Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.§. 1. Wer jemals Gelegenheit gehabt hat, zu beobachten, 1
§. 1. Wer jemals Gelegenheit gehabt hat, zu beobachten, 1
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§. 1.
Wer jemals Gelegenheit gehabt hat, zu beobachten,
wie tief oft Menſchen, beſonders aus der aͤrmeren Volks-
claſſe, in phyſiſcher, moraliſcher, und oͤconomiſcher Hin-
ſicht ſinken, und zu welcher aͤrgerlichen, ſchaͤdlichen,
und oft beynahe unertraͤglichen Laſt fuͤr die uͤbrige Ge-
ſellſchaft ſie werden, wenn ſie in ihrer Jugend entwe-
der gar nicht, oder wenigſtens nicht hinlaͤnglich und
zweckmaͤßig verſorgt, geleitet, gebildet, unter Aufſicht
gehalten, uͤberhaupt erzogen werden; der wird gewiß
auch einſehen und zugeſtehen, daß von dem Grade der
Zweckmaͤßigkeit und Gewiſſenhaftigkeit der Erziehung
der Jugend der kuͤnftige Grad der Vollkommenheit, des
Wohlſtandes, und des Gluͤckes nicht nur der einzelnen
Jndividuen, aus welchen dieſe Jugend gerae beſteht,
ſondern auch, da dieſelbe die Grundlage der kuͤnftigen
Geſchlechter iſt, ganzer Voͤlker und Staaten in aller
Zukunft weſentlich abhaͤngt, daß beſonders auch die
Erziehung des Nachwuchſes vom weiblichen Geſchlechte,
welches die Wiege und erſte Bildnerinn der Voͤlker iſt,
von der hoͤchſten Wichtigkeit ſeyn muß, und daß es
daher nicht nur fuͤr die Kinder ſelbſt eine auf ihre ganze
Lebenszeit fortwirkende Wohlthat, ſondern auch eine
heilige Pflicht aller derjenigen, welche zur Erziehung
der Jugend und zur Verwaltung des Staates berufen
ſind, iſt, nichts zu verſaͤumen, was dazu dienen kann,
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