bekommen, in unserm Wißbad befindlich. Sie stehen aber alle verdeckt in der Erde, und zwar hier und dar in Häusern, Höfen, Gärten und Strassen, und werden nicht eher, als bey Aufgrabung ihrer Canälen, gefunden. Einige derselben sind gemeinschaftlich, oder werden von verschiedenen Bad-Häusern zugleich benutzet. Und zwar so hat das gemeine Bad und das Schützen-Bad einen solchen verdeckt-stehenden Brunnen mit einander gemein. Das gemeine oder Burger-Bad hat den Nahmen daher, weil es ein gemeines Stadt-Bad ist, darin die Einwohner der Stadt, ohne Entgeld zu baden, die Freyheit haben. In den gantz alten Wißbadischen Schriften (z. E. im Gerichtsb. f. 20, 21, 89, 116 etc.) wird es gemeiniglich das Mane- oder Manne-Bad, das ist so viel, als Gmane oder Gemeine Bad genennet. Und von den Häusern, welche um dieses Bad herum stehen, heisset es in solchen Urkunden, nach der damaligen Art zu reden, daß sie uf dem gemeinen Bad lägen. Das Schützen-Bad oder der Schützen-Hof hat den Nahmen von den adlichen Schützen von Holtzhausen, welchen dieses Haus um den Anfang des 17 Jahrhundert zugehöret hat. Es ward auch noch vorher das Dinheimer-Bad, von den Besitzern desselben im 16 Jahrhundert, den Adlichen von Dinheim, (laut Webers Beschreibung des Wißbads) genennet. Und noch vorher in dem 15 Jahrhundert hat es (laut
bekommen, in unserm Wißbad befindlich. Sie stehen aber alle verdeckt in der Erde, und zwar hier und dar in Häusern, Höfen, Gärten und Strassen, und werden nicht eher, als bey Aufgrabung ihrer Canälen, gefunden. Einige derselben sind gemeinschaftlich, oder werden von verschiedenen Bad-Häusern zugleich benutzet. Und zwar so hat das gemeine Bad und das Schützen-Bad einen solchen verdeckt-stehenden Brunnen mit einander gemein. Das gemeine oder Burger-Bad hat den Nahmen daher, weil es ein gemeines Stadt-Bad ist, darin die Einwohner der Stadt, ohne Entgeld zu baden, die Freyheit haben. In den gantz alten Wißbadischen Schriften (z. E. im Gerichtsb. f. 20, 21, 89, 116 etc.) wird es gemeiniglich das Mane- oder Manne-Bad, das ist so viel, als Gmane oder Gemeine Bad genennet. Und von den Häusern, welche um dieses Bad herum stehen, heisset es in solchen Urkunden, nach der damaligen Art zu reden, daß sie uf dem gemeinen Bad lägen. Das Schützen-Bad oder der Schützen-Hof hat den Nahmen von den adlichen Schützen von Holtzhausen, welchen dieses Haus um den Anfang des 17 Jahrhundert zugehöret hat. Es ward auch noch vorher das Dinheimer-Bad, von den Besitzern desselben im 16 Jahrhundert, den Adlichen von Dinheim, (laut Webers Beschreibung des Wißbads) genennet. Und noch vorher in dem 15 Jahrhundert hat es (laut
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bekommen, in unserm Wißbad befindlich. Sie stehen aber alle verdeckt in der Erde, und zwar hier und dar in Häusern, Höfen, Gärten und Strassen, und werden nicht eher, als bey Aufgrabung ihrer Canälen, gefunden. Einige derselben sind gemeinschaftlich, oder werden von verschiedenen Bad-Häusern zugleich benutzet. Und zwar so hat das gemeine Bad und das Schützen-Bad einen solchen verdeckt-stehenden Brunnen mit einander gemein. Das gemeine oder Burger-Bad hat den Nahmen daher, weil es ein gemeines Stadt-Bad ist, darin die Einwohner der Stadt, ohne Entgeld zu baden, die Freyheit haben. In den gantz alten Wißbadischen Schriften (z. E. im Gerichtsb. <hirendition="#aq">f. 20, 21, 89, 116</hi> etc.) wird es gemeiniglich das Mane- oder Manne-Bad, das ist so viel, als Gmane oder Gemeine Bad genennet. Und von den Häusern, welche um dieses Bad herum stehen, heisset es in solchen Urkunden, nach der damaligen Art zu reden, daß sie uf dem gemeinen Bad lägen. Das Schützen-Bad oder der Schützen-Hof hat den Nahmen von den adlichen Schützen von Holtzhausen, welchen dieses Haus um den Anfang des 17 Jahrhundert zugehöret hat. Es ward auch noch vorher das Dinheimer-Bad, von den Besitzern desselben im 16 Jahrhundert, den Adlichen von Dinheim, (laut Webers Beschreibung des Wißbads) genennet. Und noch vorher in dem 15 Jahrhundert hat es (laut
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bekommen, in unserm Wißbad befindlich. Sie stehen aber alle verdeckt in der Erde, und zwar hier und dar in Häusern, Höfen, Gärten und Strassen, und werden nicht eher, als bey Aufgrabung ihrer Canälen, gefunden. Einige derselben sind gemeinschaftlich, oder werden von verschiedenen Bad-Häusern zugleich benutzet. Und zwar so hat das gemeine Bad und das Schützen-Bad einen solchen verdeckt-stehenden Brunnen mit einander gemein. Das gemeine oder Burger-Bad hat den Nahmen daher, weil es ein gemeines Stadt-Bad ist, darin die Einwohner der Stadt, ohne Entgeld zu baden, die Freyheit haben. In den gantz alten Wißbadischen Schriften (z. E. im Gerichtsb. f. 20, 21, 89, 116 etc.) wird es gemeiniglich das Mane- oder Manne-Bad, das ist so viel, als Gmane oder Gemeine Bad genennet. Und von den Häusern, welche um dieses Bad herum stehen, heisset es in solchen Urkunden, nach der damaligen Art zu reden, daß sie uf dem gemeinen Bad lägen. Das Schützen-Bad oder der Schützen-Hof hat den Nahmen von den adlichen Schützen von Holtzhausen, welchen dieses Haus um den Anfang des 17 Jahrhundert zugehöret hat. Es ward auch noch vorher das Dinheimer-Bad, von den Besitzern desselben im 16 Jahrhundert, den Adlichen von Dinheim, (laut Webers Beschreibung des Wißbads) genennet. Und noch vorher in dem 15 Jahrhundert hat es (laut
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/483>, abgerufen am 26.07.2024.
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