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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.

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Die sächsischen Kleingewerbe 1819 und 1861.
zurückgeblieben seien; doch seien die Ausnahmen des
Gegentheils zahlreicher, als wenn man die Meister allein
in Betracht ziehe.

Was die einzelnen Gewerbe betrifft, so haben sich
ausnahmslos weniger vermehrt als die Bevölkerung die
Schneider, Schuhmacher und Nagelschmiede, fast aus-
nahmslos die Gerber, Seifensieder, Kammmacher und
Gürtler. Der Bevölkerung so ziemlich parallel blieben,
eher ihr etwas voraus eilten die Bäcker, Barbiere,
Bürstenmacher, Buchbinder, Friseure, Glaser, Hut-
macher, Korbmacher, Kürschner, Klempner, Tischler;
ausnahmslos vermehrt haben sich nur die Maurer,
Zimmerleute und Schlosser. Die Zeitschrift knüpft daran
die richtige Bemerkung, daß die für persönliche Dienste
und Nahrungszwecke arbeitenden Gewerbe, besonders da
sie bis jetzt der Maschinenhülfe fast noch ganz entbehren,
nothwendig sich in einem gewissen Gleichgewicht mit der
Bevölkerung halten, daß dagegen alle mit dem Ma-
schinen- und Bauwesen verknüpften Gewerbe einen
größern Spielraum für Zu- oder Abnahme bieten, daß
wenn sie der Bevölkerung voraus eilen, dieß wohl als ein
Beweis des wachsenden Wohlstandes im Allgemeinen anzu-
sehen sei. Es wird auch Niemand leugnen können, daß
der Wohlstand im Allgemeinen in Sachsen trotz des Miß-
behagens so vieler Kleingewerbe von 1849--61 gestiegen ist.

Durch das Gesetz vom 15. Oktober 1861 wurden
in Sachsen die Realgewerberechte aufgehoben und entschä-
digt, die Gewerbefreiheit vom 1. Januar 1862 an
eingeführt, die Innungen aber als freiwillige Vereinigun-
gen beibehalten.

Die ſächſiſchen Kleingewerbe 1819 und 1861.
zurückgeblieben ſeien; doch ſeien die Ausnahmen des
Gegentheils zahlreicher, als wenn man die Meiſter allein
in Betracht ziehe.

Was die einzelnen Gewerbe betrifft, ſo haben ſich
ausnahmslos weniger vermehrt als die Bevölkerung die
Schneider, Schuhmacher und Nagelſchmiede, faſt aus-
nahmslos die Gerber, Seifenſieder, Kammmacher und
Gürtler. Der Bevölkerung ſo ziemlich parallel blieben,
eher ihr etwas voraus eilten die Bäcker, Barbiere,
Bürſtenmacher, Buchbinder, Friſeure, Glaſer, Hut-
macher, Korbmacher, Kürſchner, Klempner, Tiſchler;
ausnahmslos vermehrt haben ſich nur die Maurer,
Zimmerleute und Schloſſer. Die Zeitſchrift knüpft daran
die richtige Bemerkung, daß die für perſönliche Dienſte
und Nahrungszwecke arbeitenden Gewerbe, beſonders da
ſie bis jetzt der Maſchinenhülfe faſt noch ganz entbehren,
nothwendig ſich in einem gewiſſen Gleichgewicht mit der
Bevölkerung halten, daß dagegen alle mit dem Ma-
ſchinen- und Bauweſen verknüpften Gewerbe einen
größern Spielraum für Zu- oder Abnahme bieten, daß
wenn ſie der Bevölkerung voraus eilen, dieß wohl als ein
Beweis des wachſenden Wohlſtandes im Allgemeinen anzu-
ſehen ſei. Es wird auch Niemand leugnen können, daß
der Wohlſtand im Allgemeinen in Sachſen trotz des Miß-
behagens ſo vieler Kleingewerbe von 1849—61 geſtiegen iſt.

Durch das Geſetz vom 15. Oktober 1861 wurden
in Sachſen die Realgewerberechte aufgehoben und entſchä-
digt, die Gewerbefreiheit vom 1. Januar 1862 an
eingeführt, die Innungen aber als freiwillige Vereinigun-
gen beibehalten.

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[151/0173] Die ſächſiſchen Kleingewerbe 1819 und 1861. zurückgeblieben ſeien; doch ſeien die Ausnahmen des Gegentheils zahlreicher, als wenn man die Meiſter allein in Betracht ziehe. Was die einzelnen Gewerbe betrifft, ſo haben ſich ausnahmslos weniger vermehrt als die Bevölkerung die Schneider, Schuhmacher und Nagelſchmiede, faſt aus- nahmslos die Gerber, Seifenſieder, Kammmacher und Gürtler. Der Bevölkerung ſo ziemlich parallel blieben, eher ihr etwas voraus eilten die Bäcker, Barbiere, Bürſtenmacher, Buchbinder, Friſeure, Glaſer, Hut- macher, Korbmacher, Kürſchner, Klempner, Tiſchler; ausnahmslos vermehrt haben ſich nur die Maurer, Zimmerleute und Schloſſer. Die Zeitſchrift knüpft daran die richtige Bemerkung, daß die für perſönliche Dienſte und Nahrungszwecke arbeitenden Gewerbe, beſonders da ſie bis jetzt der Maſchinenhülfe faſt noch ganz entbehren, nothwendig ſich in einem gewiſſen Gleichgewicht mit der Bevölkerung halten, daß dagegen alle mit dem Ma- ſchinen- und Bauweſen verknüpften Gewerbe einen größern Spielraum für Zu- oder Abnahme bieten, daß wenn ſie der Bevölkerung voraus eilen, dieß wohl als ein Beweis des wachſenden Wohlſtandes im Allgemeinen anzu- ſehen ſei. Es wird auch Niemand leugnen können, daß der Wohlſtand im Allgemeinen in Sachſen trotz des Miß- behagens ſo vieler Kleingewerbe von 1849—61 geſtiegen iſt. Durch das Geſetz vom 15. Oktober 1861 wurden in Sachſen die Realgewerberechte aufgehoben und entſchä- digt, die Gewerbefreiheit vom 1. Januar 1862 an eingeführt, die Innungen aber als freiwillige Vereinigun- gen beibehalten.

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/173>, abgerufen am 22.11.2024.