die Theilung nach vier Wochen zu Leßin, ohnweit Ro- stock vorgenommen und geschehen sollen.
Ferner (2.) Anna Sophia Wancken, ihres Alters 28. Jahr, welche bißhero eine Zeitlang mit er- nannten Fixel als sein Weib herum gezogen, und ein Kind gezeuget, jedoch daß sie nicht ehelich copuliret ge- wesen, hat ebenfals güthlich bey ihrer Litis-Contesta- tion ausgesaget, daß sie auf falsche Brand-Brieffe ge- bettelt, hiernechst aber, als sie zur Marter dem Scharff- richter übergeben worden, nach ausgestandener einiger Peinlichkeit bekennet, und nachhero deutlich ratificiret, daß sie die Damm-Mühle mit berauben helffen, in Manns-Rock verkleidet, und in einer viereckigten rau- chen Mütze in der Damm-Mühle gewesen, auch jemand wisse nicht eigentlich wen, binden helffen, worbey sie ihrem Mann die Schuld giebt, dieser aber leugnet, daß Er sie darzu verführet, selbige aber noch zur Zeit nichts von dem geraubten Gelde participiret haben will.
(3.) Jst Abraham Hoffmann, seines Alters 28. Jahr, ebenfals geständig, daß er eine Zeitlang hin und wieder auf falsche Brand-Brieffe gebettelt, und nachdem er zwar mit Peinlichkeit beleget, und darbey nichts gestanden, dennoch aber als obbenandter Fixel sein Bekänntniß gethan, hat derselbe gutwillig gestanden, und ist darbey beständig geblieben, daß er diesen Raub der Damm-Mühle, worzu einige Zigeuner den Anschlag gemacht, begehen, und insonderheit des Müllers Magd
mit
die Theilung nach vier Wochen zu Leßin, ohnweit Ro- ſtock vorgenommen und geſchehen ſollen.
Ferner (2.) Anna Sophia Wancken, ihres Alters 28. Jahr, welche bißhero eine Zeitlang mit er- nannten Fixel als ſein Weib herum gezogen, und ein Kind gezeuget, jedoch daß ſie nicht ehelich copuliret ge- weſen, hat ebenfals guͤthlich bey ihrer Litis-Conteſta- tion ausgeſaget, daß ſie auf falſche Brand-Brieffe ge- bettelt, hiernechſt aber, als ſie zur Marter dem Scharff- richter uͤbergeben worden, nach ausgeſtandener einiger Peinlichkeit bekennet, und nachhero deutlich ratificiret, daß ſie die Damm-Muͤhle mit berauben helffen, in Manns-Rock verkleidet, und in einer viereckigten rau- chen Muͤtze in der Damm-Muͤhle geweſen, auch jemand wiſſe nicht eigentlich wen, binden helffen, worbey ſie ihrem Mann die Schuld giebt, dieſer aber leugnet, daß Er ſie darzu verfuͤhret, ſelbige aber noch zur Zeit nichts von dem geraubten Gelde participiret haben will.
(3.) Jſt Abraham Hoffmann, ſeines Alters 28. Jahr, ebenfals geſtaͤndig, daß er eine Zeitlang hin und wieder auf falſche Brand-Brieffe gebettelt, und nachdem er zwar mit Peinlichkeit beleget, und darbey nichts geſtanden, dennoch aber als obbenandter Fixel ſein Bekaͤnntniß gethan, hat derſelbe gutwillig geſtanden, und iſt darbey beſtaͤndig geblieben, daß er dieſen Raub der Damm-Muͤhle, worzu einige Zigeuner den Anſchlag gemacht, begehen, und inſonderheit des Muͤllers Magd
mit
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[48[46]/0046]
die Theilung nach vier Wochen zu Leßin, ohnweit Ro-
ſtock vorgenommen und geſchehen ſollen.
Ferner (2.) Anna Sophia Wancken, ihres
Alters 28. Jahr, welche bißhero eine Zeitlang mit er-
nannten Fixel als ſein Weib herum gezogen, und ein
Kind gezeuget, jedoch daß ſie nicht ehelich copuliret ge-
weſen, hat ebenfals guͤthlich bey ihrer Litis-Conteſta-
tion ausgeſaget, daß ſie auf falſche Brand-Brieffe ge-
bettelt, hiernechſt aber, als ſie zur Marter dem Scharff-
richter uͤbergeben worden, nach ausgeſtandener einiger
Peinlichkeit bekennet, und nachhero deutlich ratificiret,
daß ſie die Damm-Muͤhle mit berauben helffen, in
Manns-Rock verkleidet, und in einer viereckigten rau-
chen Muͤtze in der Damm-Muͤhle geweſen, auch jemand
wiſſe nicht eigentlich wen, binden helffen, worbey ſie
ihrem Mann die Schuld giebt, dieſer aber leugnet, daß
Er ſie darzu verfuͤhret, ſelbige aber noch zur Zeit nichts
von dem geraubten Gelde participiret haben will.
(3.) Jſt Abraham Hoffmann, ſeines Alters
28. Jahr, ebenfals geſtaͤndig, daß er eine Zeitlang hin
und wieder auf falſche Brand-Brieffe gebettelt, und
nachdem er zwar mit Peinlichkeit beleget, und darbey
nichts geſtanden, dennoch aber als obbenandter Fixel ſein
Bekaͤnntniß gethan, hat derſelbe gutwillig geſtanden,
und iſt darbey beſtaͤndig geblieben, daß er dieſen Raub
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Schmidt, Andreas: Das Uber vier Malefitz-Personen ergangene Justitz-Rad. Berlin, 1725, S. 48[46]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmid_justitzrad_1725/46>, abgerufen am 16.02.2025.
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