Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.dergleichen kleineu Montirungs-Stücken der Absatz §. 50. Uebrigens ist es keineswegs nöthig, ja nicht ein- dergleichen kleineu Montirungs-Stuͤcken der Abſatz §. 50. Uebrigens iſt es keineswegs noͤthig, ja nicht ein- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0071" n="61"/> dergleichen kleineu Montirungs-Stuͤcken der Abſatz<lb/> ihrer Fabrikate ſehr erleichtert wurde. — Uebrigens<lb/> kann, da es bey dieſen Jnduſtrie-Schulen mehr um<lb/> moraliſchen und intellectuellen, als pecuniaͤren Gewinn<lb/> zn thun iſt, <hi rendition="#g">auf einen kleinen</hi>- bey ſo vielen An-<lb/> faͤngern allerdings beynahe unvermeidlichen <hi rendition="#g">Geld-<lb/> Verluſt nicht geſehen werden,</hi> und ſelbſt wenn<lb/> manches Stuͤck eben als das Produkt eines Anfaͤngers,<lb/> mithin als ein unvollkommenes Fabrikat, gar keinen<lb/> Kaufliebhaber finden ſollte, bleibt ja immer noch der<lb/> an mehreren Orten ganz zweckmaͤßig gewaͤhlte Ausweg<lb/> uͤbrig, ſolche Fabrikate <hi rendition="#g">den aͤrmſten Zoͤglingen<lb/> der Anſtalt</hi>, oder <hi rendition="#g">anderen armen Kindern</hi>,<lb/> oder auch <hi rendition="#g">erwachſenen Armen</hi> zum Gebrauche <hi rendition="#g">zu<lb/> ſchenken</hi>, oder dieſelbe <hi rendition="#g">zur Kleidung der Spi-<lb/> talpfruͤnder</hi> zu verwenden, ſo daß alſo wenigſtens<lb/> ein Allmoſen oder eine ſonſtige Ausgabe damit erſpart,<lb/> und mithin der Werth des Fabrikats in keinem Falle<lb/> ganz verloren wird.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 50.</head><lb/> <p>Uebrigens iſt es keineswegs noͤthig, ja nicht ein-<lb/> mal raͤthlich, die Kinder in denjenigen Stunden, wel-<lb/> che ihnen der ordentliche Elementar-Schul-Unterricht<lb/> und ihre haͤusliche Beſchaͤftigung uͤbrig laͤßt, ausſchließ-<lb/> lich mit Handarbeiten in den Jnduſtrie-Schulen zu be-<lb/> ſchaͤftigen: denn da der Zweck dieſer Schulen nicht bloß<lb/> dahin geht, ſie in Handarbeiten zu unterrichten und<lb/> zu uͤben, und ihnen fruͤhzeitig Gelegenheit zu einem<lb/> kleinen Erwerb zu verſchaffen, ſondern ſie uͤberhaupt<lb/> vom Muͤſſiggang und Bettel abzuhalten, und zu ver-<lb/> ſtaͤndigeren, geſchickteren, und rechtſchaffeneren Dienſt-<lb/> boten, Hausvaͤtern, und Hausmuͤttern, uͤberhaupt zu<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [61/0071]
dergleichen kleineu Montirungs-Stuͤcken der Abſatz
ihrer Fabrikate ſehr erleichtert wurde. — Uebrigens
kann, da es bey dieſen Jnduſtrie-Schulen mehr um
moraliſchen und intellectuellen, als pecuniaͤren Gewinn
zn thun iſt, auf einen kleinen- bey ſo vielen An-
faͤngern allerdings beynahe unvermeidlichen Geld-
Verluſt nicht geſehen werden, und ſelbſt wenn
manches Stuͤck eben als das Produkt eines Anfaͤngers,
mithin als ein unvollkommenes Fabrikat, gar keinen
Kaufliebhaber finden ſollte, bleibt ja immer noch der
an mehreren Orten ganz zweckmaͤßig gewaͤhlte Ausweg
uͤbrig, ſolche Fabrikate den aͤrmſten Zoͤglingen
der Anſtalt, oder anderen armen Kindern,
oder auch erwachſenen Armen zum Gebrauche zu
ſchenken, oder dieſelbe zur Kleidung der Spi-
talpfruͤnder zu verwenden, ſo daß alſo wenigſtens
ein Allmoſen oder eine ſonſtige Ausgabe damit erſpart,
und mithin der Werth des Fabrikats in keinem Falle
ganz verloren wird.
§. 50.
Uebrigens iſt es keineswegs noͤthig, ja nicht ein-
mal raͤthlich, die Kinder in denjenigen Stunden, wel-
che ihnen der ordentliche Elementar-Schul-Unterricht
und ihre haͤusliche Beſchaͤftigung uͤbrig laͤßt, ausſchließ-
lich mit Handarbeiten in den Jnduſtrie-Schulen zu be-
ſchaͤftigen: denn da der Zweck dieſer Schulen nicht bloß
dahin geht, ſie in Handarbeiten zu unterrichten und
zu uͤben, und ihnen fruͤhzeitig Gelegenheit zu einem
kleinen Erwerb zu verſchaffen, ſondern ſie uͤberhaupt
vom Muͤſſiggang und Bettel abzuhalten, und zu ver-
ſtaͤndigeren, geſchickteren, und rechtſchaffeneren Dienſt-
boten, Hausvaͤtern, und Hausmuͤttern, uͤberhaupt zu
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