bey denen vorgemeldten Römischen Geschicht-Schreibern, Plinio und Ammiano, vorgekommene Worte: Fons und Aqua, das ist: Brunn und Bad, keine blosse Brunnen und Bäder im freyen Felde, sondern ein angebaueter und bewohnter Bad-Ort angedeutet werde, das brauchet bey denen, welche die Sprach-Art der alten Römischen oder lateinischen Schrift-Steller verstehen, keines besondern Beweises. Denn die wissen, daß, wenn bey solchen Schrift-Stellern z. E. die Fontes Belleni, Aquae Sextiae, Gratianae etc. vorkommen, solche keine blosse unbewohnte Bad-Gegenden, sondern angebauete und bewohnte Gesund-Brunnen und Bad-Oerter gewesen seyen. Und wird also ein gleiches eben auch von unsern Fontibus und Aquis Mattiacis oder Matten-Bad, aus diesem Grunde, ohnstreitig gelten müssen, folglich also daraus hinlänglich genug erhellen, daß Wißbaden, als die alte Römer, um die Zeit der Geburt Christi hin, in die Rheinländische Gegenden gekommen, allschon ein angebaueter und bewohnter Bad-Ort oder Teutscher Flecken gewesen sey. Es ist hierbey noch mit wenigem anzumercken, daß auch Tacitus A. l. c. 56, und Ptolomaeus G. L. II. c. 11. eines alten Teutschen Ortes Nahmens Mattium und Mattiacum, Meldungen thun, und es ist sehr wahrscheinlich, daß wenigstens durch den letzten, wo nicht auch durch den ersten, unsere Aquae
bey denen vorgemeldten Römischen Geschicht-Schreibern, Plinio und Ammiano, vorgekommene Worte: Fons und Aqua, das ist: Brunn und Bad, keine blosse Brunnen und Bäder im freyen Felde, sondern ein angebaueter und bewohnter Bad-Ort angedeutet werde, das brauchet bey denen, welche die Sprach-Art der alten Römischen oder lateinischen Schrift-Steller verstehen, keines besondern Beweises. Denn die wissen, daß, wenn bey solchen Schrift-Stellern z. E. die Fontes Belleni, Aquae Sextiae, Gratianae etc. vorkommen, solche keine blosse unbewohnte Bad-Gegenden, sondern angebauete und bewohnte Gesund-Brunnen und Bad-Oerter gewesen seyen. Und wird also ein gleiches eben auch von unsern Fontibus und Aquis Mattiacis oder Matten-Bad, aus diesem Grunde, ohnstreitig gelten müssen, folglich also daraus hinlänglich genug erhellen, daß Wißbaden, als die alte Römer, um die Zeit der Geburt Christi hin, in die Rheinländische Gegenden gekommen, allschon ein angebaueter und bewohnter Bad-Ort oder Teutscher Flecken gewesen sey. Es ist hierbey noch mit wenigem anzumercken, daß auch Tacitus A. l. c. 56, und Ptolomaeus G. L. II. c. 11. eines alten Teutschen Ortes Nahmens Mattium und Mattiacum, Meldungen thun, und es ist sehr wahrscheinlich, daß wenigstens durch den letzten, wo nicht auch durch den ersten, unsere Aquae
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bey denen vorgemeldten Römischen Geschicht-Schreibern, Plinio und Ammiano, vorgekommene Worte: Fons und Aqua, das ist: Brunn und Bad, keine blosse Brunnen und Bäder im freyen Felde, sondern ein angebaueter und bewohnter Bad-Ort angedeutet werde, das brauchet bey denen, welche die Sprach-Art der alten Römischen oder lateinischen Schrift-Steller verstehen, keines besondern Beweises. Denn die wissen, daß, wenn bey solchen Schrift-Stellern z. E. die Fontes Belleni, Aquae Sextiae, Gratianae etc. vorkommen, solche keine blosse unbewohnte Bad-Gegenden, sondern angebauete und bewohnte Gesund-Brunnen und Bad-Oerter gewesen seyen. Und wird also ein gleiches eben auch von unsern Fontibus und Aquis Mattiacis oder Matten-Bad, aus diesem Grunde, ohnstreitig gelten müssen, folglich also daraus hinlänglich genug erhellen, daß Wißbaden, als die alte Römer, um die Zeit der Geburt Christi hin, in die Rheinländische Gegenden gekommen, allschon ein angebaueter und bewohnter Bad-Ort oder Teutscher Flecken gewesen sey. Es ist hierbey noch mit wenigem anzumercken, daß auch Tacitus A. l. c. 56, und Ptolomaeus G. L. II. c. 11. eines alten Teutschen Ortes Nahmens Mattium und Mattiacum, Meldungen thun, und es ist sehr wahrscheinlich, daß wenigstens durch den letzten, wo nicht auch durch den ersten, unsere Aquae
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/62>, abgerufen am 16.02.2025.
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