Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.könnte, alle Tage 2 mal den weiten Hin- und Her- §. 95. Uebrigens ist der Mangel an den zu Errichtung koͤnnte, alle Tage 2 mal den weiten Hin- und Her- §. 95. Uebrigens iſt der Mangel an den zu Errichtung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0140" n="130"/> koͤnnte, alle Tage 2 mal den weiten Hin- und Her-<lb/> weg aus ihrem Wohnorte in den Ort der Jnduſtrie-<lb/> Schule machen, oder aber auch den Elementar-Unter-<lb/> richt an dem gemeinſchaftlichen Vereinigungs-Orte ge-<lb/> nießen, und daſelbſt zugleich verpflegt und beherbergt<lb/> werden muͤſſten, was die Koſten, ſtatt ſie zu vermin-<lb/> dern, im Gegentheil gerade vermehren wuͤrde. — De-<lb/> ſto angemeſſener hingegen moͤchte alsdann eine Ver-<lb/> bindung mehrerer benachbarten, oder ſaͤmmtlicher zu<lb/> einem Oberamtsbezirke gehoͤrigen Jnduſtrie-Schulen<lb/> ſeyn, wenn zwar in jedem Orte eine beſondere aus-<lb/> ſchließlich fuͤr die Jugend des Ortes beſtimmte Jndu-<lb/> ſtrie-Schule errichtet wuͤrde, dieſe verſchiedenen Anſtal-<lb/> ten aber ungefaͤhr aͤhnliche Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde<lb/> waͤhlten, die Anſchaffung des Materials, und die Ver-<lb/> werthung der Fabricate gemeinſchaftlich beſorgten, und<lb/> in allen Faͤllen, wo eine gegenſeitige Aushuͤlfe moͤglich<lb/> waͤre, einander ſchweſterlich die Haͤnde boͤten und un-<lb/> terſtuͤtzten. —</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 95.</head><lb/> <p>Uebrigens iſt der Mangel an den zu Errichtung<lb/> und Unterhaltung einer Kinder-Jnduſtrie-Schule erfor-<lb/> derlichen Mitteln nicht uͤberall ſo groß, als derſelbe<lb/> haͤufig vorgeſtellt werden will. — An ſehr vielen Or-<lb/> ten bieten die bereits vorhandenen <hi rendition="#g">oͤffentlichen<lb/> Caſſen</hi>, und beſonders die oͤffentlichen <hi rendition="#g">Stiftun-<lb/> gen</hi> hiezu hinreichende Mittel dar. — Wenn auch<lb/> nicht uͤberall, wie dieß in einigen Orten der Fall<lb/> iſt, ein hiezu vermoͤglicher beſonderer <hi rendition="#g">Schulfonds</hi><lb/> vorhanden iſt, oder dieſe Koſten aus dem vereinigten<lb/><hi rendition="#g">Schul- und Kirchenfonds</hi> beſtritten werden koͤn-<lb/> nen; ſo hat man dagegen in mehreren Orten in den<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [130/0140]
koͤnnte, alle Tage 2 mal den weiten Hin- und Her-
weg aus ihrem Wohnorte in den Ort der Jnduſtrie-
Schule machen, oder aber auch den Elementar-Unter-
richt an dem gemeinſchaftlichen Vereinigungs-Orte ge-
nießen, und daſelbſt zugleich verpflegt und beherbergt
werden muͤſſten, was die Koſten, ſtatt ſie zu vermin-
dern, im Gegentheil gerade vermehren wuͤrde. — De-
ſto angemeſſener hingegen moͤchte alsdann eine Ver-
bindung mehrerer benachbarten, oder ſaͤmmtlicher zu
einem Oberamtsbezirke gehoͤrigen Jnduſtrie-Schulen
ſeyn, wenn zwar in jedem Orte eine beſondere aus-
ſchließlich fuͤr die Jugend des Ortes beſtimmte Jndu-
ſtrie-Schule errichtet wuͤrde, dieſe verſchiedenen Anſtal-
ten aber ungefaͤhr aͤhnliche Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde
waͤhlten, die Anſchaffung des Materials, und die Ver-
werthung der Fabricate gemeinſchaftlich beſorgten, und
in allen Faͤllen, wo eine gegenſeitige Aushuͤlfe moͤglich
waͤre, einander ſchweſterlich die Haͤnde boͤten und un-
terſtuͤtzten. —
§. 95.
Uebrigens iſt der Mangel an den zu Errichtung
und Unterhaltung einer Kinder-Jnduſtrie-Schule erfor-
derlichen Mitteln nicht uͤberall ſo groß, als derſelbe
haͤufig vorgeſtellt werden will. — An ſehr vielen Or-
ten bieten die bereits vorhandenen oͤffentlichen
Caſſen, und beſonders die oͤffentlichen Stiftun-
gen hiezu hinreichende Mittel dar. — Wenn auch
nicht uͤberall, wie dieß in einigen Orten der Fall
iſt, ein hiezu vermoͤglicher beſonderer Schulfonds
vorhanden iſt, oder dieſe Koſten aus dem vereinigten
Schul- und Kirchenfonds beſtritten werden koͤn-
nen; ſo hat man dagegen in mehreren Orten in den
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