Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.Unterrichts für die übrigen Kinder und ohne Vermeh- §. 67. Besondere Rücksicht jedoch verdient die Behaup- Unterrichts fuͤr die uͤbrigen Kinder und ohne Vermeh- §. 67. Beſondere Ruͤckſicht jedoch verdient die Behaup- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0095" n="85"/> Unterrichts fuͤr die uͤbrigen Kinder und ohne Vermeh-<lb/> rung der Koſten fuͤr die oͤffentlichen Caſſen geſchehen<lb/> koͤnnte, <hi rendition="#g">beſondere Jnduſtrie-Schulen</hi> errichtet<lb/> werden wollten, wie auch bereits in Hinſicht auf den<lb/> moraliſchen und intellectuellen Unterricht aͤhnliche ſoge-<lb/> nannte <hi rendition="#g">Privat-Schulen</hi> und <hi rendition="#g">Privat-Stunden</hi><lb/> beſtehen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 67.</head><lb/> <p>Beſondere Ruͤckſicht jedoch verdient die Behaup-<lb/> tung, daß ſehr viele Eltern, beſonders in aͤrmeren<lb/> Familien, <hi rendition="#g">ihre Kinder nicht</hi>, wenigſtens nicht den<lb/> ganzen Tag uͤber, <hi rendition="#g">entbehren koͤnnen oder wol-<lb/> len</hi>, weil ſie dieſelben von fruͤher Jugend an, beſon-<lb/> ders aber, wenn ſie einmal heranwachſen, ſo fern nur<lb/> immer ihre Kraͤfte es erlauben, die meiſte Zeit <hi rendition="#g">zu<lb/> ihrer Unterſtuͤtzung und zur Beyhuͤlfe in<lb/> ihrem Nahrungs-Erwerbe noͤthig haben</hi>. —<lb/> Hauptſaͤchlich ſollen viele Eltern ihre Kinder zur Bey-<lb/> huͤlfe und Unterſtuͤtzung bey ihren <hi rendition="#g">eigenen Gewer-<lb/> ben und Geſchaͤften</hi>, und beſonders in den Doͤr-<lb/> fern, und uͤberhaupt in Orten, welche ſich von dem<lb/> Acker- und Weinbau, der Baumzucht, und der Vieh-<lb/> zucht naͤhren, dieſelben, beſonders die Knaben, deu<lb/> Sommer uͤber vom Fruͤhjahr bis tief in den Herbſt<lb/> hinein zu Feldarbeiten und zum Viehhuͤten, uͤberhaupt<lb/> zu landwirthſchaftlichen Geſchaͤften, wozu ſie oft gar<lb/> nicht einmal Tagloͤhner haben koͤnnten, nothwendig<lb/> brauchen, waͤhrend andere Kinder zu Hauſe die juͤn-<lb/> geren Geſchwiſter huͤten, auch andere haͤusliche Ge-<lb/> ſchaͤfte verrichten, uͤberhaupt das Hausweſen verſorgen<lb/> muͤſſen, damit die Eltern deſto eher ihren Arbeiten ob-<lb/> liegen koͤnnen. — Manche Eltern <hi rendition="#g">verdingen auch<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [85/0095]
Unterrichts fuͤr die uͤbrigen Kinder und ohne Vermeh-
rung der Koſten fuͤr die oͤffentlichen Caſſen geſchehen
koͤnnte, beſondere Jnduſtrie-Schulen errichtet
werden wollten, wie auch bereits in Hinſicht auf den
moraliſchen und intellectuellen Unterricht aͤhnliche ſoge-
nannte Privat-Schulen und Privat-Stunden
beſtehen.
§. 67.
Beſondere Ruͤckſicht jedoch verdient die Behaup-
tung, daß ſehr viele Eltern, beſonders in aͤrmeren
Familien, ihre Kinder nicht, wenigſtens nicht den
ganzen Tag uͤber, entbehren koͤnnen oder wol-
len, weil ſie dieſelben von fruͤher Jugend an, beſon-
ders aber, wenn ſie einmal heranwachſen, ſo fern nur
immer ihre Kraͤfte es erlauben, die meiſte Zeit zu
ihrer Unterſtuͤtzung und zur Beyhuͤlfe in
ihrem Nahrungs-Erwerbe noͤthig haben. —
Hauptſaͤchlich ſollen viele Eltern ihre Kinder zur Bey-
huͤlfe und Unterſtuͤtzung bey ihren eigenen Gewer-
ben und Geſchaͤften, und beſonders in den Doͤr-
fern, und uͤberhaupt in Orten, welche ſich von dem
Acker- und Weinbau, der Baumzucht, und der Vieh-
zucht naͤhren, dieſelben, beſonders die Knaben, deu
Sommer uͤber vom Fruͤhjahr bis tief in den Herbſt
hinein zu Feldarbeiten und zum Viehhuͤten, uͤberhaupt
zu landwirthſchaftlichen Geſchaͤften, wozu ſie oft gar
nicht einmal Tagloͤhner haben koͤnnten, nothwendig
brauchen, waͤhrend andere Kinder zu Hauſe die juͤn-
geren Geſchwiſter huͤten, auch andere haͤusliche Ge-
ſchaͤfte verrichten, uͤberhaupt das Hausweſen verſorgen
muͤſſen, damit die Eltern deſto eher ihren Arbeiten ob-
liegen koͤnnen. — Manche Eltern verdingen auch
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