Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.VI. Von Schweden. Souverainite, und mit dieser auch das gros[se]Ansehen in Abnahme gerathen. 6. Was dieser König vor einen Rang ha[-] 7. Ob auch in Schweden von Ritter-Or[-] V. Die Maximen und Jnteresse. 1. Diese geben sich auch in diesem Reich, be[y] 2. Ob bey jetziger Verfassung, auch alle 3. Ob auch wohl der Hof dergleichen Ma- 4. Ob das Jnteresse des gantzen Reichs, 5. Was auswärtige Staaten betrifft, so er- 6. Jn-
VI. Von Schweden. Souverainitê, und mit dieſer auch das groſ[ſe]Anſehen in Abnahme gerathen. 6. Was dieſer Koͤnig vor einen Rang ha[-] 7. Ob auch in Schweden von Ritter-Or[-] V. Die Maximen und Jntereſſe. 1. Dieſe geben ſich auch in dieſem Reich, be[y] 2. Ob bey jetziger Verfaſſung, auch alle 3. Ob auch wohl der Hof dergleichen Ma- 4. Ob das Jntereſſe des gantzen Reichs, 5. Was auswaͤrtige Staaten betrifft, ſo er- 6. Jn-
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VI. Von Schweden.
Souverainitê, und mit dieſer auch das groſſe
Anſehen in Abnahme gerathen.
6. Was dieſer Koͤnig vor einen Rang ha-
be, und da fraget ſichs, ob die Souverainité
einem Potentaten, vor andern, die da nicht
unumſchraͤnckt regieren, einen Rang mache?
7. Ob auch in Schweden von Ritter-Or-
den etwas zu hoͤren ſey?
V. Die Maximen und Jntereſſe.
1. Dieſe geben ſich auch in dieſem Reich, bey
gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden, unterſchiedlich zu
erkennen, in Anſehen des Hofs, des gantzen
Reichs, und derer auswaͤrtigen Potentzen.
2. Ob bey jetziger Verfaſſung, auch alle
Staͤnde wohl Urſache haben moͤchten, ſelbige
beſtaͤndig aufrecht zu behalten, oder, ob nicht
einige an die vorige Zeiten, unter der Hand,
gedencken moͤchten?
3. Ob auch wohl der Hof dergleichen Ma-
ximen hegen duͤrffte, an die ehemahlige Erbfol-
ge und Souverainité zu gedencken?
4. Ob das Jntereſſe des gantzen Reichs,
oder nur etlicher Staͤnde, es erfordere, die ge-
genwaͤrtige Verfaſſung nach allem Vermoͤgen
beyzubehalten?
5. Was auswaͤrtige Staaten betrifft, ſo er-
fordert der gegenwaͤrtige Zuſtand von Schwe-
den, mit allen Nachbahrn in Ruhe und gutem
Vernehmen zu bleiben.
6. Jn-
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