20. Und denn letzlich des immediaten Reichs- Adels.
21. Was das Jnteresse des sämmtlichen Reichs, in Ansehen auswärtiger Staaten be- trifft, sind die Maximen zum Theil beständig, zum Theil ändern sie sich nach Beschaffenheit der Conjuncturen.
22. Den Pabst und dessen Auctorität, in gegenwärtigen Schrancken zu behalten, auch bey gegebener Gelegenheit, wie z. E. jetzo mit Parma, ihm zu zeigen, daß man die Jura Im- perii in Italiam, noch nicht in Vergessenheit gestellet habe.
23. Die übrige Jtaliänische Staaten, so ehemahls Vasallen vom Reich gewesen, oder auch noch sind, in gehörigem nexu feudali zu unterhalten, oder auch, so viel möglich, wieder zum alten Gehorsam zu bringen.
24. Auf den König in Sardinien und die Venetianer allezeit ein wachsames Auge zu ha- ben, weil ihre Politic sehr subtil ist.
25. Die Schweitzer, in so weit lieber zu gu- ten Nachbahrn zu behalten, damit sie nicht, in casu, sich wider das Reich in Alliantz mit Franck- reich einlassen möchten.
26. Hauptsächlich aber versiret des gantzen Reichs Jnteresse darunter, sich mit dem Kayser wider Franckreich, auf allen Fall zu verbinden.
27. Aber auch, auf allen Fall, dahin zu se- hen, damit die beyde Häuser Oesterreich und
Bour-
XI. Vom Deutſchen Reich.
20. Und denn letzlich des immediaten Reichs- Adels.
21. Was das Jntereſſe des ſaͤmmtlichen Reichs, in Anſehen auswaͤrtiger Staaten be- trifft, ſind die Maximen zum Theil beſtaͤndig, zum Theil aͤndern ſie ſich nach Beſchaffenheit der Conjuncturen.
22. Den Pabſt und deſſen Auctoritaͤt, in gegenwaͤrtigen Schrancken zu behalten, auch bey gegebener Gelegenheit, wie z. E. jetzo mit Parma, ihm zu zeigen, daß man die Jura Im- perii in Italiam, noch nicht in Vergeſſenheit geſtellet habe.
23. Die uͤbrige Jtaliaͤniſche Staaten, ſo ehemahls Vaſallen vom Reich geweſen, oder auch noch ſind, in gehoͤrigem nexu feudali zu unterhalten, oder auch, ſo viel moͤglich, wieder zum alten Gehorſam zu bringen.
24. Auf den Koͤnig in Sardinien und die Venetianer allezeit ein wachſames Auge zu ha- ben, weil ihre Politic ſehr ſubtil iſt.
25. Die Schweitzer, in ſo weit lieber zu gu- ten Nachbahrn zu behalten, damit ſie nicht, in caſu, ſich wider das Reich in Alliantz mit Franck- reich einlaſſen moͤchten.
26. Hauptſaͤchlich aber verſiret des gantzen Reichs Jntereſſe darunter, ſich mit dem Kayſer wider Franckreich, auf allen Fall zu verbinden.
27. Aber auch, auf allen Fall, dahin zu ſe- hen, damit die beyde Haͤuſer Oeſterreich und
Bour-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0199"n="171"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">XI.</hi> Vom Deutſchen Reich.</fw><lb/><p>20. Und denn letzlich des immediaten Reichs-<lb/>
Adels.</p><lb/><p>21. Was das Jntereſſe des ſaͤmmtlichen<lb/>
Reichs, in Anſehen auswaͤrtiger Staaten be-<lb/>
trifft, ſind die Maximen zum Theil beſtaͤndig,<lb/>
zum Theil aͤndern ſie ſich nach Beſchaffenheit<lb/>
der Conjuncturen.</p><lb/><p>22. Den Pabſt und deſſen Auctoritaͤt, in<lb/>
gegenwaͤrtigen Schrancken zu behalten, auch<lb/>
bey gegebener Gelegenheit, wie z. E. jetzo mit<lb/>
Parma, ihm zu zeigen, daß man die <hirendition="#aq">Jura Im-<lb/>
perii in Italiam,</hi> noch nicht in Vergeſſenheit<lb/>
geſtellet habe.</p><lb/><p>23. Die uͤbrige Jtaliaͤniſche Staaten, ſo<lb/>
ehemahls Vaſallen vom Reich geweſen, oder<lb/>
auch noch ſind, in gehoͤrigem <hirendition="#aq">nexu feudali</hi> zu<lb/>
unterhalten, oder auch, ſo viel moͤglich, wieder<lb/>
zum alten Gehorſam zu bringen.</p><lb/><p>24. Auf den Koͤnig in Sardinien und die<lb/>
Venetianer allezeit ein wachſames Auge zu ha-<lb/>
ben, weil ihre Politic ſehr ſubtil iſt.</p><lb/><p>25. Die Schweitzer, in ſo weit lieber zu gu-<lb/>
ten Nachbahrn zu behalten, damit ſie nicht, <hirendition="#aq">in<lb/>
caſu,</hi>ſich wider das Reich in Alliantz mit Franck-<lb/>
reich einlaſſen moͤchten.</p><lb/><p>26. Hauptſaͤchlich aber verſiret des gantzen<lb/>
Reichs Jntereſſe darunter, ſich mit dem Kayſer<lb/>
wider Franckreich, auf allen Fall zu verbinden.</p><lb/><p>27. Aber auch, auf allen Fall, dahin zu ſe-<lb/>
hen, damit die beyde Haͤuſer Oeſterreich und<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Bour-</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[171/0199]
XI. Vom Deutſchen Reich.
20. Und denn letzlich des immediaten Reichs-
Adels.
21. Was das Jntereſſe des ſaͤmmtlichen
Reichs, in Anſehen auswaͤrtiger Staaten be-
trifft, ſind die Maximen zum Theil beſtaͤndig,
zum Theil aͤndern ſie ſich nach Beſchaffenheit
der Conjuncturen.
22. Den Pabſt und deſſen Auctoritaͤt, in
gegenwaͤrtigen Schrancken zu behalten, auch
bey gegebener Gelegenheit, wie z. E. jetzo mit
Parma, ihm zu zeigen, daß man die Jura Im-
perii in Italiam, noch nicht in Vergeſſenheit
geſtellet habe.
23. Die uͤbrige Jtaliaͤniſche Staaten, ſo
ehemahls Vaſallen vom Reich geweſen, oder
auch noch ſind, in gehoͤrigem nexu feudali zu
unterhalten, oder auch, ſo viel moͤglich, wieder
zum alten Gehorſam zu bringen.
24. Auf den Koͤnig in Sardinien und die
Venetianer allezeit ein wachſames Auge zu ha-
ben, weil ihre Politic ſehr ſubtil iſt.
25. Die Schweitzer, in ſo weit lieber zu gu-
ten Nachbahrn zu behalten, damit ſie nicht, in
caſu, ſich wider das Reich in Alliantz mit Franck-
reich einlaſſen moͤchten.
26. Hauptſaͤchlich aber verſiret des gantzen
Reichs Jntereſſe darunter, ſich mit dem Kayſer
wider Franckreich, auf allen Fall zu verbinden.
27. Aber auch, auf allen Fall, dahin zu ſe-
hen, damit die beyde Haͤuſer Oeſterreich und
Bour-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/199>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.