Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.auf's Genaueste geprüft, und nach Umständen, unter auf's Genaueſte gepruͤft, und nach Umſtaͤnden, unter <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0151" n="141"/> auf's Genaueſte gepruͤft, und nach Umſtaͤnden, unter<lb/> Ruͤckſprache mit den betreffenden Bezirks- und Orts-<lb/> behoͤrden, modificirt werden. Denjenigen Gemeinden,<lb/> welche eine abſolute Unvermoͤgenheit zu Bezahlung des<lb/> ganzen Koſtens, ſo weit er nothwendig iſt, nachwei-<lb/> ſen, muß der <hi rendition="#g">Zuſchuß des Fehlenden aus ir-<lb/> gend einer Central-Caſſe</hi> beſtimmt zugeſichert,<lb/> oder aber von der Errichtung einer ſolchen Schule ebenfalls<lb/> abſtrahirt werden. Jeder Gemeinde hingegen, von welcher<lb/> nicht die abſolute Unmoͤglichkeit der Errichtung einer ſolchen<lb/> Schule oder der Aufbringung des ganzen Koſtens er-<lb/> wieſen worden iſt, muß ein beſtimmter <hi rendition="#g">Termin zu<lb/> wirklicher Eroͤffnung</hi> derſelben anberaumt, fuͤr<lb/> Einhaltung dieſes Termins die Orts- und Bezirks-<lb/> behoͤrde verantwortlich gemacht, und von der oben-<lb/> gedachten Central-Behoͤrde dann nicht nur <hi rendition="#g">uͤber<lb/> wirklicher Eroͤffnung jeder Schule</hi> inner-<lb/> halb des vorgeſchriebenen Termins, ſondern auch <hi rendition="#g">uͤber<lb/> kuͤnftigem ordentlichen Fortgang derſelben</hi><lb/> mit Eifer, Ernſt, und Beharrlichkeit <hi rendition="#g">gewacht</hi> wer-<lb/> den. — Dann wird gewiß auch der ſchoͤne, durch die<lb/> ſtrengſten Polizey-Anſtalten bisher nicht erreichte<lb/> Zweck, <hi rendition="#g">die Kinder vom Muͤſſiggang, Bet-<lb/> tel, und allen daraus entſtehenden La-<lb/> ſtern abzuhalten, ſie ihrer kuͤnftigen Be-<lb/> ſtimmung gemaͤß zu erziehen, und hiedurch<lb/> fuͤr die Zukunft die Zahl der Bettler und<lb/> unterſtuͤtzungs-beduͤrftigen Armen zu ver-<lb/> mindern,</hi> nach und nach im ganzen Umfange und<lb/> zum Heil des Vaterlandes erreicht werden. —</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </body> <back> </back> </text> </TEI> [141/0151]
auf's Genaueſte gepruͤft, und nach Umſtaͤnden, unter
Ruͤckſprache mit den betreffenden Bezirks- und Orts-
behoͤrden, modificirt werden. Denjenigen Gemeinden,
welche eine abſolute Unvermoͤgenheit zu Bezahlung des
ganzen Koſtens, ſo weit er nothwendig iſt, nachwei-
ſen, muß der Zuſchuß des Fehlenden aus ir-
gend einer Central-Caſſe beſtimmt zugeſichert,
oder aber von der Errichtung einer ſolchen Schule ebenfalls
abſtrahirt werden. Jeder Gemeinde hingegen, von welcher
nicht die abſolute Unmoͤglichkeit der Errichtung einer ſolchen
Schule oder der Aufbringung des ganzen Koſtens er-
wieſen worden iſt, muß ein beſtimmter Termin zu
wirklicher Eroͤffnung derſelben anberaumt, fuͤr
Einhaltung dieſes Termins die Orts- und Bezirks-
behoͤrde verantwortlich gemacht, und von der oben-
gedachten Central-Behoͤrde dann nicht nur uͤber
wirklicher Eroͤffnung jeder Schule inner-
halb des vorgeſchriebenen Termins, ſondern auch uͤber
kuͤnftigem ordentlichen Fortgang derſelben
mit Eifer, Ernſt, und Beharrlichkeit gewacht wer-
den. — Dann wird gewiß auch der ſchoͤne, durch die
ſtrengſten Polizey-Anſtalten bisher nicht erreichte
Zweck, die Kinder vom Muͤſſiggang, Bet-
tel, und allen daraus entſtehenden La-
ſtern abzuhalten, ſie ihrer kuͤnftigen Be-
ſtimmung gemaͤß zu erziehen, und hiedurch
fuͤr die Zukunft die Zahl der Bettler und
unterſtuͤtzungs-beduͤrftigen Armen zu ver-
mindern, nach und nach im ganzen Umfange und
zum Heil des Vaterlandes erreicht werden. —
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