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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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dergleichen kleineu Montirungs-Stücken der Absatz
ihrer Fabrikate sehr erleichtert wurde. -- Uebrigens
kann, da es bey diesen Jndustrie-Schulen mehr um
moralischen und intellectuellen, als pecuniären Gewinn
zn thun ist, auf einen kleinen- bey so vielen An-
fängern allerdings beynahe unvermeidlichen Geld-
Verlust nicht gesehen werden,
und selbst wenn
manches Stück eben als das Produkt eines Anfängers,
mithin als ein unvollkommenes Fabrikat, gar keinen
Kaufliebhaber finden sollte, bleibt ja immer noch der
an mehreren Orten ganz zweckmäßig gewählte Ausweg
übrig, solche Fabrikate den ärmsten Zöglingen
der Anstalt
, oder anderen armen Kindern,
oder auch erwachsenen Armen zum Gebrauche zu
schenken
, oder dieselbe zur Kleidung der Spi-
talpfründer
zu verwenden, so daß also wenigstens
ein Allmosen oder eine sonstige Ausgabe damit erspart,
und mithin der Werth des Fabrikats in keinem Falle
ganz verloren wird.

§. 50.

Uebrigens ist es keineswegs nöthig, ja nicht ein-
mal räthlich, die Kinder in denjenigen Stunden, wel-
che ihnen der ordentliche Elementar-Schul-Unterricht
und ihre häusliche Beschäftigung übrig läßt, ausschließ-
lich mit Handarbeiten in den Jndustrie-Schulen zu be-
schäftigen: denn da der Zweck dieser Schulen nicht bloß
dahin geht, sie in Handarbeiten zu unterrichten und
zu üben, und ihnen frühzeitig Gelegenheit zu einem
kleinen Erwerb zu verschaffen, sondern sie überhaupt
vom Müssiggang und Bettel abzuhalten, und zu ver-
ständigeren, geschickteren, und rechtschaffeneren Dienst-
boten, Hausvätern, und Hausmüttern, überhaupt zu

dergleichen kleineu Montirungs-Stuͤcken der Abſatz
ihrer Fabrikate ſehr erleichtert wurde. — Uebrigens
kann, da es bey dieſen Jnduſtrie-Schulen mehr um
moraliſchen und intellectuellen, als pecuniaͤren Gewinn
zn thun iſt, auf einen kleinen- bey ſo vielen An-
faͤngern allerdings beynahe unvermeidlichen Geld-
Verluſt nicht geſehen werden,
und ſelbſt wenn
manches Stuͤck eben als das Produkt eines Anfaͤngers,
mithin als ein unvollkommenes Fabrikat, gar keinen
Kaufliebhaber finden ſollte, bleibt ja immer noch der
an mehreren Orten ganz zweckmaͤßig gewaͤhlte Ausweg
uͤbrig, ſolche Fabrikate den aͤrmſten Zoͤglingen
der Anſtalt
, oder anderen armen Kindern,
oder auch erwachſenen Armen zum Gebrauche zu
ſchenken
, oder dieſelbe zur Kleidung der Spi-
talpfruͤnder
zu verwenden, ſo daß alſo wenigſtens
ein Allmoſen oder eine ſonſtige Ausgabe damit erſpart,
und mithin der Werth des Fabrikats in keinem Falle
ganz verloren wird.

§. 50.

Uebrigens iſt es keineswegs noͤthig, ja nicht ein-
mal raͤthlich, die Kinder in denjenigen Stunden, wel-
che ihnen der ordentliche Elementar-Schul-Unterricht
und ihre haͤusliche Beſchaͤftigung uͤbrig laͤßt, ausſchließ-
lich mit Handarbeiten in den Jnduſtrie-Schulen zu be-
ſchaͤftigen: denn da der Zweck dieſer Schulen nicht bloß
dahin geht, ſie in Handarbeiten zu unterrichten und
zu uͤben, und ihnen fruͤhzeitig Gelegenheit zu einem
kleinen Erwerb zu verſchaffen, ſondern ſie uͤberhaupt
vom Muͤſſiggang und Bettel abzuhalten, und zu ver-
ſtaͤndigeren, geſchickteren, und rechtſchaffeneren Dienſt-
boten, Hausvaͤtern, und Hausmuͤttern, uͤberhaupt zu

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[61/0071] dergleichen kleineu Montirungs-Stuͤcken der Abſatz ihrer Fabrikate ſehr erleichtert wurde. — Uebrigens kann, da es bey dieſen Jnduſtrie-Schulen mehr um moraliſchen und intellectuellen, als pecuniaͤren Gewinn zn thun iſt, auf einen kleinen- bey ſo vielen An- faͤngern allerdings beynahe unvermeidlichen Geld- Verluſt nicht geſehen werden, und ſelbſt wenn manches Stuͤck eben als das Produkt eines Anfaͤngers, mithin als ein unvollkommenes Fabrikat, gar keinen Kaufliebhaber finden ſollte, bleibt ja immer noch der an mehreren Orten ganz zweckmaͤßig gewaͤhlte Ausweg uͤbrig, ſolche Fabrikate den aͤrmſten Zoͤglingen der Anſtalt, oder anderen armen Kindern, oder auch erwachſenen Armen zum Gebrauche zu ſchenken, oder dieſelbe zur Kleidung der Spi- talpfruͤnder zu verwenden, ſo daß alſo wenigſtens ein Allmoſen oder eine ſonſtige Ausgabe damit erſpart, und mithin der Werth des Fabrikats in keinem Falle ganz verloren wird. §. 50. Uebrigens iſt es keineswegs noͤthig, ja nicht ein- mal raͤthlich, die Kinder in denjenigen Stunden, wel- che ihnen der ordentliche Elementar-Schul-Unterricht und ihre haͤusliche Beſchaͤftigung uͤbrig laͤßt, ausſchließ- lich mit Handarbeiten in den Jnduſtrie-Schulen zu be- ſchaͤftigen: denn da der Zweck dieſer Schulen nicht bloß dahin geht, ſie in Handarbeiten zu unterrichten und zu uͤben, und ihnen fruͤhzeitig Gelegenheit zu einem kleinen Erwerb zu verſchaffen, ſondern ſie uͤberhaupt vom Muͤſſiggang und Bettel abzuhalten, und zu ver- ſtaͤndigeren, geſchickteren, und rechtſchaffeneren Dienſt- boten, Hausvaͤtern, und Hausmuͤttern, uͤberhaupt zu

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/71>, abgerufen am 22.11.2024.