Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

Bild:
<< vorherige Seite

liche Fürsorge erhielte, und daß es durch
obrigkeitlich veranstaltete, beständige Auf-
sicht
anhaltend auf der einen Seite vor Uebertrei-
buug durch allzufrühes, allzustrenges und
allzuhartes Arbeiten geschüzt,
auf der andern
Seite aber von dem Müssiggang und Bettel,
und deren verderblichen Folgen, abgehal-
ten
würde.

§. 24.

Um diesen Zweck zu erreichen, ist es vielleicht zu-
weilen genug, wenn einzelne Kinder einer oder
einigen in dergleichen Handarbeiten erfahrenen
Personen
, z. B. Strickerinnen, Näherinnen, Sticke-
rinnen etc. zum Unterricht übergeben, und die
Kosten dieses Unterrichts auf eine öffentliche Casse
übernommen werden, -- oder wenn auch nur obrig-
keitlich dafür gesorgt wird, daß es nicht an Per-
sonen im Orte fehle
, welche in dergleichen Hand-
arbeiten Unterricht geben können.

§. 25.

Jn der Regel würde es aber zu kostspielig und
mit zu vielen Schwierigkeiten verbunden seyn, jedem
Kinde einzeln hinlängliche Anleitung, Gelegenheit und
Ermunterung zu einer nützlichen Beschäftigung zu ver-
schaffen, besonders aber würde die Aufsicht über die
Kinder zu schwer zu bewerkstelligen und viel zu unvoll-
kommen seyn, wenn nicht ein Vereinigungs-Ort
bestimmt, eine förmliche sogenannte Jndustrie-
Schule
eingerichtet würde, wo alle dieser Fürsorge
bedürftigen Kinder sich aus ihrer Zerstreuung
versammeln, den Unterricht gemeinschaft-

liche Fuͤrſorge erhielte, und daß es durch
obrigkeitlich veranſtaltete, beſtaͤndige Auf-
ſicht
anhaltend auf der einen Seite vor Uebertrei-
buug durch allzufruͤhes, allzuſtrenges und
allzuhartes Arbeiten geſchuͤzt,
auf der andern
Seite aber von dem Muͤſſiggang und Bettel,
und deren verderblichen Folgen, abgehal-
ten
wuͤrde.

§. 24.

Um dieſen Zweck zu erreichen, iſt es vielleicht zu-
weilen genug, wenn einzelne Kinder einer oder
einigen in dergleichen Handarbeiten erfahrenen
Perſonen
, z. B. Strickerinnen, Naͤherinnen, Sticke-
rinnen ꝛc. zum Unterricht uͤbergeben, und die
Koſten dieſes Unterrichts auf eine oͤffentliche Caſſe
uͤbernommen werden, — oder wenn auch nur obrig-
keitlich dafuͤr geſorgt wird, daß es nicht an Per-
ſonen im Orte fehle
, welche in dergleichen Hand-
arbeiten Unterricht geben koͤnnen.

§. 25.

Jn der Regel wuͤrde es aber zu koſtſpielig und
mit zu vielen Schwierigkeiten verbunden ſeyn, jedem
Kinde einzeln hinlaͤngliche Anleitung, Gelegenheit und
Ermunterung zu einer nuͤtzlichen Beſchaͤftigung zu ver-
ſchaffen, beſonders aber wuͤrde die Aufſicht uͤber die
Kinder zu ſchwer zu bewerkſtelligen und viel zu unvoll-
kommen ſeyn, wenn nicht ein Vereinigungs-Ort
beſtimmt, eine foͤrmliche ſogenannte Jnduſtrie-
Schule
eingerichtet wuͤrde, wo alle dieſer Fuͤrſorge
beduͤrftigen Kinder ſich aus ihrer Zerſtreuung
verſammeln, den Unterricht gemeinſchaft-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0035" n="25"/>
liche Fu&#x0364;r&#x017F;orge erhielte,</hi> und daß es <hi rendition="#g">durch<lb/>
obrigkeitlich veran&#x017F;taltete, be&#x017F;ta&#x0364;ndige Auf-<lb/>
&#x017F;icht</hi> anhaltend auf der einen Seite <hi rendition="#g">vor Uebertrei-<lb/>
buug durch allzufru&#x0364;hes, allzu&#x017F;trenges und<lb/>
allzuhartes Arbeiten ge&#x017F;chu&#x0364;zt,</hi> auf der andern<lb/>
Seite aber <hi rendition="#g">von dem Mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;iggang und Bettel,<lb/>
und deren verderblichen Folgen, abgehal-<lb/>
ten</hi> wu&#x0364;rde.</p>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head>§. 24.</head><lb/>
        <p>Um die&#x017F;en Zweck zu erreichen, i&#x017F;t es vielleicht zu-<lb/>
weilen genug, wenn <hi rendition="#g">einzelne Kinder</hi> einer oder<lb/>
einigen in dergleichen Handarbeiten <hi rendition="#g">erfahrenen<lb/>
Per&#x017F;onen</hi>, z. B. Strickerinnen, Na&#x0364;herinnen, Sticke-<lb/>
rinnen &#xA75B;c. <hi rendition="#g">zum Unterricht u&#x0364;bergeben</hi>, und die<lb/>
Ko&#x017F;ten die&#x017F;es Unterrichts auf eine o&#x0364;ffentliche Ca&#x017F;&#x017F;e<lb/>
u&#x0364;bernommen werden, &#x2014; oder wenn auch nur obrig-<lb/>
keitlich dafu&#x0364;r ge&#x017F;orgt wird, daß es <hi rendition="#g">nicht an Per-<lb/>
&#x017F;onen im Orte fehle</hi>, welche in dergleichen Hand-<lb/>
arbeiten <hi rendition="#g">Unterricht geben</hi> ko&#x0364;nnen.</p>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head>§. 25.</head><lb/>
        <p>Jn der Regel wu&#x0364;rde es aber zu ko&#x017F;t&#x017F;pielig und<lb/>
mit zu vielen Schwierigkeiten verbunden &#x017F;eyn, jedem<lb/>
Kinde einzeln hinla&#x0364;ngliche Anleitung, Gelegenheit und<lb/>
Ermunterung zu einer nu&#x0364;tzlichen Be&#x017F;cha&#x0364;ftigung zu ver-<lb/>
&#x017F;chaffen, be&#x017F;onders aber wu&#x0364;rde die Auf&#x017F;icht u&#x0364;ber die<lb/>
Kinder zu &#x017F;chwer zu bewerk&#x017F;telligen und viel zu unvoll-<lb/>
kommen &#x017F;eyn, wenn nicht ein <hi rendition="#g">Vereinigungs-Ort</hi><lb/>
be&#x017F;timmt, eine fo&#x0364;rmliche &#x017F;ogenannte <hi rendition="#g">Jndu&#x017F;trie-<lb/>
Schule</hi> eingerichtet wu&#x0364;rde, wo alle die&#x017F;er Fu&#x0364;r&#x017F;orge<lb/>
bedu&#x0364;rftigen Kinder <hi rendition="#g">&#x017F;ich aus ihrer Zer&#x017F;treuung<lb/>
ver&#x017F;ammeln, den Unterricht gemein&#x017F;chaft-<lb/></hi></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[25/0035] liche Fuͤrſorge erhielte, und daß es durch obrigkeitlich veranſtaltete, beſtaͤndige Auf- ſicht anhaltend auf der einen Seite vor Uebertrei- buug durch allzufruͤhes, allzuſtrenges und allzuhartes Arbeiten geſchuͤzt, auf der andern Seite aber von dem Muͤſſiggang und Bettel, und deren verderblichen Folgen, abgehal- ten wuͤrde. §. 24. Um dieſen Zweck zu erreichen, iſt es vielleicht zu- weilen genug, wenn einzelne Kinder einer oder einigen in dergleichen Handarbeiten erfahrenen Perſonen, z. B. Strickerinnen, Naͤherinnen, Sticke- rinnen ꝛc. zum Unterricht uͤbergeben, und die Koſten dieſes Unterrichts auf eine oͤffentliche Caſſe uͤbernommen werden, — oder wenn auch nur obrig- keitlich dafuͤr geſorgt wird, daß es nicht an Per- ſonen im Orte fehle, welche in dergleichen Hand- arbeiten Unterricht geben koͤnnen. §. 25. Jn der Regel wuͤrde es aber zu koſtſpielig und mit zu vielen Schwierigkeiten verbunden ſeyn, jedem Kinde einzeln hinlaͤngliche Anleitung, Gelegenheit und Ermunterung zu einer nuͤtzlichen Beſchaͤftigung zu ver- ſchaffen, beſonders aber wuͤrde die Aufſicht uͤber die Kinder zu ſchwer zu bewerkſtelligen und viel zu unvoll- kommen ſeyn, wenn nicht ein Vereinigungs-Ort beſtimmt, eine foͤrmliche ſogenannte Jnduſtrie- Schule eingerichtet wuͤrde, wo alle dieſer Fuͤrſorge beduͤrftigen Kinder ſich aus ihrer Zerſtreuung verſammeln, den Unterricht gemeinſchaft-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/35
Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/35>, abgerufen am 24.11.2024.