12. Die ordentlichen Revenüen fliessen zu- sammen aus denen Contributionen, Zöllen, Geld-Straffen, und was die höchste Beamten bey dem Antritt abtragen müssen, aus der Ju- den-Steuer u. s. w.
13. Ausserordentliche sind, wenn die Aemter, die Adels-Würde verkauffet, die Juden gezwi- cket, und andere Jmposten aufgeleget werden, ferner, was dann und wann an Confiscationen gehoben wird u. s. w.
14. Nachricht von den Venetianischen Müntz- Sorten.
15. Was die Macht zu Land und zur See anbelanget, so ist beydes zu Friedens-Zeiten mäßig, aber zu Krieges-Zeiten ziemlich impor- tant, gleichwohl zur See mehr als zu Land, und das warum?
16. Ob diese Republic zur Zeit eines Krieges, sich allein helffen könne?
17. Nachricht von ihrem Militar-Staat zu Land und Wasser, dessen Verfassung und Ein- richtung.
18. Es fraget sich, warum der Generalissi- mus gemeiniglich ein Ausländer; Exempel hie- von.
19. Die Prärogativen dieses Staats sind unterschiedlich, hauptsächlich aber bestehet ihr Ansehen in der völligen Souverainite dieses Staats.
20. Gleich-
R 5
und inſonderheit von Venedig.
12. Die ordentlichen Revenuͤen flieſſen zu- ſammen aus denen Contributionen, Zoͤllen, Geld-Straffen, und was die hoͤchſte Beamten bey dem Antritt abtragen muͤſſen, aus der Ju- den-Steuer u. ſ. w.
13. Auſſerordentliche ſind, wenn die Aemter, die Adels-Wuͤrde verkauffet, die Juden gezwi- cket, und andere Jmpoſten aufgeleget werden, ferner, was dann und wann an Confiſcationen gehoben wird u. ſ. w.
14. Nachricht von den Venetianiſchen Muͤntz- Sorten.
15. Was die Macht zu Land und zur See anbelanget, ſo iſt beydes zu Friedens-Zeiten maͤßig, aber zu Krieges-Zeiten ziemlich impor- tant, gleichwohl zur See mehr als zu Land, und das warum?
16. Ob dieſe Republic zur Zeit eines Krieges, ſich allein helffen koͤnne?
17. Nachricht von ihrem Militar-Staat zu Land und Waſſer, deſſen Verfaſſung und Ein- richtung.
18. Es fraget ſich, warum der Generaliſſi- mus gemeiniglich ein Auslaͤnder; Exempel hie- von.
19. Die Praͤrogativen dieſes Staats ſind unterſchiedlich, hauptſaͤchlich aber beſtehet ihr Anſehen in der voͤlligen Souverainité dieſes Staats.
20. Gleich-
R 5
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und inſonderheit von Venedig.
12. Die ordentlichen Revenuͤen flieſſen zu-
ſammen aus denen Contributionen, Zoͤllen,
Geld-Straffen, und was die hoͤchſte Beamten
bey dem Antritt abtragen muͤſſen, aus der Ju-
den-Steuer u. ſ. w.
13. Auſſerordentliche ſind, wenn die Aemter,
die Adels-Wuͤrde verkauffet, die Juden gezwi-
cket, und andere Jmpoſten aufgeleget werden,
ferner, was dann und wann an Confiſcationen
gehoben wird u. ſ. w.
14. Nachricht von den Venetianiſchen Muͤntz-
Sorten.
15. Was die Macht zu Land und zur See
anbelanget, ſo iſt beydes zu Friedens-Zeiten
maͤßig, aber zu Krieges-Zeiten ziemlich impor-
tant, gleichwohl zur See mehr als zu Land, und
das warum?
16. Ob dieſe Republic zur Zeit eines Krieges,
ſich allein helffen koͤnne?
17. Nachricht von ihrem Militar-Staat zu
Land und Waſſer, deſſen Verfaſſung und Ein-
richtung.
18. Es fraget ſich, warum der Generaliſſi-
mus gemeiniglich ein Auslaͤnder; Exempel hie-
von.
19. Die Praͤrogativen dieſes Staats ſind
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/293>, abgerufen am 16.02.2025.
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