Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Die erzielten Produkte, die Jagdbeute, die erzielten Erze, die gefangenen Fische werdenin Natura geteilt, jedem bleibt überlassen, ob er seinen Anteil verzehren oder verkaufen will. Es sind in älterer Zeit rein naturalwirtschaftliche Arbeitsgenossen- schaften, auch heute noch haben sie teilweise diesen Charakter, teilweise sind sie zu Genossenschaften von Lohnarbeitern geworden, die gemeinsame Arbeiten übernehmen, in den Dienst eines Unternehmers treten. Der Verdienst wird nach Köpfen geteilt, dem Führer, dem Koch, dem Steuermann wird eine Vorzugsportion überlassen. Diese Genossenschaften waren in älterer Zeit viel zahlreicher als später, sie kommen heute noch, z. B. als sogenannte Artels in Rußland, dann in China sehr häufig vor. Teilweise sind aus ihnen in der Folge anderweite kompliziertere Unternehmerorganisationen erwachsen. Unsere ganze Bergwerksverfassung entsprang dem gruppenweisen Zusammenarbeiten von 4, 8, 16 Erzgräbern, die noch bis ins 14. Jahrhundert ihren Verdienst in dem betreffenden Erzanteil hatten, den sie teilten. In der Fischerei arbeiten noch heute in vielen Ländern einige Männer genossenschaftlich zusammen und teilen den Fang. Die ganze Geschichte der Matrosenlöhnung ist nur verständlich als allmähliche Umbildung des genossenschaftlichen Anteils an der Fracht und des Rechts jedes Genossen, Waren mitzuführen, in den späteren Geldlohn, die Heuer. Die Lippeschen Ziegelarbeiter, die italienischen Maurer, in gewissem Sinne alle Gruppenaccorde gehören diesem Typus der Organisation an. Noch heute wird besonders bei gefahrvollen Beschäftigungen die große Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit solcher Arbeitsgenossenschaften gerühmt; es lebt in diesen Gruppen ein straffes Ehrgefühl, eine strenge Auslese, die nur tüchtige Leute aufnimmt, da jeder Faule oder Unzuverlässige allen schadet. Aber es ist festzuhalten, daß für die meisten technischen Arbeitsoperationen über- So weit in älterer Zeit solche Arbeitsgenossenschaften in größerer Zahl blühten Im ganzen aber haben nicht die brüderlichen Traditionen der Sippe, sondern Wir haben oben (S. 239--244) die Entstehung der patriarchalischen Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft. Die erzielten Produkte, die Jagdbeute, die erzielten Erze, die gefangenen Fiſche werdenin Natura geteilt, jedem bleibt überlaſſen, ob er ſeinen Anteil verzehren oder verkaufen will. Es ſind in älterer Zeit rein naturalwirtſchaftliche Arbeitsgenoſſen- ſchaften, auch heute noch haben ſie teilweiſe dieſen Charakter, teilweiſe ſind ſie zu Genoſſenſchaften von Lohnarbeitern geworden, die gemeinſame Arbeiten übernehmen, in den Dienſt eines Unternehmers treten. Der Verdienſt wird nach Köpfen geteilt, dem Führer, dem Koch, dem Steuermann wird eine Vorzugsportion überlaſſen. Dieſe Genoſſenſchaften waren in älterer Zeit viel zahlreicher als ſpäter, ſie kommen heute noch, z. B. als ſogenannte Artels in Rußland, dann in China ſehr häufig vor. Teilweiſe ſind aus ihnen in der Folge anderweite kompliziertere Unternehmerorganiſationen erwachſen. Unſere ganze Bergwerksverfaſſung entſprang dem gruppenweiſen Zuſammenarbeiten von 4, 8, 16 Erzgräbern, die noch bis ins 14. Jahrhundert ihren Verdienſt in dem betreffenden Erzanteil hatten, den ſie teilten. In der Fiſcherei arbeiten noch heute in vielen Ländern einige Männer genoſſenſchaftlich zuſammen und teilen den Fang. Die ganze Geſchichte der Matroſenlöhnung iſt nur verſtändlich als allmähliche Umbildung des genoſſenſchaftlichen Anteils an der Fracht und des Rechts jedes Genoſſen, Waren mitzuführen, in den ſpäteren Geldlohn, die Heuer. Die Lippeſchen Ziegelarbeiter, die italieniſchen Maurer, in gewiſſem Sinne alle Gruppenaccorde gehören dieſem Typus der Organiſation an. Noch heute wird beſonders bei gefahrvollen Beſchäftigungen die große Leiſtungsfähigkeit und Zuverläſſigkeit ſolcher Arbeitsgenoſſenſchaften gerühmt; es lebt in dieſen Gruppen ein ſtraffes Ehrgefühl, eine ſtrenge Ausleſe, die nur tüchtige Leute aufnimmt, da jeder Faule oder Unzuverläſſige allen ſchadet. Aber es iſt feſtzuhalten, daß für die meiſten techniſchen Arbeitsoperationen über- So weit in älterer Zeit ſolche Arbeitsgenoſſenſchaften in größerer Zahl blühten Im ganzen aber haben nicht die brüderlichen Traditionen der Sippe, ſondern Wir haben oben (S. 239—244) die Entſtehung der patriarchaliſchen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0432" n="416"/><fw place="top" type="header">Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft.</fw><lb/> Die erzielten Produkte, die Jagdbeute, die erzielten Erze, die gefangenen Fiſche werden<lb/> in Natura geteilt, jedem bleibt überlaſſen, ob er ſeinen Anteil verzehren oder verkaufen<lb/> will. 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Aber wo der Großhändler, der Plantagen- und<lb/> Bergwerksbeſitzer eine größere Zahl zum Zuſammenarbeiten eingeſchulter dienender Kräfte<lb/> bedarf, werden wir uns ſeine Leute, ſeine Sklaven vielfach als ſolche Arbeitsgenoſſen-<lb/> ſchaften zu denken haben.</p><lb/> <p>So weit in älterer Zeit ſolche Arbeitsgenoſſenſchaften in größerer Zahl blühten<lb/> und ſelbſtändig thätig waren, ihre Produkte verkauften, kam ſtets leicht für ſie die Zeit,<lb/> wo ihre Organiſation verſagte, eben weil ſie keine eigentlichen Unternehmungen waren<lb/> und zu ſolchen nicht werden konnten. Sie waren zu techniſchem Fortſchritt, zur Arbeits-<lb/> teilung, zu reicherer Kapitalanwendung nicht fähig, noch weniger zur kaufmänniſchen<lb/> Ausnützung ihrer Thätigkeit. Auch heute beobachten wir den Prozeß der Auflöſung<lb/> bei den noch ſo zahlreichen Fiſchereigenoſſenſchaften; wo größere Schiffe nötig ſind,<lb/> tritt ein kapitaliſtiſcher Unternehmer an die Spitze; die genoſſenſchaftlichen Fiſcher ſind<lb/> zum Verkauf ihrer Fiſche, zur Aufſuchung beſſerer Märkte unfähig, fallen dabei Wucherern<lb/> in die Hände; ſie verbeſſern heute ihre Lage häufig, wenn ſie geldgelohnte Arbeiter<lb/> werden. Erſt wo die Betreffenden durch die Schule des individualiſtiſchen Erwerbs-<lb/> lebens mit all’ ſeinen Einrichtungen, ſeiner Buchführung, ſeiner Marktkenntnis hindurch-<lb/> gegangen ſind, kann der genoſſenſchaftliche Geiſt wieder neue kräftige Blüten treiben,<lb/> zu lebensfähigen Unternehmungen kommen. In Ländern wie Rußland, Italien und<lb/> anderwärts, wo der moderne Individualismus noch wenig Herrſchaft errungen hat,<lb/> knüpft die neueſte Agitation für Genoſſenſchaftsweſen mannigfach an die Reſte dieſer<lb/> uralten Arbeitsgruppen an.</p><lb/> <p>Im ganzen aber haben nicht die brüderlichen Traditionen der Sippe, ſondern<lb/> die herrſchaftlichen der Familie die Grundlage für die Unternehmungen gegeben.</p><lb/> <p>Wir haben oben (S. 239—244) die Entſtehung der <hi rendition="#g">patriarchaliſchen<lb/> Familie</hi> und ihre Funktion als wirtſchaftliches Organ kennen gelernt; ſie faßt eine<lb/> Anzahl Menſchen zu gemeinſamer Arbeit zuſammen, hat eine feſte monarchiſche Spitze<lb/> im Familenvater, der allen Gliedern ihre Aufgabe zuweiſt, ſie kontrolliert, zur Thätigkeit<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [416/0432]
Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft.
Die erzielten Produkte, die Jagdbeute, die erzielten Erze, die gefangenen Fiſche werden
in Natura geteilt, jedem bleibt überlaſſen, ob er ſeinen Anteil verzehren oder verkaufen
will. Es ſind in älterer Zeit rein naturalwirtſchaftliche Arbeitsgenoſſen-
ſchaften, auch heute noch haben ſie teilweiſe dieſen Charakter, teilweiſe ſind ſie zu
Genoſſenſchaften von Lohnarbeitern geworden, die gemeinſame Arbeiten übernehmen,
in den Dienſt eines Unternehmers treten. Der Verdienſt wird nach Köpfen geteilt,
dem Führer, dem Koch, dem Steuermann wird eine Vorzugsportion überlaſſen. Dieſe
Genoſſenſchaften waren in älterer Zeit viel zahlreicher als ſpäter, ſie kommen heute noch,
z. B. als ſogenannte Artels in Rußland, dann in China ſehr häufig vor. Teilweiſe ſind
aus ihnen in der Folge anderweite kompliziertere Unternehmerorganiſationen erwachſen.
Unſere ganze Bergwerksverfaſſung entſprang dem gruppenweiſen Zuſammenarbeiten von
4, 8, 16 Erzgräbern, die noch bis ins 14. Jahrhundert ihren Verdienſt in dem
betreffenden Erzanteil hatten, den ſie teilten. In der Fiſcherei arbeiten noch heute
in vielen Ländern einige Männer genoſſenſchaftlich zuſammen und teilen den Fang.
Die ganze Geſchichte der Matroſenlöhnung iſt nur verſtändlich als allmähliche Umbildung
des genoſſenſchaftlichen Anteils an der Fracht und des Rechts jedes Genoſſen, Waren
mitzuführen, in den ſpäteren Geldlohn, die Heuer. Die Lippeſchen Ziegelarbeiter, die
italieniſchen Maurer, in gewiſſem Sinne alle Gruppenaccorde gehören dieſem Typus
der Organiſation an. Noch heute wird beſonders bei gefahrvollen Beſchäftigungen die
große Leiſtungsfähigkeit und Zuverläſſigkeit ſolcher Arbeitsgenoſſenſchaften gerühmt; es
lebt in dieſen Gruppen ein ſtraffes Ehrgefühl, eine ſtrenge Ausleſe, die nur tüchtige
Leute aufnimmt, da jeder Faule oder Unzuverläſſige allen ſchadet.
Aber es iſt feſtzuhalten, daß für die meiſten techniſchen Arbeitsoperationen über-
haupt in älterer Zeit keine ſolchen Gruppen von Männern nötig waren; der Ackerbau
und die gewöhnlichen Gewerbe forderten ſie nicht, lagen in den Händen von einzelnen
oder Familien. Alle Handelsentwickelung ruht auf dem individuellen Erwerbstrieb.
Die zur Meerfahrt ausziehenden Wikinger ſchworen, die Beute zu teilen, den Handels-
gewinn jedoch jedem perſönlich zu laſſen. Aber wo der Großhändler, der Plantagen- und
Bergwerksbeſitzer eine größere Zahl zum Zuſammenarbeiten eingeſchulter dienender Kräfte
bedarf, werden wir uns ſeine Leute, ſeine Sklaven vielfach als ſolche Arbeitsgenoſſen-
ſchaften zu denken haben.
So weit in älterer Zeit ſolche Arbeitsgenoſſenſchaften in größerer Zahl blühten
und ſelbſtändig thätig waren, ihre Produkte verkauften, kam ſtets leicht für ſie die Zeit,
wo ihre Organiſation verſagte, eben weil ſie keine eigentlichen Unternehmungen waren
und zu ſolchen nicht werden konnten. Sie waren zu techniſchem Fortſchritt, zur Arbeits-
teilung, zu reicherer Kapitalanwendung nicht fähig, noch weniger zur kaufmänniſchen
Ausnützung ihrer Thätigkeit. Auch heute beobachten wir den Prozeß der Auflöſung
bei den noch ſo zahlreichen Fiſchereigenoſſenſchaften; wo größere Schiffe nötig ſind,
tritt ein kapitaliſtiſcher Unternehmer an die Spitze; die genoſſenſchaftlichen Fiſcher ſind
zum Verkauf ihrer Fiſche, zur Aufſuchung beſſerer Märkte unfähig, fallen dabei Wucherern
in die Hände; ſie verbeſſern heute ihre Lage häufig, wenn ſie geldgelohnte Arbeiter
werden. Erſt wo die Betreffenden durch die Schule des individualiſtiſchen Erwerbs-
lebens mit all’ ſeinen Einrichtungen, ſeiner Buchführung, ſeiner Marktkenntnis hindurch-
gegangen ſind, kann der genoſſenſchaftliche Geiſt wieder neue kräftige Blüten treiben,
zu lebensfähigen Unternehmungen kommen. In Ländern wie Rußland, Italien und
anderwärts, wo der moderne Individualismus noch wenig Herrſchaft errungen hat,
knüpft die neueſte Agitation für Genoſſenſchaftsweſen mannigfach an die Reſte dieſer
uralten Arbeitsgruppen an.
Im ganzen aber haben nicht die brüderlichen Traditionen der Sippe, ſondern
die herrſchaftlichen der Familie die Grundlage für die Unternehmungen gegeben.
Wir haben oben (S. 239—244) die Entſtehung der patriarchaliſchen
Familie und ihre Funktion als wirtſchaftliches Organ kennen gelernt; ſie faßt eine
Anzahl Menſchen zu gemeinſamer Arbeit zuſammen, hat eine feſte monarchiſche Spitze
im Familenvater, der allen Gliedern ihre Aufgabe zuweiſt, ſie kontrolliert, zur Thätigkeit
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