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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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werden, wie denn auch wirklich dieselben in vielen
württembergischen Jndustrie-Schulen dieses Geschäfte
gerne, und zwar größtentheils ohne besondere Beloh-
nung, übernommen haben. Es gibt auch Orte, wo
der Hausvater, in dessen Wohnung die Jndustrie-
Schule sich befindet, oder wenn dieselbe in dem Hospi-
tal ihr Local hat, der Spital-Aufseher, gegen eine
kleine Belohnung, diese Verrichtungen besorgt, und nur
in Stuttgardt und Tübingen, wo bey einer sehr gro-
ßen Anzahl von Kindern die Jndustrie-Anstalt ein eige-
nes Gebäude besitzt, und dasselbe allein ausfüllt, hat
man bis jetzt die Anstellung eines besonderen Haus-
meisters
zur Aufsicht über dieses Gebäude, zur Auf-
bewahrung der Vorräthe, zu Besorgung der übrigen
öconomischen Angelegenheiten, und zu Führung der
Rechnungen -, nur in Stuttgardt die Aufstellung
eines besonderen Aufsehers für die Knaben nö-
thig
gefunden.

§. 85.

Die Lehrer und Lehrerinnen und die Aufseher und
Aufseherinnen selbst müssen dann freylich mit den Schü-
lern ebenfalls wieder unter einer höheren Leitung und
Aufsicht stehen. -- Diese Leitung und Aufsicht haben
aber bisher an den meisten Orten Mitglieder des
Wohlthätigkeits-Vereins
gerne, und zwar un-
entgeldlich übernommen. -- Besonders haben sich in
dieser Hinsicht bisher an vielen Orten die weiblichen
Mitglieder
dieses Vereins sehr rühmlich und nütz-
lich ausgezeichnet, indem theils einzelne von ihnen, be-
sonders unter anderen die Gattinnen der Orts-Geistli-
chen, theils ein aus ihrer Mitte gewählter Ausschuß,
theils sämmtliche weibliche Mitglieder des Wohlthätig-

werden, wie denn auch wirklich dieſelben in vielen
wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen dieſes Geſchaͤfte
gerne, und zwar groͤßtentheils ohne beſondere Beloh-
nung, uͤbernommen haben. Es gibt auch Orte, wo
der Hausvater, in deſſen Wohnung die Jnduſtrie-
Schule ſich befindet, oder wenn dieſelbe in dem Hoſpi-
tal ihr Local hat, der Spital-Aufſeher, gegen eine
kleine Belohnung, dieſe Verrichtungen beſorgt, und nur
in Stuttgardt und Tuͤbingen, wo bey einer ſehr gro-
ßen Anzahl von Kindern die Jnduſtrie-Anſtalt ein eige-
nes Gebaͤude beſitzt, und daſſelbe allein ausfuͤllt, hat
man bis jetzt die Anſtellung eines beſonderen Haus-
meiſters
zur Aufſicht uͤber dieſes Gebaͤude, zur Auf-
bewahrung der Vorraͤthe, zu Beſorgung der uͤbrigen
oͤconomiſchen Angelegenheiten, und zu Fuͤhrung der
Rechnungen -, nur in Stuttgardt die Aufſtellung
eines beſonderen Aufſehers fuͤr die Knaben noͤ-
thig
gefunden.

§. 85.

Die Lehrer und Lehrerinnen und die Aufſeher und
Aufſeherinnen ſelbſt muͤſſen dann freylich mit den Schuͤ-
lern ebenfalls wieder unter einer hoͤheren Leitung und
Aufſicht ſtehen. — Dieſe Leitung und Aufſicht haben
aber bisher an den meiſten Orten Mitglieder des
Wohlthaͤtigkeits-Vereins
gerne, und zwar un-
entgeldlich uͤbernommen. — Beſonders haben ſich in
dieſer Hinſicht bisher an vielen Orten die weiblichen
Mitglieder
dieſes Vereins ſehr ruͤhmlich und nuͤtz-
lich ausgezeichnet, indem theils einzelne von ihnen, be-
ſonders unter anderen die Gattinnen der Orts-Geiſtli-
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[116/0126] werden, wie denn auch wirklich dieſelben in vielen wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen dieſes Geſchaͤfte gerne, und zwar groͤßtentheils ohne beſondere Beloh- nung, uͤbernommen haben. Es gibt auch Orte, wo der Hausvater, in deſſen Wohnung die Jnduſtrie- Schule ſich befindet, oder wenn dieſelbe in dem Hoſpi- tal ihr Local hat, der Spital-Aufſeher, gegen eine kleine Belohnung, dieſe Verrichtungen beſorgt, und nur in Stuttgardt und Tuͤbingen, wo bey einer ſehr gro- ßen Anzahl von Kindern die Jnduſtrie-Anſtalt ein eige- nes Gebaͤude beſitzt, und daſſelbe allein ausfuͤllt, hat man bis jetzt die Anſtellung eines beſonderen Haus- meiſters zur Aufſicht uͤber dieſes Gebaͤude, zur Auf- bewahrung der Vorraͤthe, zu Beſorgung der uͤbrigen oͤconomiſchen Angelegenheiten, und zu Fuͤhrung der Rechnungen -, nur in Stuttgardt die Aufſtellung eines beſonderen Aufſehers fuͤr die Knaben noͤ- thig gefunden. §. 85. Die Lehrer und Lehrerinnen und die Aufſeher und Aufſeherinnen ſelbſt muͤſſen dann freylich mit den Schuͤ- lern ebenfalls wieder unter einer hoͤheren Leitung und Aufſicht ſtehen. — Dieſe Leitung und Aufſicht haben aber bisher an den meiſten Orten Mitglieder des Wohlthaͤtigkeits-Vereins gerne, und zwar un- entgeldlich uͤbernommen. — Beſonders haben ſich in dieſer Hinſicht bisher an vielen Orten die weiblichen Mitglieder dieſes Vereins ſehr ruͤhmlich und nuͤtz- lich ausgezeichnet, indem theils einzelne von ihnen, be- ſonders unter anderen die Gattinnen der Orts-Geiſtli- chen, theils ein aus ihrer Mitte gewaͤhlter Ausſchuß, theils ſaͤmmtliche weibliche Mitglieder des Wohlthaͤtig-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/126>, abgerufen am 26.12.2024.