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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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Jahre an bis zu den höheren Altersstufen im Spinnen
von Baumwolle, Wolle, Flachs und Hauf, auch im
Stricken unentgeldlichen Unterricht, und Gelegenheit
zu einem täglichen Verdienste fand. -- Durch ver-
schiedene General-Nescripte vom 8. May und 18. Oct.
1786, 8. Jul. 1789, 10. April 1790, und 14. April
1794. wurde daher von der Regierung auf's Neue
empfohlen, die einheimischen Armen durch obrigkeitliche
Veranstaltung mit einer oder anderer Arbeit (Feld-
arbeit, Spinnen etc.) hinlänglich zu versehen; und beson-
ders verordnete das R. v. 10. April 1790, daß an
Orten, wo Fabriken, Manufacturen, Spinnereyen etc.
schon vorhanden seyen, die Jnhaber derselben zum Besten
der arbeitsuchenden Armen zu weiterer Ausbreitung
ihrer Gewerbe aufgemuntert, an solchen Orten aber,
wo keine dergleichen Gewerbe bestehen, die Armen da-
durch in Arbeit gesezt werden sollen, daß man aus
den zu ihrer Versorgung bestimmten Fonds rohe Ma-
terialien zur Verarbeitung nebst den erforderlichen Werk-
zeugen für sie anschaffe, und die Fabrikate ihnen ge-
gen einen verhältnißmäßigen Lohn wieder abnehme
und verkaufe. --

Jm Jahre 1795. wurde hierauf in der Stadt
Marbach eine Wollenspinnanstalt für Erwachsene
und Kinder errichtet, an welcher nahmentlich a) die-
jenigen Kinder, welche auf Kosten des Hospitals er-
halten wurden, b) die Kinder derjenigen Eltern, wel-
che an dem gestifteten Allmosenbrode Antheil nahmen,
oder bey Krankheiten und Unglücksfällen Unterstützung
suchen wollten, und c) alle Kinder, welche auf dem
Bettel ergriffen wurden, Antheil nehmen mussten. --
Jn ebendemselben Jahre kam in Birkach, Stutt-
garter Amts-Oberamts,
durch die Thätigkeit

Jahre an bis zu den hoͤheren Altersſtufen im Spinnen
von Baumwolle, Wolle, Flachs und Hauf, auch im
Stricken unentgeldlichen Unterricht, und Gelegenheit
zu einem taͤglichen Verdienſte fand. — Durch ver-
ſchiedene General-Neſcripte vom 8. May und 18. Oct.
1786, 8. Jul. 1789, 10. April 1790, und 14. April
1794. wurde daher von der Regierung auf's Neue
empfohlen, die einheimiſchen Armen durch obrigkeitliche
Veranſtaltung mit einer oder anderer Arbeit (Feld-
arbeit, Spinnen ꝛc.) hinlaͤnglich zu verſehen; und beſon-
ders verordnete das R. v. 10. April 1790, daß an
Orten, wo Fabriken, Manufacturen, Spinnereyen ꝛc.
ſchon vorhanden ſeyen, die Jnhaber derſelben zum Beſten
der arbeitſuchenden Armen zu weiterer Ausbreitung
ihrer Gewerbe aufgemuntert, an ſolchen Orten aber,
wo keine dergleichen Gewerbe beſtehen, die Armen da-
durch in Arbeit geſezt werden ſollen, daß man aus
den zu ihrer Verſorgung beſtimmten Fonds rohe Ma-
terialien zur Verarbeitung nebſt den erforderlichen Werk-
zeugen fuͤr ſie anſchaffe, und die Fabrikate ihnen ge-
gen einen verhaͤltnißmaͤßigen Lohn wieder abnehme
und verkaufe. —

Jm Jahre 1795. wurde hierauf in der Stadt
Marbach eine Wollenſpinnanſtalt fuͤr Erwachſene
und Kinder errichtet, an welcher nahmentlich a) die-
jenigen Kinder, welche auf Koſten des Hoſpitals er-
halten wurden, b) die Kinder derjenigen Eltern, wel-
che an dem geſtifteten Allmoſenbrode Antheil nahmen,
oder bey Krankheiten und Ungluͤcksfaͤllen Unterſtuͤtzung
ſuchen wollten, und c) alle Kinder, welche auf dem
Bettel ergriffen wurden, Antheil nehmen muſſten. —
Jn ebendemſelben Jahre kam in Birkach, Stutt-
garter Amts-Oberamts,
durch die Thaͤtigkeit

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[27/0037] Jahre an bis zu den hoͤheren Altersſtufen im Spinnen von Baumwolle, Wolle, Flachs und Hauf, auch im Stricken unentgeldlichen Unterricht, und Gelegenheit zu einem taͤglichen Verdienſte fand. — Durch ver- ſchiedene General-Neſcripte vom 8. May und 18. Oct. 1786, 8. Jul. 1789, 10. April 1790, und 14. April 1794. wurde daher von der Regierung auf's Neue empfohlen, die einheimiſchen Armen durch obrigkeitliche Veranſtaltung mit einer oder anderer Arbeit (Feld- arbeit, Spinnen ꝛc.) hinlaͤnglich zu verſehen; und beſon- ders verordnete das R. v. 10. April 1790, daß an Orten, wo Fabriken, Manufacturen, Spinnereyen ꝛc. ſchon vorhanden ſeyen, die Jnhaber derſelben zum Beſten der arbeitſuchenden Armen zu weiterer Ausbreitung ihrer Gewerbe aufgemuntert, an ſolchen Orten aber, wo keine dergleichen Gewerbe beſtehen, die Armen da- durch in Arbeit geſezt werden ſollen, daß man aus den zu ihrer Verſorgung beſtimmten Fonds rohe Ma- terialien zur Verarbeitung nebſt den erforderlichen Werk- zeugen fuͤr ſie anſchaffe, und die Fabrikate ihnen ge- gen einen verhaͤltnißmaͤßigen Lohn wieder abnehme und verkaufe. — Jm Jahre 1795. wurde hierauf in der Stadt Marbach eine Wollenſpinnanſtalt fuͤr Erwachſene und Kinder errichtet, an welcher nahmentlich a) die- jenigen Kinder, welche auf Koſten des Hoſpitals er- halten wurden, b) die Kinder derjenigen Eltern, wel- che an dem geſtifteten Allmoſenbrode Antheil nahmen, oder bey Krankheiten und Ungluͤcksfaͤllen Unterſtuͤtzung ſuchen wollten, und c) alle Kinder, welche auf dem Bettel ergriffen wurden, Antheil nehmen muſſten. — Jn ebendemſelben Jahre kam in Birkach, Stutt- garter Amts-Oberamts, durch die Thaͤtigkeit

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/37>, abgerufen am 21.11.2024.