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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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firmirt werden, und aus der Schule treten, wo ihnen
dann Kleidung dafür angeschafft wird, oder wird ihnen
wenigstens ihr Verdienst so lange zusammenge-
spart
, bis ihnen ein Kleidungsstück dafür angeschafft
werden kann. Anziehender möchte es jedoch für die
Kinder und Eltern seyn, wenn der Verdienst, wie
auch wirklich an anderen Orten geschieht, öfter ausbe-
zahlt, und nur etwa der Antheil derjenigen Kinder
und Eltern, welchen derselbe nicht wohl anvertraut
werden könnte, in besondere Verwaltung genommen
würde, wozu die in Stuttgart bestehende württem-
bergische Sparkasse ein sehr einfaches Mittel darbietet,
daher auch bereits mehrere Kinder von ihrem Lohne
etwas in diese Casse eingelegt haben.

§. 72.

Es gibt zwar Jndustrie-Schulen in Württemberg,
wo man die Kinder, um sie desto gewisser vom Müßig-
gang und Bettel, und anderem Unfug abzuhalten,
über Verdienst bezahlt, oder mit dem Arbeits-
lohn eine gewisse Zulage, eine Prämie, ein
Allmosen verbindet,
deren Größe von dem Fleiße
der Kinder abhängig ist. --

An einigen Orten bekommen auch die Kinder bey
fleißigem Schulbesuch Brod und warmes Essen
in der Schule, was nach gemachten Erfahrungen ein
sehr gutes Mittel seyn soll, sie vom Auslaufen auf den
Bettel abzuhalten. -- Auch hat man schon die Ein-
richtung getroffen, daß die Jndustrie-Schüler unent-
geldliche Kleidung erhalten, welche sie, wenn sie
nicht fortfahren, die Schule regelmäßig zu besuchen,
wieder abgeben müssen. -- Allein abgesehen auch da-
von, daß diese Einrichtung für manche Gemeinde zu

firmirt werden, und aus der Schule treten, wo ihnen
dann Kleidung dafuͤr angeſchafft wird, oder wird ihnen
wenigſtens ihr Verdienſt ſo lange zuſammenge-
ſpart
, bis ihnen ein Kleidungsſtuͤck dafuͤr angeſchafft
werden kann. Anziehender moͤchte es jedoch fuͤr die
Kinder und Eltern ſeyn, wenn der Verdienſt, wie
auch wirklich an anderen Orten geſchieht, oͤfter ausbe-
zahlt, und nur etwa der Antheil derjenigen Kinder
und Eltern, welchen derſelbe nicht wohl anvertraut
werden koͤnnte, in beſondere Verwaltung genommen
wuͤrde, wozu die in Stuttgart beſtehende wuͤrttem-
bergiſche Sparkaſſe ein ſehr einfaches Mittel darbietet,
daher auch bereits mehrere Kinder von ihrem Lohne
etwas in dieſe Caſſe eingelegt haben.

§. 72.

Es gibt zwar Jnduſtrie-Schulen in Wuͤrttemberg,
wo man die Kinder, um ſie deſto gewiſſer vom Muͤßig-
gang und Bettel, und anderem Unfug abzuhalten,
uͤber Verdienſt bezahlt, oder mit dem Arbeits-
lohn eine gewiſſe Zulage, eine Praͤmie, ein
Allmoſen verbindet,
deren Groͤße von dem Fleiße
der Kinder abhaͤngig iſt. —

An einigen Orten bekommen auch die Kinder bey
fleißigem Schulbeſuch Brod und warmes Eſſen
in der Schule, was nach gemachten Erfahrungen ein
ſehr gutes Mittel ſeyn ſoll, ſie vom Auslaufen auf den
Bettel abzuhalten. — Auch hat man ſchon die Ein-
richtung getroffen, daß die Jnduſtrie-Schuͤler unent-
geldliche Kleidung erhalten, welche ſie, wenn ſie
nicht fortfahren, die Schule regelmaͤßig zu beſuchen,
wieder abgeben muͤſſen. — Allein abgeſehen auch da-
von, daß dieſe Einrichtung fuͤr manche Gemeinde zu

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[92/0102] firmirt werden, und aus der Schule treten, wo ihnen dann Kleidung dafuͤr angeſchafft wird, oder wird ihnen wenigſtens ihr Verdienſt ſo lange zuſammenge- ſpart, bis ihnen ein Kleidungsſtuͤck dafuͤr angeſchafft werden kann. Anziehender moͤchte es jedoch fuͤr die Kinder und Eltern ſeyn, wenn der Verdienſt, wie auch wirklich an anderen Orten geſchieht, oͤfter ausbe- zahlt, und nur etwa der Antheil derjenigen Kinder und Eltern, welchen derſelbe nicht wohl anvertraut werden koͤnnte, in beſondere Verwaltung genommen wuͤrde, wozu die in Stuttgart beſtehende wuͤrttem- bergiſche Sparkaſſe ein ſehr einfaches Mittel darbietet, daher auch bereits mehrere Kinder von ihrem Lohne etwas in dieſe Caſſe eingelegt haben. §. 72. Es gibt zwar Jnduſtrie-Schulen in Wuͤrttemberg, wo man die Kinder, um ſie deſto gewiſſer vom Muͤßig- gang und Bettel, und anderem Unfug abzuhalten, uͤber Verdienſt bezahlt, oder mit dem Arbeits- lohn eine gewiſſe Zulage, eine Praͤmie, ein Allmoſen verbindet, deren Groͤße von dem Fleiße der Kinder abhaͤngig iſt. — An einigen Orten bekommen auch die Kinder bey fleißigem Schulbeſuch Brod und warmes Eſſen in der Schule, was nach gemachten Erfahrungen ein ſehr gutes Mittel ſeyn ſoll, ſie vom Auslaufen auf den Bettel abzuhalten. — Auch hat man ſchon die Ein- richtung getroffen, daß die Jnduſtrie-Schuͤler unent- geldliche Kleidung erhalten, welche ſie, wenn ſie nicht fortfahren, die Schule regelmaͤßig zu beſuchen, wieder abgeben muͤſſen. — Allein abgeſehen auch da- von, daß dieſe Einrichtung fuͤr manche Gemeinde zu

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/102>, abgerufen am 24.11.2024.