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Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792.

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dieser Krone eben so wenig von ihrem Eigenen kosteten. Die Pflicht der Unpartheylichkeit, die heiligste des Geschichtschreibers, verbindet ihn zu einem Geständniß, das den Verfechtern der Deutschen Freyheit eben nicht sehr zur Ehre gereicht. Wie viel sich auch die protestantischen Fürsten mit der Gerechtigkeit ihrer Sache und mit der Reinigkeit ihres Eifers wußten, so waren es doch größtentheils sehr eigennützige Triebfedern, aus denen sie handelten; und die Begierde zu rauben hatte wenigstens eben so viel Antheil an den angefangenen Feindseligkeiten, als die Furcht sich beraubt zu sehen. Bald entdeckte Gustav Adolph, daß er sich von dieser unreinen Triebfeder weit mehr, als von ihren patriotischen Empfindungen zu versprechen habe, und er unterließ nicht, sie zu benutzen. Jeder der mit ihm verbundenen Fürsten erhielt von ihm die Zusicherung irgend einer dem Feinde schon entrissenen oder noch zu entreißenden Besitzung, und nur der Tod hinderte ihn, seine Zusagen wahr zu machen. Was dem König die Klugheit rieth, gebot die Nothwendigkeit seinem Nachfolger; und wenn diesem daran gelegen war, den Krieg zu verlängern, so mußte er die Beute mit den verbundenen Fürsten theilen, und auf die Verwirrung, die er zu nähren suchte, ihre Vortheile gründen. Und so sprach er dem Landgrafen von Hessen die Stifter Paderborn, Corvey, Münster und Fulda, dem Herzog Bernhard von Weimar die Fränkischen Bisthümer, dem Herzog von Wirternberg die in seinem Lande gelegenen geistlichen Güter und Oesterreichischen Grafschaften zu, alles unter dem Namen Schwedischer Lehen. Den Kanzler selbst befremdete dieses widersinnige, den Deutschen so wenig Ehre bringende Schauspiel, und kaum konnte er seine Verachtung verbergen. "Man lege es in unserm Archiv nieder," sagte er einesmals, "zum ewigen Gedächtniß, daß ein Deutscher Reichsfürst von einem Schwedischen Edelmann so etwas

dieser Krone eben so wenig von ihrem Eigenen kosteten. Die Pflicht der Unpartheylichkeit, die heiligste des Geschichtschreibers, verbindet ihn zu einem Geständniß, das den Verfechtern der Deutschen Freyheit eben nicht sehr zur Ehre gereicht. Wie viel sich auch die protestantischen Fürsten mit der Gerechtigkeit ihrer Sache und mit der Reinigkeit ihres Eifers wußten, so waren es doch größtentheils sehr eigennützige Triebfedern, aus denen sie handelten; und die Begierde zu rauben hatte wenigstens eben so viel Antheil an den angefangenen Feindseligkeiten, als die Furcht sich beraubt zu sehen. Bald entdeckte Gustav Adolph, daß er sich von dieser unreinen Triebfeder weit mehr, als von ihren patriotischen Empfindungen zu versprechen habe, und er unterließ nicht, sie zu benutzen. Jeder der mit ihm verbundenen Fürsten erhielt von ihm die Zusicherung irgend einer dem Feinde schon entrissenen oder noch zu entreißenden Besitzung, und nur der Tod hinderte ihn, seine Zusagen wahr zu machen. Was dem König die Klugheit rieth, gebot die Nothwendigkeit seinem Nachfolger; und wenn diesem daran gelegen war, den Krieg zu verlängern, so mußte er die Beute mit den verbundenen Fürsten theilen, und auf die Verwirrung, die er zu nähren suchte, ihre Vortheile gründen. Und so sprach er dem Landgrafen von Hessen die Stifter Paderborn, Corvey, Münster und Fulda, dem Herzog Bernhard von Weimar die Fränkischen Bisthümer, dem Herzog von Wirternberg die in seinem Lande gelegenen geistlichen Güter und Oesterreichischen Grafschaften zu, alles unter dem Namen Schwedischer Lehen. Den Kanzler selbst befremdete dieses widersinnige, den Deutschen so wenig Ehre bringende Schauspiel, und kaum konnte er seine Verachtung verbergen. „Man lege es in unserm Archiv nieder,“ sagte er einesmals, „zum ewigen Gedächtniß, daß ein Deutscher Reichsfürst von einem Schwedischen Edelmann so etwas

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[367/0375] dieser Krone eben so wenig von ihrem Eigenen kosteten. Die Pflicht der Unpartheylichkeit, die heiligste des Geschichtschreibers, verbindet ihn zu einem Geständniß, das den Verfechtern der Deutschen Freyheit eben nicht sehr zur Ehre gereicht. Wie viel sich auch die protestantischen Fürsten mit der Gerechtigkeit ihrer Sache und mit der Reinigkeit ihres Eifers wußten, so waren es doch größtentheils sehr eigennützige Triebfedern, aus denen sie handelten; und die Begierde zu rauben hatte wenigstens eben so viel Antheil an den angefangenen Feindseligkeiten, als die Furcht sich beraubt zu sehen. Bald entdeckte Gustav Adolph, daß er sich von dieser unreinen Triebfeder weit mehr, als von ihren patriotischen Empfindungen zu versprechen habe, und er unterließ nicht, sie zu benutzen. Jeder der mit ihm verbundenen Fürsten erhielt von ihm die Zusicherung irgend einer dem Feinde schon entrissenen oder noch zu entreißenden Besitzung, und nur der Tod hinderte ihn, seine Zusagen wahr zu machen. Was dem König die Klugheit rieth, gebot die Nothwendigkeit seinem Nachfolger; und wenn diesem daran gelegen war, den Krieg zu verlängern, so mußte er die Beute mit den verbundenen Fürsten theilen, und auf die Verwirrung, die er zu nähren suchte, ihre Vortheile gründen. Und so sprach er dem Landgrafen von Hessen die Stifter Paderborn, Corvey, Münster und Fulda, dem Herzog Bernhard von Weimar die Fränkischen Bisthümer, dem Herzog von Wirternberg die in seinem Lande gelegenen geistlichen Güter und Oesterreichischen Grafschaften zu, alles unter dem Namen Schwedischer Lehen. Den Kanzler selbst befremdete dieses widersinnige, den Deutschen so wenig Ehre bringende Schauspiel, und kaum konnte er seine Verachtung verbergen. „Man lege es in unserm Archiv nieder,“ sagte er einesmals, „zum ewigen Gedächtniß, daß ein Deutscher Reichsfürst von einem Schwedischen Edelmann so etwas

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Zitationshilfe: Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schiller_krieg_1792/375>, abgerufen am 29.11.2024.