gewesen, nachhero aber dennoch gäntzlich wiederruffen, und als er deßhalb auf allergnädigsten Befehl, hinwie- der gemartert worden, so fort bey Anlegung der Daum- Stöcke, bekennet, und darauf zu leben und zu sterben sich erklähret, auch abermahl ratificiret, daß er bey sol- chem Raube Schild-Wach gestanden, um, wann es etwas gebe, denen andern zu Hülffe zu kommen, auch in solcher Absicht eine kleine Axt bey sich geführet, und in der Mühle mit gewesen, darin aber nichts ausgeübet haben will, jedoch acht Thaler wegen dieses Raubes genossen, worzu kommt, daß obige Coinquisiten, Fixel, die Wan- ckin und Hoffmann, auf ihm bekennet, daß er bey diesem Raube gewesen, und nach des Fixels Aussage sich selbst gerühmet habe, daß er binden und schlagen helffen. Wie denn auch Fixel ihm unter die Augen gesaget, daß er, Kranichfeld, die Mühle anzustecken den Raht gege- ben, solchem Vorhaben aber von einem der vornehmsten Zigeuner, dem unter ihnen so genandten Lieutenant, wie- dersprochen worden, daß darzu keine Zeit sey, welches jedoch Kranichfeld nicht geständig seyn will.
Da nun bey dieser grausamen von Zigeunern und andern zusammen rottirten liederlichen Gesinde geschehe- nen That, viele Menschen gebunden, mit Degen, Brech- Eisen, und grossen Prügeln, Besage des bey denen Acten befindlichen Wund-Zettels, zum Theil sehr gefährlich zu- gerichtet worden, und obbenandte Inquisiten, wie vorhin beschrieben, hiebey behülfflich gewesen; Als seynd ob-
be-
geweſen, nachhero aber dennoch gaͤntzlich wiederruffen, und als er deßhalb auf allergnaͤdigſten Befehl, hinwie- der gemartert worden, ſo fort bey Anlegung der Daum- Stoͤcke, bekennet, und darauf zu leben und zu ſterben ſich erklaͤhret, auch abermahl ratificiret, daß er bey ſol- chem Raube Schild-Wach geſtanden, um, wann es etwas gebe, denen andern zu Huͤlffe zu kommen, auch in ſolcher Abſicht eine kleine Axt bey ſich gefuͤhret, und in der Muͤhle mit geweſen, darin aber nichts ausgeuͤbet haben will, jedoch acht Thaler wegen dieſes Raubes genoſſen, worzu kommt, daß obige Coinquiſiten, Fixel, die Wan- ckin und Hoffmann, auf ihm bekennet, daß er bey dieſem Raube geweſen, und nach des Fixels Ausſage ſich ſelbſt geruͤhmet habe, daß er binden und ſchlagen helffen. Wie denn auch Fixel ihm unter die Augen geſaget, daß er, Kranichfeld, die Muͤhle anzuſtecken den Raht gege- ben, ſolchem Vorhaben aber von einem der vornehmſten Zigeuner, dem unter ihnen ſo genandten Lieutenant, wie- derſprochen worden, daß darzu keine Zeit ſey, welches jedoch Kranichfeld nicht geſtaͤndig ſeyn will.
Da nun bey dieſer grauſamen von Zigeunern und andern zuſammen rottirten liederlichen Geſinde geſchehe- nen That, viele Menſchen gebunden, mit Degen, Brech- Eiſen, und groſſen Pruͤgeln, Beſage des bey denen Acten befindlichen Wund-Zettels, zum Theil ſehr gefaͤhrlich zu- gerichtet worden, und obbenandte Inquiſiten, wie vorhin beſchrieben, hiebey behuͤlfflich geweſen; Als ſeynd ob-
be-
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[50[48]/0048]
geweſen, nachhero aber dennoch gaͤntzlich wiederruffen,
und als er deßhalb auf allergnaͤdigſten Befehl, hinwie-
der gemartert worden, ſo fort bey Anlegung der Daum-
Stoͤcke, bekennet, und darauf zu leben und zu ſterben
ſich erklaͤhret, auch abermahl ratificiret, daß er bey ſol-
chem Raube Schild-Wach geſtanden, um, wann es etwas
gebe, denen andern zu Huͤlffe zu kommen, auch in ſolcher
Abſicht eine kleine Axt bey ſich gefuͤhret, und in der
Muͤhle mit geweſen, darin aber nichts ausgeuͤbet haben
will, jedoch acht Thaler wegen dieſes Raubes genoſſen,
worzu kommt, daß obige Coinquiſiten, Fixel, die Wan-
ckin und Hoffmann, auf ihm bekennet, daß er bey dieſem
Raube geweſen, und nach des Fixels Ausſage ſich ſelbſt
geruͤhmet habe, daß er binden und ſchlagen helffen.
Wie denn auch Fixel ihm unter die Augen geſaget, daß
er, Kranichfeld, die Muͤhle anzuſtecken den Raht gege-
ben, ſolchem Vorhaben aber von einem der vornehmſten
Zigeuner, dem unter ihnen ſo genandten Lieutenant, wie-
derſprochen worden, daß darzu keine Zeit ſey, welches
jedoch Kranichfeld nicht geſtaͤndig ſeyn will.
Da nun bey dieſer grauſamen von Zigeunern und
andern zuſammen rottirten liederlichen Geſinde geſchehe-
nen That, viele Menſchen gebunden, mit Degen, Brech-
Eiſen, und groſſen Pruͤgeln, Beſage des bey denen Acten
befindlichen Wund-Zettels, zum Theil ſehr gefaͤhrlich zu-
gerichtet worden, und obbenandte Inquiſiten, wie vorhin
beſchrieben, hiebey behuͤlfflich geweſen; Als ſeynd ob-
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Schmidt, Andreas: Das Uber vier Malefitz-Personen ergangene Justitz-Rad. Berlin, 1725, S. 50[48]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmid_justitzrad_1725/48>, abgerufen am 23.07.2024.
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