15. Es fraget sich, was vor Gesetze und Rech- te hier zu Land im Gebrauch? darauf muß mit Unterschied geantwortet werden.
III. Die Einkünffte und Macht.
1. Gleich wie dieses Corpus aus vielen klei- nen Staaten zusammen geflossen, deren ein je- der seine separate Verfassung hat, also muß auch von dem Einkommen nach diesem Unter- schied geredet werden.
2. Nach diesem Fundament, hat einer vor dem andern mehr oder weniger Einkünffte, da- von aber wenig gewisses kan gesaget werden.
3. Die ordentlichen Steuern sind mäßig ein- gerichtet, und bleibet es hiermit allezeit bey dem alten Fuß.
4. Diejenigen Orte, wo Passagen in die be- nachbahrten Länder gehen, haben von den Zöl- len und Geleite, bey den Clausen, Brücken und Pässen etwas einzunehmen, welches aber gar leidlich.
5. Pensions-Gelder von auswärtigen Po- tentzen, geniessen auch nur diejenigen Cantons oder Eyd-Genossenschafften, welche mit der- gleichen Potentzen in Alliantz stehen.
6. Uberhaupt fraget sichs, warum hier zu Land wenig Reichthum anzutreffen, und war- um die Protestantische Orte reicher als die Ca- tholischen sind?
7. Wie es zu verstehen, wenn gesaget wird: in der Schweitz sey kein Soldat anzutreffen,
ob
XVI. Von der Schweitz.
15. Es fraget ſich, was vor Geſetze und Rech- te hier zu Land im Gebrauch? darauf muß mit Unterſchied geantwortet werden.
III. Die Einkuͤnffte und Macht.
1. Gleich wie dieſes Corpus aus vielen klei- nen Staaten zuſammen gefloſſen, deren ein je- der ſeine ſeparate Verfaſſung hat, alſo muß auch von dem Einkommen nach dieſem Unter- ſchied geredet werden.
2. Nach dieſem Fundament, hat einer vor dem andern mehr oder weniger Einkuͤnffte, da- von aber wenig gewiſſes kan geſaget werden.
3. Die ordentlichen Steuern ſind maͤßig ein- gerichtet, und bleibet es hiermit allezeit bey dem alten Fuß.
4. Diejenigen Orte, wo Paſſagen in die be- nachbahrten Laͤnder gehen, haben von den Zoͤl- len und Geleite, bey den Clauſen, Bruͤcken und Paͤſſen etwas einzunehmen, welches aber gar leidlich.
5. Penſions-Gelder von auswaͤrtigen Po- tentzen, genieſſen auch nur diejenigen Cantons oder Eyd-Genoſſenſchafften, welche mit der- gleichen Potentzen in Alliantz ſtehen.
6. Uberhaupt fraget ſichs, warum hier zu Land wenig Reichthum anzutreffen, und war- um die Proteſtantiſche Orte reicher als die Ca- tholiſchen ſind?
7. Wie es zu verſtehen, wenn geſaget wird: in der Schweitz ſey kein Soldat anzutreffen,
ob
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XVI. Von der Schweitz.
15. Es fraget ſich, was vor Geſetze und Rech-
te hier zu Land im Gebrauch? darauf muß mit
Unterſchied geantwortet werden.
III. Die Einkuͤnffte und Macht.
1. Gleich wie dieſes Corpus aus vielen klei-
nen Staaten zuſammen gefloſſen, deren ein je-
der ſeine ſeparate Verfaſſung hat, alſo muß
auch von dem Einkommen nach dieſem Unter-
ſchied geredet werden.
2. Nach dieſem Fundament, hat einer vor
dem andern mehr oder weniger Einkuͤnffte, da-
von aber wenig gewiſſes kan geſaget werden.
3. Die ordentlichen Steuern ſind maͤßig ein-
gerichtet, und bleibet es hiermit allezeit bey dem
alten Fuß.
4. Diejenigen Orte, wo Paſſagen in die be-
nachbahrten Laͤnder gehen, haben von den Zoͤl-
len und Geleite, bey den Clauſen, Bruͤcken und
Paͤſſen etwas einzunehmen, welches aber gar
leidlich.
5. Penſions-Gelder von auswaͤrtigen Po-
tentzen, genieſſen auch nur diejenigen Cantons
oder Eyd-Genoſſenſchafften, welche mit der-
gleichen Potentzen in Alliantz ſtehen.
6. Uberhaupt fraget ſichs, warum hier zu
Land wenig Reichthum anzutreffen, und war-
um die Proteſtantiſche Orte reicher als die Ca-
tholiſchen ſind?
7. Wie es zu verſtehen, wenn geſaget wird:
in der Schweitz ſey kein Soldat anzutreffen,
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 280. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/308>, abgerufen am 16.07.2024.
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