Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.haupt aber Eine bestimmte Person vorhanden seyn muß, Am besten möchte sich diese Stelle in der Regel haupt aber Eine beſtimmte Perſon vorhanden ſeyn muß, Am beſten moͤchte ſich dieſe Stelle in der Regel <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0128" n="118"/> haupt aber Eine beſtimmte Perſon vorhanden ſeyn muß,<lb/> welche den Beruf und die Befugniß hat, die verſchie-<lb/> denen Bemerkungen, Wuͤnſche und Beſchwerden der<lb/> Lehrer und Lehrerinnen, und der Aufſeher und Aufſe-<lb/> herinnen zur Kenntniß der hoͤheren Aufſichts-Behoͤrden<lb/> zu bringen, und in Faͤllen, wo keine vorherige lange<lb/> Berathſchlagung noͤthig oder moͤglich iſt, wenn der<lb/> Zweck erreicht werden ſoll, friſch durchzugreifen; ſo<lb/> ſollte, wie dieß auch bey mehreren wuͤrttembergiſchen<lb/> Jnduſtrie-Schulen wirklich der Fall iſt, jede derſelben<lb/> ihren beſonderen <hi rendition="#g">Vorſteher</hi> haben, an welchen alle<lb/> bisher genannten, mit dem Unterrichte und der Auf-<lb/> ſicht bemuͤhten Perſonen zunaͤchſt alle ihre Bemerkungen,<lb/> Wuͤnſche und Beſchwerden zu bringen, und von wel-<lb/> chem ſie alle Befehle in Beziehung auf die Anſtalt zu<lb/> empfangen und zu befolgen haͤtten. Dieſer Vorſteher<lb/> muͤſſte ebenfalls jede Woche etlichemal die Anſtalt be-<lb/> ſuchen, den Lehrern und Lehrerinnen ꝛc. mit Rath und<lb/> That an die Hand gehen, nach Umſtaͤnden beloben und<lb/> belohnen, oder ermuntern, belehren, warnen, drohen,<lb/> ſtrafen, im Nothfalle auch ſich um die Rechnungs-<lb/> fuͤhrung annehmen, und theils bey vorkommenden auſ-<lb/> ſerordentlichen Faͤllen, theils uͤberhaupt von Zeit zu<lb/> Zeit uͤber den Fortgang und Zuſtand des Jnſtituts an<lb/> die hoͤhere Aufſichts-Behoͤrde Bericht erſtatten. —</p><lb/> <p>Am beſten moͤchte ſich dieſe Stelle in der Regel<lb/> fuͤr den <hi rendition="#g">Schul-Jnſpektor</hi> oder einen <hi rendition="#g">der Orts-<lb/> Geiſtlichen</hi> eignen, wie denn auch wirklich im Wuͤrt-<lb/> tembergiſchen viele von ihnen dieſelbe freywillig uͤber-<lb/> nommen, und zum Theil bisher mit ausgezeichneter<lb/> Einſicht und Thaͤtigkeit verſehen haben. An anderen<lb/> Orten freylich hat ſich zum Theil bis jezt nicht eben-<lb/> ſoviel Sinn und Liebe der Geiſtlichkeit fuͤr dieſen Ge-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [118/0128]
haupt aber Eine beſtimmte Perſon vorhanden ſeyn muß,
welche den Beruf und die Befugniß hat, die verſchie-
denen Bemerkungen, Wuͤnſche und Beſchwerden der
Lehrer und Lehrerinnen, und der Aufſeher und Aufſe-
herinnen zur Kenntniß der hoͤheren Aufſichts-Behoͤrden
zu bringen, und in Faͤllen, wo keine vorherige lange
Berathſchlagung noͤthig oder moͤglich iſt, wenn der
Zweck erreicht werden ſoll, friſch durchzugreifen; ſo
ſollte, wie dieß auch bey mehreren wuͤrttembergiſchen
Jnduſtrie-Schulen wirklich der Fall iſt, jede derſelben
ihren beſonderen Vorſteher haben, an welchen alle
bisher genannten, mit dem Unterrichte und der Auf-
ſicht bemuͤhten Perſonen zunaͤchſt alle ihre Bemerkungen,
Wuͤnſche und Beſchwerden zu bringen, und von wel-
chem ſie alle Befehle in Beziehung auf die Anſtalt zu
empfangen und zu befolgen haͤtten. Dieſer Vorſteher
muͤſſte ebenfalls jede Woche etlichemal die Anſtalt be-
ſuchen, den Lehrern und Lehrerinnen ꝛc. mit Rath und
That an die Hand gehen, nach Umſtaͤnden beloben und
belohnen, oder ermuntern, belehren, warnen, drohen,
ſtrafen, im Nothfalle auch ſich um die Rechnungs-
fuͤhrung annehmen, und theils bey vorkommenden auſ-
ſerordentlichen Faͤllen, theils uͤberhaupt von Zeit zu
Zeit uͤber den Fortgang und Zuſtand des Jnſtituts an
die hoͤhere Aufſichts-Behoͤrde Bericht erſtatten. —
Am beſten moͤchte ſich dieſe Stelle in der Regel
fuͤr den Schul-Jnſpektor oder einen der Orts-
Geiſtlichen eignen, wie denn auch wirklich im Wuͤrt-
tembergiſchen viele von ihnen dieſelbe freywillig uͤber-
nommen, und zum Theil bisher mit ausgezeichneter
Einſicht und Thaͤtigkeit verſehen haben. An anderen
Orten freylich hat ſich zum Theil bis jezt nicht eben-
ſoviel Sinn und Liebe der Geiſtlichkeit fuͤr dieſen Ge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |