chesten Bürger zu adlen, und zu hohen Würden und Aemtern zu erheben.
31. Gleich wie hiernechst das gemeinschafftli- che Jnteresse der Republic in der Ruhe und Si- cherheit bestehet, so muß auch alles dasjenige äusserst besorget und vorgebeuget werden, was diesen Zweck befördern oder hindern kan.
32. Was aber auswärtige Potentzen anbe- langet, so haben die Venetianer, auf die an- wachsende Macht des Kaysers in Jtalien, alle- zeit ein genaues Augenmerck zu haben.
33. Daraus folget, daß sie heimlich ohngern sehen, daß sie ihn in Meyland und Mantua zum Nachbahr haben.
34. Diesem Zweck zu folge, mit denen übrigen Jtaliänischen Staaten, in casu, allezeit gemein- schafftliche Absichten zu führen.
35. Bey erfolgenden Unruhen, nicht leicht Parthey zu nehmen, sondern lieber neutral zu bleiben.
36. Den Papst muß man so lange ehren und lieben, als er nichts zum Präjuditz der Repu- blic vornimmet.
37. Auf die Türcken ein beständig wachsa- mes Auge haben, und wenn sie die Hände voll zu thun haben, suchen, im Trüben zu fischen.
38. Jn Summa: mit allen andern auswär- tigen Machten, nach äusserstem Vermögen in gutem Vernehmen zu stehen, weil alle Händel und Streitigkeiten ihrem Grund-Principio zu- wider.
39. Von
und inſonderheit von Venedig.
cheſten Buͤrger zu adlen, und zu hohen Wuͤrden und Aemtern zu erheben.
31. Gleich wie hiernechſt das gemeinſchafftli- che Jntereſſe der Republic in der Ruhe und Si- cherheit beſtehet, ſo muß auch alles dasjenige aͤuſſerſt beſorget und vorgebeuget werden, was dieſen Zweck befoͤrdern oder hindern kan.
32. Was aber auswaͤrtige Potentzen anbe- langet, ſo haben die Venetianer, auf die an- wachſende Macht des Kayſers in Jtalien, alle- zeit ein genaues Augenmerck zu haben.
33. Daraus folget, daß ſie heimlich ohngern ſehen, daß ſie ihn in Meyland und Mantua zum Nachbahr haben.
34. Dieſem Zweck zu folge, mit denen uͤbrigen Jtaliaͤniſchen Staaten, in caſu, allezeit gemein- ſchafftliche Abſichten zu fuͤhren.
35. Bey erfolgenden Unruhen, nicht leicht Parthey zu nehmen, ſondern lieber neutral zu bleiben.
36. Den Papſt muß man ſo lange ehren und lieben, als er nichts zum Praͤjuditz der Repu- blic vornimmet.
37. Auf die Tuͤrcken ein beſtaͤndig wachſa- mes Auge haben, und wenn ſie die Haͤnde voll zu thun haben, ſuchen, im Truͤben zu fiſchen.
38. Jn Summa: mit allen andern auswaͤr- tigen Machten, nach aͤuſſerſtem Vermoͤgen in gutem Vernehmen zu ſtehen, weil alle Haͤndel und Streitigkeiten ihrem Grund-Principio zu- wider.
39. Von
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und inſonderheit von Venedig.
cheſten Buͤrger zu adlen, und zu hohen Wuͤrden
und Aemtern zu erheben.
31. Gleich wie hiernechſt das gemeinſchafftli-
che Jntereſſe der Republic in der Ruhe und Si-
cherheit beſtehet, ſo muß auch alles dasjenige
aͤuſſerſt beſorget und vorgebeuget werden, was
dieſen Zweck befoͤrdern oder hindern kan.
32. Was aber auswaͤrtige Potentzen anbe-
langet, ſo haben die Venetianer, auf die an-
wachſende Macht des Kayſers in Jtalien, alle-
zeit ein genaues Augenmerck zu haben.
33. Daraus folget, daß ſie heimlich ohngern
ſehen, daß ſie ihn in Meyland und Mantua zum
Nachbahr haben.
34. Dieſem Zweck zu folge, mit denen uͤbrigen
Jtaliaͤniſchen Staaten, in caſu, allezeit gemein-
ſchafftliche Abſichten zu fuͤhren.
35. Bey erfolgenden Unruhen, nicht leicht
Parthey zu nehmen, ſondern lieber neutral zu
bleiben.
36. Den Papſt muß man ſo lange ehren und
lieben, als er nichts zum Praͤjuditz der Repu-
blic vornimmet.
37. Auf die Tuͤrcken ein beſtaͤndig wachſa-
mes Auge haben, und wenn ſie die Haͤnde voll
zu thun haben, ſuchen, im Truͤben zu fiſchen.
38. Jn Summa: mit allen andern auswaͤr-
tigen Machten, nach aͤuſſerſtem Vermoͤgen in
gutem Vernehmen zu ſtehen, weil alle Haͤndel
und Streitigkeiten ihrem Grund-Principio zu-
wider.
39. Von
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/295>, abgerufen am 16.07.2024.
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