Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.firmirt werden, und aus der Schule treten, wo ihnen §. 72. Es gibt zwar Jndustrie-Schulen in Württemberg, An einigen Orten bekommen auch die Kinder bey firmirt werden, und aus der Schule treten, wo ihnen §. 72. Es gibt zwar Jnduſtrie-Schulen in Wuͤrttemberg, An einigen Orten bekommen auch die Kinder bey <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0102" n="92"/> firmirt werden, und aus der Schule treten, wo ihnen<lb/> dann Kleidung dafuͤr angeſchafft wird, oder wird ihnen<lb/> wenigſtens ihr Verdienſt ſo lange <hi rendition="#g">zuſammenge-<lb/> ſpart</hi>, bis ihnen ein Kleidungsſtuͤck dafuͤr angeſchafft<lb/> werden kann. Anziehender moͤchte es jedoch fuͤr die<lb/> Kinder und Eltern ſeyn, wenn der Verdienſt, wie<lb/> auch wirklich an anderen Orten geſchieht, oͤfter ausbe-<lb/> zahlt, und nur etwa der Antheil derjenigen Kinder<lb/> und Eltern, welchen derſelbe nicht wohl anvertraut<lb/> werden koͤnnte, in beſondere Verwaltung genommen<lb/> wuͤrde, wozu die in Stuttgart beſtehende wuͤrttem-<lb/> bergiſche Sparkaſſe ein ſehr einfaches Mittel darbietet,<lb/> daher auch bereits mehrere Kinder von ihrem Lohne<lb/> etwas in dieſe Caſſe eingelegt haben.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 72.</head><lb/> <p>Es gibt zwar Jnduſtrie-Schulen in Wuͤrttemberg,<lb/> wo man die Kinder, um ſie deſto gewiſſer vom Muͤßig-<lb/> gang und Bettel, und anderem Unfug abzuhalten,<lb/><hi rendition="#g">uͤber Verdienſt bezahlt</hi>, oder <hi rendition="#g">mit dem Arbeits-<lb/> lohn eine gewiſſe Zulage, eine Praͤmie, ein<lb/> Allmoſen verbindet,</hi> deren Groͤße von dem Fleiße<lb/> der Kinder abhaͤngig iſt. —</p><lb/> <p>An einigen Orten bekommen auch die Kinder bey<lb/> fleißigem Schulbeſuch <hi rendition="#g">Brod und warmes Eſſen</hi><lb/> in der Schule, was nach gemachten Erfahrungen ein<lb/> ſehr gutes Mittel ſeyn ſoll, ſie vom Auslaufen auf den<lb/> Bettel abzuhalten. — Auch hat man ſchon die Ein-<lb/> richtung getroffen, daß die Jnduſtrie-Schuͤler unent-<lb/> geldliche <hi rendition="#g">Kleidung</hi> erhalten, welche ſie, wenn ſie<lb/> nicht fortfahren, die Schule regelmaͤßig zu beſuchen,<lb/> wieder abgeben muͤſſen. — Allein abgeſehen auch da-<lb/> von, daß dieſe Einrichtung fuͤr manche Gemeinde zu<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [92/0102]
firmirt werden, und aus der Schule treten, wo ihnen
dann Kleidung dafuͤr angeſchafft wird, oder wird ihnen
wenigſtens ihr Verdienſt ſo lange zuſammenge-
ſpart, bis ihnen ein Kleidungsſtuͤck dafuͤr angeſchafft
werden kann. Anziehender moͤchte es jedoch fuͤr die
Kinder und Eltern ſeyn, wenn der Verdienſt, wie
auch wirklich an anderen Orten geſchieht, oͤfter ausbe-
zahlt, und nur etwa der Antheil derjenigen Kinder
und Eltern, welchen derſelbe nicht wohl anvertraut
werden koͤnnte, in beſondere Verwaltung genommen
wuͤrde, wozu die in Stuttgart beſtehende wuͤrttem-
bergiſche Sparkaſſe ein ſehr einfaches Mittel darbietet,
daher auch bereits mehrere Kinder von ihrem Lohne
etwas in dieſe Caſſe eingelegt haben.
§. 72.
Es gibt zwar Jnduſtrie-Schulen in Wuͤrttemberg,
wo man die Kinder, um ſie deſto gewiſſer vom Muͤßig-
gang und Bettel, und anderem Unfug abzuhalten,
uͤber Verdienſt bezahlt, oder mit dem Arbeits-
lohn eine gewiſſe Zulage, eine Praͤmie, ein
Allmoſen verbindet, deren Groͤße von dem Fleiße
der Kinder abhaͤngig iſt. —
An einigen Orten bekommen auch die Kinder bey
fleißigem Schulbeſuch Brod und warmes Eſſen
in der Schule, was nach gemachten Erfahrungen ein
ſehr gutes Mittel ſeyn ſoll, ſie vom Auslaufen auf den
Bettel abzuhalten. — Auch hat man ſchon die Ein-
richtung getroffen, daß die Jnduſtrie-Schuͤler unent-
geldliche Kleidung erhalten, welche ſie, wenn ſie
nicht fortfahren, die Schule regelmaͤßig zu beſuchen,
wieder abgeben muͤſſen. — Allein abgeſehen auch da-
von, daß dieſe Einrichtung fuͤr manche Gemeinde zu
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