1. Daß nach gegenwärtigen Umständen, in diesem Stücke, eine grosse Veränderung sich zu erkennen gebe.
2. Und da man vor wenigen Jahren, aller- hand Maximen gebrauchet, diesen Staat bey dem Mediceischen Hauß erblich zu behalten, ist doch alles vergeblich gewesen.
3. Jndessen ist eine beständige Regel in diesem Staat gewesen, die Ruhe, so viel möglich, zu conserviren, und bey etwa erfolgendem Krieg lieber neutral zu bleiben, als Parthey zu neh- men.
4. Ob aber diese Maxime, unter dem folgen- den neuen Besitzer werde Statt finden, muß die Zeit lehren.
5. Mit dem Papst beständig in gutem Ver- nehmen zu stehen, hat das Jnteresse dieses Staats vor diesem allezeit erfordert, und dürff- te diese Maxime auch in Zukunfft wohl bestän- dig seyn.
6. Da man auch vor diesem, wegen der Jn- sul Elva, auf Spanien allezeit ein offenes Auge haben müssen, so scheinet es, in Zukunfft dürff- te man bey dem neuen Groß-Hertzog, dieser Sorge können überhoben seyn.
7. Endlich, was der neue Besitzer, in Zu- kunfft vor Maximen, um sein Jnteresse zu be- fördern, ergreiffen möchte, muß der Erfolg und Zeit ausweisen.
VI.Von
XV. Von Jtalien
V.Von dem Jntereſſe und Maximen.
1. Daß nach gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden, in dieſem Stuͤcke, eine groſſe Veraͤnderung ſich zu erkennen gebe.
2. Und da man vor wenigen Jahren, aller- hand Maximen gebrauchet, dieſen Staat bey dem Mediceiſchen Hauß erblich zu behalten, iſt doch alles vergeblich geweſen.
3. Jndeſſen iſt eine beſtaͤndige Regel in dieſem Staat geweſen, die Ruhe, ſo viel moͤglich, zu conſerviren, und bey etwa erfolgendem Krieg lieber neutral zu bleiben, als Parthey zu neh- men.
4. Ob aber dieſe Maxime, unter dem folgen- den neuen Beſitzer werde Statt finden, muß die Zeit lehren.
5. Mit dem Papſt beſtaͤndig in gutem Ver- nehmen zu ſtehen, hat das Jntereſſe dieſes Staats vor dieſem allezeit erfordert, und duͤrff- te dieſe Maxime auch in Zukunfft wohl beſtaͤn- dig ſeyn.
6. Da man auch vor dieſem, wegen der Jn- ſul Elva, auf Spanien allezeit ein offenes Auge haben muͤſſen, ſo ſcheinet es, in Zukunfft duͤrff- te man bey dem neuen Groß-Hertzog, dieſer Sorge koͤnnen uͤberhoben ſeyn.
7. Endlich, was der neue Beſitzer, in Zu- kunfft vor Maximen, um ſein Jntereſſe zu be- foͤrdern, ergreiffen moͤchte, muß der Erfolg und Zeit ausweiſen.
VI.Von
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0268"n="240"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">XV.</hi> Von Jtalien</fw><lb/><divn="5"><head><hirendition="#aq">V.</hi><hirendition="#fr">Von dem Jntereſſe und Maximen.</hi></head><lb/><p>1. Daß nach gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden, in<lb/>
dieſem Stuͤcke, eine groſſe Veraͤnderung ſich zu<lb/>
erkennen gebe.</p><lb/><p>2. Und da man vor wenigen Jahren, aller-<lb/>
hand Maximen gebrauchet, dieſen Staat bey<lb/>
dem Mediceiſchen Hauß erblich zu behalten, iſt<lb/>
doch alles vergeblich geweſen.</p><lb/><p>3. Jndeſſen iſt eine beſtaͤndige Regel in dieſem<lb/>
Staat geweſen, die Ruhe, ſo viel moͤglich, zu<lb/>
conſerviren, und bey etwa erfolgendem Krieg<lb/>
lieber neutral zu bleiben, als Parthey zu neh-<lb/>
men.</p><lb/><p>4. Ob aber dieſe Maxime, unter dem folgen-<lb/>
den neuen Beſitzer werde Statt finden, muß<lb/>
die Zeit lehren.</p><lb/><p>5. Mit dem Papſt beſtaͤndig in gutem Ver-<lb/>
nehmen zu ſtehen, hat das Jntereſſe dieſes<lb/>
Staats vor dieſem allezeit erfordert, und duͤrff-<lb/>
te dieſe Maxime auch in Zukunfft wohl beſtaͤn-<lb/>
dig ſeyn.</p><lb/><p>6. Da man auch vor dieſem, wegen der Jn-<lb/>ſul <hirendition="#aq">Elva,</hi> auf Spanien allezeit ein offenes Auge<lb/>
haben muͤſſen, ſo ſcheinet es, in Zukunfft duͤrff-<lb/>
te man bey dem neuen Groß-Hertzog, dieſer<lb/>
Sorge koͤnnen uͤberhoben ſeyn.</p><lb/><p>7. Endlich, was der neue Beſitzer, in Zu-<lb/>
kunfft vor Maximen, um ſein Jntereſſe zu be-<lb/>
foͤrdern, ergreiffen moͤchte, muß der Erfolg<lb/>
und Zeit ausweiſen.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#aq">VI.</hi><hirendition="#fr">Von</hi></fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[240/0268]
XV. Von Jtalien
V. Von dem Jntereſſe und Maximen.
1. Daß nach gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden, in
dieſem Stuͤcke, eine groſſe Veraͤnderung ſich zu
erkennen gebe.
2. Und da man vor wenigen Jahren, aller-
hand Maximen gebrauchet, dieſen Staat bey
dem Mediceiſchen Hauß erblich zu behalten, iſt
doch alles vergeblich geweſen.
3. Jndeſſen iſt eine beſtaͤndige Regel in dieſem
Staat geweſen, die Ruhe, ſo viel moͤglich, zu
conſerviren, und bey etwa erfolgendem Krieg
lieber neutral zu bleiben, als Parthey zu neh-
men.
4. Ob aber dieſe Maxime, unter dem folgen-
den neuen Beſitzer werde Statt finden, muß
die Zeit lehren.
5. Mit dem Papſt beſtaͤndig in gutem Ver-
nehmen zu ſtehen, hat das Jntereſſe dieſes
Staats vor dieſem allezeit erfordert, und duͤrff-
te dieſe Maxime auch in Zukunfft wohl beſtaͤn-
dig ſeyn.
6. Da man auch vor dieſem, wegen der Jn-
ſul Elva, auf Spanien allezeit ein offenes Auge
haben muͤſſen, ſo ſcheinet es, in Zukunfft duͤrff-
te man bey dem neuen Groß-Hertzog, dieſer
Sorge koͤnnen uͤberhoben ſeyn.
7. Endlich, was der neue Beſitzer, in Zu-
kunfft vor Maximen, um ſein Jntereſſe zu be-
foͤrdern, ergreiffen moͤchte, muß der Erfolg
und Zeit ausweiſen.
VI. Von
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/268>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.