Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.während sie die armen Kinder unentgeldlich unterrich- §. 83. Sollte sich jedoch in einem Orte durchaus keine 8
waͤhrend ſie die armen Kinder unentgeldlich unterrich- §. 83. Sollte ſich jedoch in einem Orte durchaus keine 8
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0123" n="113"/> waͤhrend ſie die armen Kinder unentgeldlich unterrich-<lb/> ten muͤſſen. — Es gibt auch Orte, wo die Lehrerinn<lb/> ein gewiſſes jaͤhrliches geringeres Wartgeld, und außer<lb/> dieſem von jedem Kinde vierteljaͤhrlich etwas Gewiſſes<lb/> erhaͤlt. — Mit anderen iſt uͤberhaupt fuͤr den Unter-<lb/> richt eines jeden Kindes, bis es z. B. im Naͤhen,<lb/> Stricken ꝛc. ganz fertig iſt, etwas Gewiſſes accordirt.<lb/> — Groͤßtentheils erhalten dieſe Lehrerinnen ihre Beloh-<lb/> nung aus irgend einer oͤffentlichen Caſſe; zum Theil<lb/> ſind ſie jedoch damit an die einzelnen Eltern der Jn-<lb/> duſtrie-Schuͤler verwieſen, oder muͤſſen dieſe wenigſtens,<lb/> wie bereits oben bemerkt worden iſt, ihren Betreff zu<lb/> der Caſſe, aus welcher die Lehrerinn bezahlt wird, er-<lb/> ſetzen. —</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 83.</head><lb/> <p>Sollte ſich jedoch in einem Orte durchaus keine<lb/> Perſon finden, welche die zu Uebernahme der Jndu-<lb/> ſtrie-Lehrers Stelle erforderlichen Kenntniſſe und Kunſt-<lb/> fertigkeiten beſaͤße; ſo bleibt immer noch der ebenfalls<lb/> bereits in Wuͤrttemberg mit gutem Erfolge eingeſchla-<lb/> gene Ausweg uͤbrig, <hi rendition="#g">eine oder einige erwachſe-<lb/> ne Perſonen, und einige Kinder</hi> aus dem Orte<lb/><hi rendition="#g">in eine benachbarte Amtsſtadt</hi>, wo ſich eine<lb/> der beſſeren Jnduſtrie-Schulen befindet, <hi rendition="#g">abzuſenden</hi>,<lb/> und dieſelben dort ſo weit auf oͤffentliche Koſten un-<lb/> terrichten zu laſſen, bis ſie im Stande ſind, den Un-<lb/> terricht in ihrem Geburts-Orte mit Erfolg zu uͤberneh-<lb/> men. — Das K. evangeliſche Conſiſtorium hat zu die-<lb/> ſem Zwecke fruͤher die Errichtung einer beſonderen <hi rendition="#g">Mu-<lb/> ſter-Jnduſtrie-Schule,</hi> etwa in Verbindung mit<lb/> dem Stuttgardter Waiſenhauſe, im Auge gehabt; es<lb/> <fw place="bottom" type="sig">8</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [113/0123]
waͤhrend ſie die armen Kinder unentgeldlich unterrich-
ten muͤſſen. — Es gibt auch Orte, wo die Lehrerinn
ein gewiſſes jaͤhrliches geringeres Wartgeld, und außer
dieſem von jedem Kinde vierteljaͤhrlich etwas Gewiſſes
erhaͤlt. — Mit anderen iſt uͤberhaupt fuͤr den Unter-
richt eines jeden Kindes, bis es z. B. im Naͤhen,
Stricken ꝛc. ganz fertig iſt, etwas Gewiſſes accordirt.
— Groͤßtentheils erhalten dieſe Lehrerinnen ihre Beloh-
nung aus irgend einer oͤffentlichen Caſſe; zum Theil
ſind ſie jedoch damit an die einzelnen Eltern der Jn-
duſtrie-Schuͤler verwieſen, oder muͤſſen dieſe wenigſtens,
wie bereits oben bemerkt worden iſt, ihren Betreff zu
der Caſſe, aus welcher die Lehrerinn bezahlt wird, er-
ſetzen. —
§. 83.
Sollte ſich jedoch in einem Orte durchaus keine
Perſon finden, welche die zu Uebernahme der Jndu-
ſtrie-Lehrers Stelle erforderlichen Kenntniſſe und Kunſt-
fertigkeiten beſaͤße; ſo bleibt immer noch der ebenfalls
bereits in Wuͤrttemberg mit gutem Erfolge eingeſchla-
gene Ausweg uͤbrig, eine oder einige erwachſe-
ne Perſonen, und einige Kinder aus dem Orte
in eine benachbarte Amtsſtadt, wo ſich eine
der beſſeren Jnduſtrie-Schulen befindet, abzuſenden,
und dieſelben dort ſo weit auf oͤffentliche Koſten un-
terrichten zu laſſen, bis ſie im Stande ſind, den Un-
terricht in ihrem Geburts-Orte mit Erfolg zu uͤberneh-
men. — Das K. evangeliſche Conſiſtorium hat zu die-
ſem Zwecke fruͤher die Errichtung einer beſonderen Mu-
ſter-Jnduſtrie-Schule, etwa in Verbindung mit
dem Stuttgardter Waiſenhauſe, im Auge gehabt; es
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