§. 268.modusbezeichnung ist also, entsprechend der function des modus, da, wo sich die personalbezeichnung mit dem verbalst. verbindet.
3. Tempus. Der tempusstamm, d. h. das was nach abzug der personalendung und des moduscharacters übrig bleibt, kann auß der wurzel in iren verschidenen steigerungsgraden, redu- pliciert oder nicht redupliciert, mit oder one zusätze am auß- laute (bisweilen von hier auch in den inlaut der wurzel drin- gend) bestehen. Er verhält sich zum verbum wie der nominal- stamm zum nomen. An tempusstämmen, welche one zusam- mensetzung auß der wurzel enstehen, kent das indogermani- sche ursprünglich ein mittels reduplication (verdoppelung) der wurzel gebildetes perfectum; einen auß der verbalwurzel auf mer als eine weise gebildeten aorist, den einfachen aorist, dem ein auf die vergangenheit hin weisendes demon- strativadverbium vor gesezt ward, das später mit dem verbum verschmolz oder hinweg fiel, das augment; an den aoriststamm treten die secundären personalendungen; ferner ein auf ver- schidene weise, je nach modification der function, gebildetes praesens und ein von disem mittels augment und secundärer personalendungen gebildetes praeteritum, das imperfectum. Diß sind die einfachen tempusstämme.
Durch zusammensetzung der verbalwurzel mit der wurzel as (esse) werden gebildet die zusammen gesezten verbal- stämme, nämlich das futurum und der zusammen ge- sezte aorist.
Einzelne sprachen bildeten noch nach irer außscheidung auß der gemeinsamen ursprache weitere tempusformen, so z. b. das griechische das plusquamperfectum vom perfectstamme, die aoriste des passivs durch neuere zusammensetzung, das altindische ein imperfectum vom futurum, das lateinische ein zusammen geseztes perfectum und ein neues futurum und im- perfectum, das deutsche ein zusammen geseztes perfectum u. s. f.
Die wißenschaftliche anordnung der lere von der conjuga- tion, die vil reichhaltiger ist als die von der declination, weil wir hier nicht bloß die an tretenden wortbildungselemente, die personalendungen, sondern auch die stambildung dar legen,
Verba. Tempus.
§. 268.modusbezeichnung ist also, entsprechend der function des modus, da, wo sich die personalbezeichnung mit dem verbalst. verbindet.
3. Tempus. Der tempusstamm, d. h. das was nach abzug der personalendung und des moduscharacters übrig bleibt, kann auß der wurzel in iren verschidenen steigerungsgraden, redu- pliciert oder nicht redupliciert, mit oder one zusätze am auß- laute (bisweilen von hier auch in den inlaut der wurzel drin- gend) bestehen. Er verhält sich zum verbum wie der nominal- stamm zum nomen. An tempusstämmen, welche one zusam- mensetzung auß der wurzel enstehen, kent das indogermani- sche ursprünglich ein mittels reduplication (verdoppelung) der wurzel gebildetes perfectum; einen auß der verbalwurzel auf mer als eine weise gebildeten aorist, den einfachen aorist, dem ein auf die vergangenheit hin weisendes demon- strativadverbium vor gesezt ward, das später mit dem verbum verschmolz oder hinweg fiel, das augment; an den aoriststamm treten die secundären personalendungen; ferner ein auf ver- schidene weise, je nach modification der function, gebildetes praesens und ein von disem mittels augment und secundärer personalendungen gebildetes praeteritum, das imperfectum. Diß sind die einfachen tempusstämme.
Durch zusammensetzung der verbalwurzel mit der wurzel as (esse) werden gebildet die zusammen gesezten verbal- stämme, nämlich das futurum und der zusammen ge- sezte aorist.
Einzelne sprachen bildeten noch nach irer außscheidung auß der gemeinsamen ursprache weitere tempusformen, so z. b. das griechische das plusquamperfectum vom perfectstamme, die aoriste des passivs durch neuere zusammensetzung, das altindische ein imperfectum vom futurum, das lateinische ein zusammen geseztes perfectum und ein neues futurum und im- perfectum, das deutsche ein zusammen geseztes perfectum u. s. f.
Die wißenschaftliche anordnung der lere von der conjuga- tion, die vil reichhaltiger ist als die von der declination, weil wir hier nicht bloß die an tretenden wortbildungselemente, die personalendungen, sondern auch die stambildung dar legen,
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Verba. Tempus.
modusbezeichnung ist also, entsprechend der function des modus,
da, wo sich die personalbezeichnung mit dem verbalst. verbindet.
§. 268.
3. Tempus. Der tempusstamm, d. h. das was nach abzug
der personalendung und des moduscharacters übrig bleibt, kann
auß der wurzel in iren verschidenen steigerungsgraden, redu-
pliciert oder nicht redupliciert, mit oder one zusätze am auß-
laute (bisweilen von hier auch in den inlaut der wurzel drin-
gend) bestehen. Er verhält sich zum verbum wie der nominal-
stamm zum nomen. An tempusstämmen, welche one zusam-
mensetzung auß der wurzel enstehen, kent das indogermani-
sche ursprünglich ein mittels reduplication (verdoppelung) der
wurzel gebildetes perfectum; einen auß der verbalwurzel
auf mer als eine weise gebildeten aorist, den einfachen
aorist, dem ein auf die vergangenheit hin weisendes demon-
strativadverbium vor gesezt ward, das später mit dem verbum
verschmolz oder hinweg fiel, das augment; an den aoriststamm
treten die secundären personalendungen; ferner ein auf ver-
schidene weise, je nach modification der function, gebildetes
praesens und ein von disem mittels augment und secundärer
personalendungen gebildetes praeteritum, das imperfectum.
Diß sind die einfachen tempusstämme.
Durch zusammensetzung der verbalwurzel mit der wurzel
as (esse) werden gebildet die zusammen gesezten verbal-
stämme, nämlich das futurum und der zusammen ge-
sezte aorist.
Einzelne sprachen bildeten noch nach irer außscheidung
auß der gemeinsamen ursprache weitere tempusformen, so
z. b. das griechische das plusquamperfectum vom perfectstamme,
die aoriste des passivs durch neuere zusammensetzung, das
altindische ein imperfectum vom futurum, das lateinische ein
zusammen geseztes perfectum und ein neues futurum und im-
perfectum, das deutsche ein zusammen geseztes perfectum u. s. f.
Die wißenschaftliche anordnung der lere von der conjuga-
tion, die vil reichhaltiger ist als die von der declination, weil
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Schleicher, August: Compendium der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Sprachen. Bd. 2. Weimar, 1862, S. 506. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schleicher_indogermanische02_1862/232>, abgerufen am 22.11.2024.
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