Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.XI. Vom Deutschen Reich. schen mehr an der Känntniß seines Vaterlan-des, als auswärtiger Staaten soll gelegen seyn, so werden wir bey diesem Punct uns etwas länger aufhalten müssen, als sonsten. 2. Es kan aber alles, was hier zu sagen ist, I. Den Ursprung des heutigen Deut- schen Reichs. II. Die eigentliche Verfassung desselben. 3. Bey dem I. fraget sichs, wo eigentlich 4. Respondetur: gleich wie dieser Staats- 5. Dahero thut man hier am besten, man 6. Diese werden auf unterschiedliche Weise 7. Sie-
XI. Vom Deutſchen Reich. ſchen mehr an der Kaͤnntniß ſeines Vaterlan-des, als auswaͤrtiger Staaten ſoll gelegen ſeyn, ſo werden wir bey dieſem Punct uns etwas laͤnger aufhalten muͤſſen, als ſonſten. 2. Es kan aber alles, was hier zu ſagen iſt, I. Den Urſprung des heutigen Deut- ſchen Reichs. II. Die eigentliche Verfaſſung deſſelben. 3. Bey dem I. fraget ſichs, wo eigentlich 4. Reſpondetur: gleich wie dieſer Staats- 5. Dahero thut man hier am beſten, man 6. Dieſe werden auf unterſchiedliche Weiſe 7. Sie-
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XI. Vom Deutſchen Reich.
ſchen mehr an der Kaͤnntniß ſeines Vaterlan-
des, als auswaͤrtiger Staaten ſoll gelegen ſeyn,
ſo werden wir bey dieſem Punct uns etwas
laͤnger aufhalten muͤſſen, als ſonſten.
2. Es kan aber alles, was hier zu ſagen iſt,
leicht gefaſſet werden, wenn man bemercket
I. Den Urſprung des heutigen Deut-
ſchen Reichs.
II. Die eigentliche Verfaſſung deſſelben.
3. Bey dem I. fraget ſichs, wo eigentlich
der Anfang zu ſetzen ſey, etwa in die Zeiten, da
die Deutſche Haupt-Voͤlcker entſtanden,
oder von Carolo M. oder von Conrado I. oder
Ottone I. oder vielmehr von den Zeiten des
groſſen Interregni?
4. Reſpondetur: gleich wie dieſer Staats-
Coͤrper nach und nach erwachſen, zugenommen,
und vielfaͤltige Zeiten und Gelegenheiten das
ihrige beygetragen, biß er zu ſeiner gegenwaͤr-
tigen Conſiſtentz gerathen, alſo laͤßt ſich auch
der Urſprung deſſelben nicht auf einen gewiſſen
eintzigen Zeit-Termin ſetzen.
5. Dahero thut man hier am beſten, man
gehet per partes und ætates, und zeiget, was
nach und nach, von Zeit zu Zeit vor Veraͤnde-
rungen paßiret ſind.
6. Dieſe werden auf unterſchiedliche Weiſe
angegeben; die Urſache, weil der terminus a
quo, unterſchiedlich geſetzet wird.
7. Sie-
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