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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.

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IV. Von Groß-Brittannien.

1. Zur Erläuterung dieser genealogischer
Verbindung, ist zuförderst von der Succeßions
Art in Groß-Brittannien zu gedencken.

2. Und zwar, daß 1. das Männliche Ge-
schlecht dem Weiblichen ordentlich pflege vorzu-
gehen. 2. Daß auch das Weibliche auf den
Thron steigen, 3. Nicht aber dem Mann die
Cron zubringen könne. 4. Daß alle, so der
Catholischen Religion zugethan, von der Suc-
ceßion ausgeschlossen seyen.

3. Excursion auf den Prätendenten, und
wie von seiner Geburth so vieles pro und contra
geschrieben und disputiret worden: und dahin
gehörige Schrifften.

4. Wie das Hauß Hannover auf den Eng-
lischen Thron gestiegen, und dessen Succeßion
befestiget worden.

5. Von dem heutigen Königlichen Hauß
überhaupt, und insonderheit, von der Person
des Königes, Königin, auch sämmtlichen Kö-
niglichen Kindern, ihren besondern Rechten und
Anverwandten.

6. Nachricht, von der Proclamation und
Crönung eines Königes.

II. Die Regiments-Form.

1. Daß diese in einer besondern Mixtur be-
stehe, soll erwiesen werden.

2. Wer von der Regiments-Form reden
will, muß zuförderst auf die Fundamental-

Gesetze,
IV. Von Groß-Brittannien.

1. Zur Erlaͤuterung dieſer genealogiſcher
Verbindung, iſt zufoͤrderſt von der Succeßions
Art in Groß-Brittannien zu gedencken.

2. Und zwar, daß 1. das Maͤnnliche Ge-
ſchlecht dem Weiblichen ordentlich pflege vorzu-
gehen. 2. Daß auch das Weibliche auf den
Thron ſteigen, 3. Nicht aber dem Mann die
Cron zubringen koͤnne. 4. Daß alle, ſo der
Catholiſchen Religion zugethan, von der Suc-
ceßion ausgeſchloſſen ſeyen.

3. Excurſion auf den Praͤtendenten, und
wie von ſeiner Geburth ſo vieles pro und contra
geſchrieben und diſputiret worden: und dahin
gehoͤrige Schrifften.

4. Wie das Hauß Hannover auf den Eng-
liſchen Thron geſtiegen, und deſſen Succeßion
befeſtiget worden.

5. Von dem heutigen Koͤniglichen Hauß
uͤberhaupt, und inſonderheit, von der Perſon
des Koͤniges, Koͤnigin, auch ſaͤmmtlichen Koͤ-
niglichen Kindern, ihren beſondern Rechten und
Anverwandten.

6. Nachricht, von der Proclamation und
Croͤnung eines Koͤniges.

II. Die Regiments-Form.

1. Daß dieſe in einer beſondern Mixtur be-
ſtehe, ſoll erwieſen werden.

2. Wer von der Regiments-Form reden
will, muß zufoͤrderſt auf die Fundamental-

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[72/0100] IV. Von Groß-Brittannien. 1. Zur Erlaͤuterung dieſer genealogiſcher Verbindung, iſt zufoͤrderſt von der Succeßions Art in Groß-Brittannien zu gedencken. 2. Und zwar, daß 1. das Maͤnnliche Ge- ſchlecht dem Weiblichen ordentlich pflege vorzu- gehen. 2. Daß auch das Weibliche auf den Thron ſteigen, 3. Nicht aber dem Mann die Cron zubringen koͤnne. 4. Daß alle, ſo der Catholiſchen Religion zugethan, von der Suc- ceßion ausgeſchloſſen ſeyen. 3. Excurſion auf den Praͤtendenten, und wie von ſeiner Geburth ſo vieles pro und contra geſchrieben und diſputiret worden: und dahin gehoͤrige Schrifften. 4. Wie das Hauß Hannover auf den Eng- liſchen Thron geſtiegen, und deſſen Succeßion befeſtiget worden. 5. Von dem heutigen Koͤniglichen Hauß uͤberhaupt, und inſonderheit, von der Perſon des Koͤniges, Koͤnigin, auch ſaͤmmtlichen Koͤ- niglichen Kindern, ihren beſondern Rechten und Anverwandten. 6. Nachricht, von der Proclamation und Croͤnung eines Koͤniges. II. Die Regiments-Form. 1. Daß dieſe in einer beſondern Mixtur be- ſtehe, ſoll erwieſen werden. 2. Wer von der Regiments-Form reden will, muß zufoͤrderſt auf die Fundamental- Geſetze,

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Zitationshilfe: Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/100>, abgerufen am 24.11.2024.