt und publizirt, die einiges Licht auf die Folgen werfen.1
Er unterſucht, wie viele neue gewerbliche Niederlaſ- ſungen in den 33 Städten des Dresdener Handelskam- merbezirks 1862—65 vorkamen. Auf 1000 Einwoh- ner kamen durchſchnittlich jährlich 6,55 Neuetablirungen; der Hauptandrang erfolgte 1862; man war ſeit Ende 1860 der Erlaſſung des Geſetzes ſicher geweſen, ſehr viele hatten der Koſten wegen gewartet, ſo wurde die Zahl 1862 ziemlich groß. In den beiden folgenden Jahren fanden aber wieder um ſo weniger ſtatt; der Ausfall gegen 1862 beträgt faſt überall 33 %, nicht ſelten bis 50 %. In den kleinen Ackerbauſtädten iſt der Fortſchritt ein geringer; die Hauptanziehungskraft haben die größern Städte Dresden, Freiberg, Meißen. Eine weſentliche Zunahme mußte beſonders da erfolgen, wo vorher Verbietungsrechte waren. Daß aber die Grundverhältniſſe des Handwerksbetriebs dadurch keine andern geworden ſind, geht aus zweierlei hervor. Ein-
1Dr. H. Rentzſch, gewerbeſtatiſtiſche Mittheilungen zur Berathung der Miniſterial - Vorlage über das Gewerbegeſetz. Dresden 1866.
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Die Aufnahmen der kleinern Staaten.
Eine vollſtändige ſtatiſtiſche Erhebung, wie das
Geſetz gewirkt hat, iſt auch für Sachſen nicht vorhan-
den. Immer aber mögen einige Mittheilungen über
die Wirkung auch hier ihre Stelle finden. Für den
Dresdener Handelskammerbezirk hat Dr. Rentzſch eine
Anzahl ſtatiſtiſcher Angaben in Bezug auf die Städte
des Handelskammerbezirks Dresden durch beſondere Erhe-
bungen geſammelt und publizirt, die einiges Licht auf
die Folgen werfen. 1
Er unterſucht, wie viele neue gewerbliche Niederlaſ-
ſungen in den 33 Städten des Dresdener Handelskam-
merbezirks 1862—65 vorkamen. Auf 1000 Einwoh-
ner kamen durchſchnittlich jährlich 6,55 Neuetablirungen;
der Hauptandrang erfolgte 1862; man war ſeit Ende
1860 der Erlaſſung des Geſetzes ſicher geweſen, ſehr
viele hatten der Koſten wegen gewartet, ſo wurde die
Zahl 1862 ziemlich groß. In den beiden folgenden
Jahren fanden aber wieder um ſo weniger ſtatt; der
Ausfall gegen 1862 beträgt faſt überall 33 %, nicht
ſelten bis 50 %. In den kleinen Ackerbauſtädten iſt
der Fortſchritt ein geringer; die Hauptanziehungskraft
haben die größern Städte Dresden, Freiberg, Meißen.
Eine weſentliche Zunahme mußte beſonders da erfolgen,
wo vorher Verbietungsrechte waren. Daß aber die
Grundverhältniſſe des Handwerksbetriebs dadurch keine
andern geworden ſind, geht aus zweierlei hervor. Ein-
1 Dr. H. Rentzſch, gewerbeſtatiſtiſche Mittheilungen zur
Berathung der Miniſterial - Vorlage über das Gewerbegeſetz.
Dresden 1866.
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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/174>, abgerufen am 25.11.2024.
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