Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.genstand gezeigt; auch sollen an einigen Orten die §. 87. Die höhere Leitung und Aufsicht über die Jndu- genſtand gezeigt; auch ſollen an einigen Orten die §. 87. Die hoͤhere Leitung und Aufſicht uͤber die Jndu- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0129" n="119"/> genſtand gezeigt; auch ſollen an einigen Orten die<lb/> Geiſtlichen zu ſehr mit anderen wichtigeren Berufs-<lb/> Geſchaͤften uͤberladen ſeyn, als daß ſie ſich auch die-<lb/> ſem Gegenſtande widmen koͤnnten; ſo wie es auch be-<lb/> kanntlich manche Filial-Orte gibt, in welchen kein<lb/> Geiſtlicher ſeinen Wohnſitz hat. — Jndeſſen haben ſich<lb/> auch außer der Geiſtlichkeit bis jezt an mehreren Orten,<lb/> beſonders unter den <hi rendition="#g">Mitgliedern des Wohlthaͤ-<lb/> tigkeits-Vereins,</hi> und der <hi rendition="#g">Stiftungs- und<lb/> Gemeinderaͤthe,</hi> und ſelbſt unter dem <hi rendition="#g">Buͤrger-<lb/> und Gewerbsſtande</hi> Maͤnner gefunden, welche<lb/> ſich der Stelle eines Vorſtehers der Jnduſtrie-Schule<lb/> unentgeldlich unterzogen haben, und dieſelbe bis auf<lb/> den heutigen Tag mit dem lobenswuͤrdigſten Eifer be-<lb/> kleiden.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 87.</head><lb/> <p>Die hoͤhere Leitung und Aufſicht uͤber die Jndu-<lb/> ſtrie-Schulen und die Vorſteher derſelben hat bisher<lb/> in Wuͤrttemberg an einigen Orten ein aus der Mitte<lb/> der Lokalleitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins gewaͤhlter<lb/> beſonderer <hi rendition="#g">Kinder-Beſchaͤftigungs-Ausſchuß,</hi><lb/> an den meiſten Orten aber haben dieſelbe theils die<lb/><hi rendition="#g">Orts- und Oberamtsleitungen des Wohl-<lb/> thaͤtigkeits-Vereins,</hi> unter der hoͤchſten Auf-<lb/> ſicht der <hi rendition="#g">Centralleitung</hi> deſſelben, theils die <hi rendition="#g">ge-<lb/> meinſchaftlichen Unter- und Oberaͤmter,</hi><lb/> unter der hoͤchſten Aufſicht <hi rendition="#g">des Koͤnigl. Studien-<lb/> raths, evangeliſchen Conſiſtoriums, und<lb/> katholiſchen Kirchenraths,</hi> und zwar, wie ſich<lb/> von ſelbſt verſteht, ohne beſondere Belohnung, gefuͤhrt,<lb/> und nicht nur dafuͤr geſorgt, daß die zur Theilnahme<lb/> an dieſen Schulen geeigneten Kinder wirklich dazu an-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [119/0129]
genſtand gezeigt; auch ſollen an einigen Orten die
Geiſtlichen zu ſehr mit anderen wichtigeren Berufs-
Geſchaͤften uͤberladen ſeyn, als daß ſie ſich auch die-
ſem Gegenſtande widmen koͤnnten; ſo wie es auch be-
kanntlich manche Filial-Orte gibt, in welchen kein
Geiſtlicher ſeinen Wohnſitz hat. — Jndeſſen haben ſich
auch außer der Geiſtlichkeit bis jezt an mehreren Orten,
beſonders unter den Mitgliedern des Wohlthaͤ-
tigkeits-Vereins, und der Stiftungs- und
Gemeinderaͤthe, und ſelbſt unter dem Buͤrger-
und Gewerbsſtande Maͤnner gefunden, welche
ſich der Stelle eines Vorſtehers der Jnduſtrie-Schule
unentgeldlich unterzogen haben, und dieſelbe bis auf
den heutigen Tag mit dem lobenswuͤrdigſten Eifer be-
kleiden.
§. 87.
Die hoͤhere Leitung und Aufſicht uͤber die Jndu-
ſtrie-Schulen und die Vorſteher derſelben hat bisher
in Wuͤrttemberg an einigen Orten ein aus der Mitte
der Lokalleitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins gewaͤhlter
beſonderer Kinder-Beſchaͤftigungs-Ausſchuß,
an den meiſten Orten aber haben dieſelbe theils die
Orts- und Oberamtsleitungen des Wohl-
thaͤtigkeits-Vereins, unter der hoͤchſten Auf-
ſicht der Centralleitung deſſelben, theils die ge-
meinſchaftlichen Unter- und Oberaͤmter,
unter der hoͤchſten Aufſicht des Koͤnigl. Studien-
raths, evangeliſchen Conſiſtoriums, und
katholiſchen Kirchenraths, und zwar, wie ſich
von ſelbſt verſteht, ohne beſondere Belohnung, gefuͤhrt,
und nicht nur dafuͤr geſorgt, daß die zur Theilnahme
an dieſen Schulen geeigneten Kinder wirklich dazu an-
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