ne Stücke von Helvetien, auch unter selbiges, was disseits des Gebürges Jura gelegen.
2. Da gegen das Ende des V. Seculi, die Francken dem Burgundischen Reich ein Ende machten, so hatten die Stücke von Helvetien gleiches Schicksal.
3. Als ums Jahr 879. das sogenannte Re- gnum Arelatense erwuchse, so begriff dieses Reich einen grossen Theil von der heutigen Schweitz in sich.
4. Da der letzte König Rudolfus III. a. 1032. ohne Erben ausgieng, so brachte Kayser Con- radus II. Arelat und also auch die heutige Schweitz an die Deutschen.
5. Jn dem erfolgten grossen Interregno gien- ge es auch in der Schweitz, wie an andern Or- ten, alles setzte sich in die Freyheit, es entstun- den mächtige Grafen, Edelleute, Bischöffe u. s. w. und ein jeder griff wacker zu.
6. Jn dem Uberrest thaten sich gewisse Ge- genden zusammen, und da entstunden die unter- schiedliche Goven.
7. Rudolfus I. Imp. war ein Schweitzer, und accordirte seinen Lands-Leuten viele Freyheiten, musten aber seine Ober-Herrschafft erkennen.
8. Da aber sein Sohn Albertus I. anfieng ihre Freyheiten anzufechten, gab er Gelegenheit zu ihrem Abfall, dessen Anfang ins Jahr 1307. und 1308. zu setzen ist.
9. Und
XVI. Von der Schweitz.
ne Stuͤcke von Helvetien, auch unter ſelbiges, was diſſeits des Gebuͤrges Jura gelegen.
2. Da gegen das Ende des V. Seculi, die Francken dem Burgundiſchen Reich ein Ende machten, ſo hatten die Stuͤcke von Helvetien gleiches Schickſal.
3. Als ums Jahr 879. das ſogenannte Re- gnum Arelatenſe erwuchſe, ſo begriff dieſes Reich einen groſſen Theil von der heutigen Schweitz in ſich.
4. Da der letzte Koͤnig Rudolfus III. a. 1032. ohne Erben ausgieng, ſo brachte Kayſer Con- radus II. Arelat und alſo auch die heutige Schweitz an die Deutſchen.
5. Jn dem erfolgten groſſen Interregno gien- ge es auch in der Schweitz, wie an andern Or- ten, alles ſetzte ſich in die Freyheit, es entſtun- den maͤchtige Grafen, Edelleute, Biſchoͤffe u. ſ. w. und ein jeder griff wacker zu.
6. Jn dem Uberreſt thaten ſich gewiſſe Ge- genden zuſammen, und da entſtunden die unter- ſchiedliche Goven.
7. Rudolfus I. Imp. war ein Schweitzer, und accordirte ſeinen Lands-Leuten viele Freyheiten, muſten aber ſeine Ober-Herrſchafft erkennen.
8. Da aber ſein Sohn Albertus I. anfieng ihre Freyheiten anzufechten, gab er Gelegenheit zu ihrem Abfall, deſſen Anfang ins Jahr 1307. und 1308. zu ſetzen iſt.
9. Und
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XVI. Von der Schweitz.
ne Stuͤcke von Helvetien, auch unter ſelbiges,
was diſſeits des Gebuͤrges Jura gelegen.
2. Da gegen das Ende des V. Seculi, die
Francken dem Burgundiſchen Reich ein Ende
machten, ſo hatten die Stuͤcke von Helvetien
gleiches Schickſal.
3. Als ums Jahr 879. das ſogenannte Re-
gnum Arelatenſe erwuchſe, ſo begriff dieſes
Reich einen groſſen Theil von der heutigen
Schweitz in ſich.
4. Da der letzte Koͤnig Rudolfus III. a. 1032.
ohne Erben ausgieng, ſo brachte Kayſer Con-
radus II. Arelat und alſo auch die heutige
Schweitz an die Deutſchen.
5. Jn dem erfolgten groſſen Interregno gien-
ge es auch in der Schweitz, wie an andern Or-
ten, alles ſetzte ſich in die Freyheit, es entſtun-
den maͤchtige Grafen, Edelleute, Biſchoͤffe
u. ſ. w. und ein jeder griff wacker zu.
6. Jn dem Uberreſt thaten ſich gewiſſe Ge-
genden zuſammen, und da entſtunden die unter-
ſchiedliche Goven.
7. Rudolfus I. Imp. war ein Schweitzer, und
accordirte ſeinen Lands-Leuten viele Freyheiten,
muſten aber ſeine Ober-Herrſchafft erkennen.
8. Da aber ſein Sohn Albertus I. anfieng
ihre Freyheiten anzufechten, gab er Gelegenheit
zu ihrem Abfall, deſſen Anfang ins Jahr 1307.
und 1308. zu ſetzen iſt.
9. Und
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/312>, abgerufen am 16.07.2024.
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