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Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.

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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
dauernde Gewinn im ganzen doch nur möglich, wenn die Unternehmer die Bedürfnisse
gut und preiswert befriedigen. Staat und Gemeinde sind als Organe der Macht- und
Rechtsorganisation entstanden, mußten aber stets und mit steigender Kultur in erhöhtem
Maße gewisse Nachbarschaftsbedürfnisse befriedigen, sich wirtschaftlich in den Dienst
größerer, höherer Bedürfnisse (S. 318) stellen. Ihr Vorzug ist es, daß sie dabei gemein-
nützig wirken, an die Zukunft und die Gesamtinteressen denken, mit ganz anderem
Nachdruck, mit einheitlichen Organen auf ihrem Gebiete auftreten können, in der
Regel gerecht verfahren, zu vielen Aufgaben der höheren wirtschaftlichen Kultur teils
allein, teils besonders geschickt sind. Aber die großen Anstalten, die in ihren Händen
entstehen, unterliegen dem Mißbrauch der Herrschenden, sind fast stets schwerfällig und
vielfach teuer, sie leisten Gutes nur, wenn eine glückliche Entwickelung ein tüchtiges
Beamtenpersonal geschaffen hat. Oft fehlt ihnen die rechte Kontrolle, wie sie die Unter-
nehmung darin hat, daß der Markt ihr die schlechten und teuern Produkte nicht
abnimmt. Die wirtschaftliche Staats- und Gemeindeanstalt tritt thatsächlich oder rechtlich
meist monopolistisch auf, wendet nicht immer aber vielfach den Zwang an; der Bürger
hat ihr gegenüber meist keine Wahl; ob sie Ausgezeichnetes leistet und gerecht verfährt
oder nicht, sie kann nur durch einen sehr harten Druck der öffentlichen Meinung, durch
eine Änderung in den Regierungskreisen in andere, in neue Bahnen gebracht werden,
was stets sehr schwer ist.

Die Familie ist das älteste, sie bleibt das natürlichste und einfachste Wirtschafts-
organ. Staat und Gemeinde sind in ihren Macht- und Rechtsfunktionen gleichfalls sehr
alt, in ihrer umfassenden wirtschaftlichen Thätigkeit aber relativ jung, in ihrer Organi-
sation stets kompliziert und schwierig herzustellen. Die Unternehmungen sind das jüngste
Organ; sie sind mit ihrem Appell an den wirtschaftlichen Egoismus, mit ihrem auf die
Arbeitszeit beschränkten Zusammenwirken verschiedener, sich sonst fernstehender Menschen
schwieriger als die Familie, aber im ganzen doch viel leichter als die Wirtschaftsanstalten
von Staat und Gemeinde zu organisieren. Wo sie einen sehr großen Umfang erreichen,
wird das Problem freilich viel schwieriger, teilweise ein der Gemeinde- und Staats-
bildung ähnliches. Aber ihr sociales Gefüge bleibt doch erheblich loser und beweg-
licher, und ihre Mißbräuche, ihr möglicher Zusammenbruch ziehen die Gesamtheit nicht
so in Mitleidenschaft wie die Fehler der Gemeinde- und Staatsanstalten. Indem die
Verantwortlichkeit in der Unternehmung auf private Schultern gelegt wird, indem die
Unternehmer mit Ehre und Vermögen für ihr Thun einstehen, gelingt hier eine Aus-
lese der Persönlichkeiten und eine Kräfteanspannung, wie sie der Staat und die Gemeinde
nicht so leicht oder wenigstens nur auf den Höhepunkten moralisch-socialer Zucht erzeugen:
der Staatsbeamte wird getadelt, versetzt, sehr selten kassiert, wenn er falsch gewirtschaftet
hat, der Unternehmer macht Bankerott.

Familie, Gemeinde und Staat dienen noch anderen Zwecken, sind nicht aus-
schließlich für das wirtschaftliche Leben geschaffen und eingerichtet, die Unternehmung
dient nur wirtschaftlichen Zwecken, ist ihnen ganz und voll angepaßt; sie ist das specifische,
das differenzierteste Wirtschaftsorgan.

Die heutige Volkswirtschaft bedarf gleichmäßig der drei Gruppen von Organen,
ihres Ineinandergreifens, ihrer Arbeitsteilung, ihres Zusammenwirkens. Jede Gruppe
ruht auf anderen psychologischen Motiven, auf anderen Sitten und Rechtsregeln, hat
ihre Vorzüge und Nachteile, ihre große gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktion, in
der sie unersetzlich ist. Keine dieser Gruppe wird mit ihrem eigentümlichen Leben,
mit ihren besonderen Aufgaben verschwinden. Die Familie hat viel an die Unter-
nehmung abgegeben, aber ebenso Wichtiges ist ihr geblieben; neue höhere Aufgaben sind
ihr zugewachsen. Gemeinde und Staat haben zeitweise manches, was sie früher in der
Hand hatten, den Unternehmungen abgegeben, anderes ihnen neuestens wieder mit Recht
entzogen; ihr Hauptgebiet in Bezug auf das wirtschaftliche Leben sind die neuentstandenen
höheren centralen Aufgaben, wie Schule, Verkehr, Kredit, Versicherung, denen die private
Unternehmung nicht ebenso gewachsen ist. Die Unternehmung hatte erst der Familie,
dann auch dem Staate manches abgenommen; so vieles man ihr nahm, ihr Umfang

Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft.
dauernde Gewinn im ganzen doch nur möglich, wenn die Unternehmer die Bedürfniſſe
gut und preiswert befriedigen. Staat und Gemeinde ſind als Organe der Macht- und
Rechtsorganiſation entſtanden, mußten aber ſtets und mit ſteigender Kultur in erhöhtem
Maße gewiſſe Nachbarſchaftsbedürfniſſe befriedigen, ſich wirtſchaftlich in den Dienſt
größerer, höherer Bedürfniſſe (S. 318) ſtellen. Ihr Vorzug iſt es, daß ſie dabei gemein-
nützig wirken, an die Zukunft und die Geſamtintereſſen denken, mit ganz anderem
Nachdruck, mit einheitlichen Organen auf ihrem Gebiete auftreten können, in der
Regel gerecht verfahren, zu vielen Aufgaben der höheren wirtſchaftlichen Kultur teils
allein, teils beſonders geſchickt ſind. Aber die großen Anſtalten, die in ihren Händen
entſtehen, unterliegen dem Mißbrauch der Herrſchenden, ſind faſt ſtets ſchwerfällig und
vielfach teuer, ſie leiſten Gutes nur, wenn eine glückliche Entwickelung ein tüchtiges
Beamtenperſonal geſchaffen hat. Oft fehlt ihnen die rechte Kontrolle, wie ſie die Unter-
nehmung darin hat, daß der Markt ihr die ſchlechten und teuern Produkte nicht
abnimmt. Die wirtſchaftliche Staats- und Gemeindeanſtalt tritt thatſächlich oder rechtlich
meiſt monopoliſtiſch auf, wendet nicht immer aber vielfach den Zwang an; der Bürger
hat ihr gegenüber meiſt keine Wahl; ob ſie Ausgezeichnetes leiſtet und gerecht verfährt
oder nicht, ſie kann nur durch einen ſehr harten Druck der öffentlichen Meinung, durch
eine Änderung in den Regierungskreiſen in andere, in neue Bahnen gebracht werden,
was ſtets ſehr ſchwer iſt.

Die Familie iſt das älteſte, ſie bleibt das natürlichſte und einfachſte Wirtſchafts-
organ. Staat und Gemeinde ſind in ihren Macht- und Rechtsfunktionen gleichfalls ſehr
alt, in ihrer umfaſſenden wirtſchaftlichen Thätigkeit aber relativ jung, in ihrer Organi-
ſation ſtets kompliziert und ſchwierig herzuſtellen. Die Unternehmungen ſind das jüngſte
Organ; ſie ſind mit ihrem Appell an den wirtſchaftlichen Egoismus, mit ihrem auf die
Arbeitszeit beſchränkten Zuſammenwirken verſchiedener, ſich ſonſt fernſtehender Menſchen
ſchwieriger als die Familie, aber im ganzen doch viel leichter als die Wirtſchaftsanſtalten
von Staat und Gemeinde zu organiſieren. Wo ſie einen ſehr großen Umfang erreichen,
wird das Problem freilich viel ſchwieriger, teilweiſe ein der Gemeinde- und Staats-
bildung ähnliches. Aber ihr ſociales Gefüge bleibt doch erheblich loſer und beweg-
licher, und ihre Mißbräuche, ihr möglicher Zuſammenbruch ziehen die Geſamtheit nicht
ſo in Mitleidenſchaft wie die Fehler der Gemeinde- und Staatsanſtalten. Indem die
Verantwortlichkeit in der Unternehmung auf private Schultern gelegt wird, indem die
Unternehmer mit Ehre und Vermögen für ihr Thun einſtehen, gelingt hier eine Aus-
leſe der Perſönlichkeiten und eine Kräfteanſpannung, wie ſie der Staat und die Gemeinde
nicht ſo leicht oder wenigſtens nur auf den Höhepunkten moraliſch-ſocialer Zucht erzeugen:
der Staatsbeamte wird getadelt, verſetzt, ſehr ſelten kaſſiert, wenn er falſch gewirtſchaftet
hat, der Unternehmer macht Bankerott.

Familie, Gemeinde und Staat dienen noch anderen Zwecken, ſind nicht aus-
ſchließlich für das wirtſchaftliche Leben geſchaffen und eingerichtet, die Unternehmung
dient nur wirtſchaftlichen Zwecken, iſt ihnen ganz und voll angepaßt; ſie iſt das ſpecifiſche,
das differenzierteſte Wirtſchaftsorgan.

Die heutige Volkswirtſchaft bedarf gleichmäßig der drei Gruppen von Organen,
ihres Ineinandergreifens, ihrer Arbeitsteilung, ihres Zuſammenwirkens. Jede Gruppe
ruht auf anderen pſychologiſchen Motiven, auf anderen Sitten und Rechtsregeln, hat
ihre Vorzüge und Nachteile, ihre große geſellſchaftliche und wirtſchaftliche Funktion, in
der ſie unerſetzlich iſt. Keine dieſer Gruppe wird mit ihrem eigentümlichen Leben,
mit ihren beſonderen Aufgaben verſchwinden. Die Familie hat viel an die Unter-
nehmung abgegeben, aber ebenſo Wichtiges iſt ihr geblieben; neue höhere Aufgaben ſind
ihr zugewachſen. Gemeinde und Staat haben zeitweiſe manches, was ſie früher in der
Hand hatten, den Unternehmungen abgegeben, anderes ihnen neueſtens wieder mit Recht
entzogen; ihr Hauptgebiet in Bezug auf das wirtſchaftliche Leben ſind die neuentſtandenen
höheren centralen Aufgaben, wie Schule, Verkehr, Kredit, Verſicherung, denen die private
Unternehmung nicht ebenſo gewachſen iſt. Die Unternehmung hatte erſt der Familie,
dann auch dem Staate manches abgenommen; ſo vieles man ihr nahm, ihr Umfang

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[454/0470] Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft. dauernde Gewinn im ganzen doch nur möglich, wenn die Unternehmer die Bedürfniſſe gut und preiswert befriedigen. Staat und Gemeinde ſind als Organe der Macht- und Rechtsorganiſation entſtanden, mußten aber ſtets und mit ſteigender Kultur in erhöhtem Maße gewiſſe Nachbarſchaftsbedürfniſſe befriedigen, ſich wirtſchaftlich in den Dienſt größerer, höherer Bedürfniſſe (S. 318) ſtellen. Ihr Vorzug iſt es, daß ſie dabei gemein- nützig wirken, an die Zukunft und die Geſamtintereſſen denken, mit ganz anderem Nachdruck, mit einheitlichen Organen auf ihrem Gebiete auftreten können, in der Regel gerecht verfahren, zu vielen Aufgaben der höheren wirtſchaftlichen Kultur teils allein, teils beſonders geſchickt ſind. Aber die großen Anſtalten, die in ihren Händen entſtehen, unterliegen dem Mißbrauch der Herrſchenden, ſind faſt ſtets ſchwerfällig und vielfach teuer, ſie leiſten Gutes nur, wenn eine glückliche Entwickelung ein tüchtiges Beamtenperſonal geſchaffen hat. Oft fehlt ihnen die rechte Kontrolle, wie ſie die Unter- nehmung darin hat, daß der Markt ihr die ſchlechten und teuern Produkte nicht abnimmt. Die wirtſchaftliche Staats- und Gemeindeanſtalt tritt thatſächlich oder rechtlich meiſt monopoliſtiſch auf, wendet nicht immer aber vielfach den Zwang an; der Bürger hat ihr gegenüber meiſt keine Wahl; ob ſie Ausgezeichnetes leiſtet und gerecht verfährt oder nicht, ſie kann nur durch einen ſehr harten Druck der öffentlichen Meinung, durch eine Änderung in den Regierungskreiſen in andere, in neue Bahnen gebracht werden, was ſtets ſehr ſchwer iſt. Die Familie iſt das älteſte, ſie bleibt das natürlichſte und einfachſte Wirtſchafts- organ. Staat und Gemeinde ſind in ihren Macht- und Rechtsfunktionen gleichfalls ſehr alt, in ihrer umfaſſenden wirtſchaftlichen Thätigkeit aber relativ jung, in ihrer Organi- ſation ſtets kompliziert und ſchwierig herzuſtellen. Die Unternehmungen ſind das jüngſte Organ; ſie ſind mit ihrem Appell an den wirtſchaftlichen Egoismus, mit ihrem auf die Arbeitszeit beſchränkten Zuſammenwirken verſchiedener, ſich ſonſt fernſtehender Menſchen ſchwieriger als die Familie, aber im ganzen doch viel leichter als die Wirtſchaftsanſtalten von Staat und Gemeinde zu organiſieren. Wo ſie einen ſehr großen Umfang erreichen, wird das Problem freilich viel ſchwieriger, teilweiſe ein der Gemeinde- und Staats- bildung ähnliches. Aber ihr ſociales Gefüge bleibt doch erheblich loſer und beweg- licher, und ihre Mißbräuche, ihr möglicher Zuſammenbruch ziehen die Geſamtheit nicht ſo in Mitleidenſchaft wie die Fehler der Gemeinde- und Staatsanſtalten. Indem die Verantwortlichkeit in der Unternehmung auf private Schultern gelegt wird, indem die Unternehmer mit Ehre und Vermögen für ihr Thun einſtehen, gelingt hier eine Aus- leſe der Perſönlichkeiten und eine Kräfteanſpannung, wie ſie der Staat und die Gemeinde nicht ſo leicht oder wenigſtens nur auf den Höhepunkten moraliſch-ſocialer Zucht erzeugen: der Staatsbeamte wird getadelt, verſetzt, ſehr ſelten kaſſiert, wenn er falſch gewirtſchaftet hat, der Unternehmer macht Bankerott. Familie, Gemeinde und Staat dienen noch anderen Zwecken, ſind nicht aus- ſchließlich für das wirtſchaftliche Leben geſchaffen und eingerichtet, die Unternehmung dient nur wirtſchaftlichen Zwecken, iſt ihnen ganz und voll angepaßt; ſie iſt das ſpecifiſche, das differenzierteſte Wirtſchaftsorgan. Die heutige Volkswirtſchaft bedarf gleichmäßig der drei Gruppen von Organen, ihres Ineinandergreifens, ihrer Arbeitsteilung, ihres Zuſammenwirkens. Jede Gruppe ruht auf anderen pſychologiſchen Motiven, auf anderen Sitten und Rechtsregeln, hat ihre Vorzüge und Nachteile, ihre große geſellſchaftliche und wirtſchaftliche Funktion, in der ſie unerſetzlich iſt. Keine dieſer Gruppe wird mit ihrem eigentümlichen Leben, mit ihren beſonderen Aufgaben verſchwinden. Die Familie hat viel an die Unter- nehmung abgegeben, aber ebenſo Wichtiges iſt ihr geblieben; neue höhere Aufgaben ſind ihr zugewachſen. Gemeinde und Staat haben zeitweiſe manches, was ſie früher in der Hand hatten, den Unternehmungen abgegeben, anderes ihnen neueſtens wieder mit Recht entzogen; ihr Hauptgebiet in Bezug auf das wirtſchaftliche Leben ſind die neuentſtandenen höheren centralen Aufgaben, wie Schule, Verkehr, Kredit, Verſicherung, denen die private Unternehmung nicht ebenſo gewachſen iſt. Die Unternehmung hatte erſt der Familie, dann auch dem Staate manches abgenommen; ſo vieles man ihr nahm, ihr Umfang

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_grundriss01_1900/470>, abgerufen am 22.11.2024.