auch Schultzen genandt/ betreffend die gewaltsahme Beraubung der Damm-Mühle bey Friedlandt, erken- net das Königliche Preußische Krieges Hoff- und Crimi- nal-Gericht, nach Erwegung der Acten hiermit vor Recht:
Hat Leopold Fixel seines Alters drey und zwan- tzig Jahr, nicht nur Anfangs in Güte gestanden und bekandt, daß er viel Jahr lang auf falsche Brand- Brieffe gebettelt, weßhalb er auch schon in Inquisition und Hafft gewesen, sondern auch hiernechst, sowohl nach angelegter Marter, als auch in vielfältiger Ratification und Confrontation gestanden, daß als in der Nacht zwischen den 16. und 17. Octobr. 1724. die Damm- Mühle bey Friedland, mit Gewalt erbrochen, die darin befindliche Leute gebunden, hefftig geschlagen und ver- wundet, und hiernechst dem Damm-Müller an die 500. Thlr. Geld und einigen andern Sachen geraubet wor- den, Inquisit hiebey dergestalt behülfflich gewesen, daß er Nachmittages zuvor mit einigen Zigeunern solchen Raub verabredet, zur bestimmten Zeit des Abends bey der Damm-Mühle sich eingefunden, und als dieselbe mittels eines von ihm beschriebenen Brech-Eisens erbro- chen gewesen, in die Mühle mit herein gedrungen, den daselbst sitzenden Bauer oder Fischer von Trebbinischen Burgwall, Mickley, mit einem habenden grossen Prü- gel geschlagen und gebunden, nach beschehenen Raub aber Inquisit mit der übrigen Bande verabredet, daß
die
auch Schultzen genandt/ betreffend die gewaltſahme Beraubung der Damm-Muͤhle bey Friedlandt, erken- net das Koͤnigliche Preußiſche Krieges Hoff- und Crimi- nal-Gericht, nach Erwegung der Acten hiermit vor Recht:
Hat Leopold Fixel ſeines Alters drey und zwan- tzig Jahr, nicht nur Anfangs in Guͤte geſtanden und bekandt, daß er viel Jahr lang auf falſche Brand- Brieffe gebettelt, weßhalb er auch ſchon in Inquiſition und Hafft geweſen, ſondern auch hiernechſt, ſowohl nach angelegter Marter, als auch in vielfaͤltiger Ratification und Confrontation geſtanden, daß als in der Nacht zwiſchen den 16. und 17. Octobr. 1724. die Damm- Muͤhle bey Friedland, mit Gewalt erbrochen, die darin befindliche Leute gebunden, hefftig geſchlagen und ver- wundet, und hiernechſt dem Damm-Muͤller an die 500. Thlr. Geld und einigen andern Sachen geraubet wor- den, Inquiſit hiebey dergeſtalt behuͤlfflich geweſen, daß er Nachmittages zuvor mit einigen Zigeunern ſolchen Raub verabredet, zur beſtimmten Zeit des Abends bey der Damm-Muͤhle ſich eingefunden, und als dieſelbe mittels eines von ihm beſchriebenen Brech-Eiſens erbro- chen geweſen, in die Muͤhle mit herein gedrungen, den daſelbſt ſitzenden Bauer oder Fiſcher von Trebbiniſchen Burgwall, Mickley, mit einem habenden groſſen Pruͤ- gel geſchlagen und gebunden, nach beſchehenen Raub aber Inquiſit mit der uͤbrigen Bande verabredet, daß
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auch Schultzen genandt/ betreffend die gewaltſahme
Beraubung der Damm-Muͤhle bey Friedlandt, erken-
net das Koͤnigliche Preußiſche Krieges Hoff- und Crimi-
nal-Gericht, nach Erwegung der Acten hiermit vor
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Hat Leopold Fixel ſeines Alters drey und zwan-
tzig Jahr, nicht nur Anfangs in Guͤte geſtanden und
bekandt, daß er viel Jahr lang auf falſche Brand-
Brieffe gebettelt, weßhalb er auch ſchon in Inquiſition
und Hafft geweſen, ſondern auch hiernechſt, ſowohl nach
angelegter Marter, als auch in vielfaͤltiger Ratification
und Confrontation geſtanden, daß als in der Nacht
zwiſchen den 16. und 17. Octobr. 1724. die Damm-
Muͤhle bey Friedland, mit Gewalt erbrochen, die darin
befindliche Leute gebunden, hefftig geſchlagen und ver-
wundet, und hiernechſt dem Damm-Muͤller an die 500.
Thlr. Geld und einigen andern Sachen geraubet wor-
den, Inquiſit hiebey dergeſtalt behuͤlfflich geweſen, daß
er Nachmittages zuvor mit einigen Zigeunern ſolchen
Raub verabredet, zur beſtimmten Zeit des Abends bey
der Damm-Muͤhle ſich eingefunden, und als dieſelbe
mittels eines von ihm beſchriebenen Brech-Eiſens erbro-
chen geweſen, in die Muͤhle mit herein gedrungen, den
daſelbſt ſitzenden Bauer oder Fiſcher von Trebbiniſchen
Burgwall, Mickley, mit einem habenden groſſen Pruͤ-
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aber Inquiſit mit der uͤbrigen Bande verabredet, daß
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Schmidt, Andreas: Das Uber vier Malefitz-Personen ergangene Justitz-Rad. Berlin, 1725, S. 47[45]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmid_justitzrad_1725/45>, abgerufen am 23.07.2024.
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