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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Ludwig von Nassau-Saarbrück, ein ordentliches Land-Hospital (wie damals mehrere Teutsche Reichs-Stände mit den eingezogenen Closter-Gütern zu thun pflegten) darin aufrichten lassen, in welchem täglich über 200 arme Menschen, beyderley Geschlechtes, in einem besonders darzu errichtetem Gebäude, welches das Hospital geheissen, mit Speise und Tranck und anderen Nothwendigkeiten hinlänglich sind versorget worden. Es hat dieses Land-Hospital seine ordentliche Pfleger gehabt, wie auch seinen eigenen Hospital-Pfarrer, welcher gemeiniglich der zeitliche Schul-Rector zu Wißbaden gewesen ist. Auch hat es in einer besonderen Verbindung mit dem Hospital zu Wißbaden gestanden. Es hat auch diese löbliche Anstalt zu grossem Nutzen des gantzen Nassau-Wißbadischen und Idsteinischen Landes ohngestöret, bis an die Zeiten des dreyßig-jährigen Krieges, fortgedauert; in denselben aber hat sie eine gar grosse Veränderung erlitten. Denn als der Römische Kayser Ferdinand II, dessen Waffen damals überall in Teutschland die Oberhand hatten, die Verordnung in dem Jahr 1628 ergehen ließ, daß alle geistliche Güter in Teutschland, welche nach dem Passauischen, in dem Jahr 1552 errichteten, Vertrag, von den Evangelischen Reichs-Ständen eingezogen worden, wiederum den Römisch-Catholischen sollten zugestellet werden, und zu dem Ende

Ludwig von Nassau-Saarbrück, ein ordentliches Land-Hospital (wie damals mehrere Teutsche Reichs-Stände mit den eingezogenen Closter-Gütern zu thun pflegten) darin aufrichten lassen, in welchem täglich über 200 arme Menschen, beyderley Geschlechtes, in einem besonders darzu errichtetem Gebäude, welches das Hospital geheissen, mit Speise und Tranck und anderen Nothwendigkeiten hinlänglich sind versorget worden. Es hat dieses Land-Hospital seine ordentliche Pfleger gehabt, wie auch seinen eigenen Hospital-Pfarrer, welcher gemeiniglich der zeitliche Schul-Rector zu Wißbaden gewesen ist. Auch hat es in einer besonderen Verbindung mit dem Hospital zu Wißbaden gestanden. Es hat auch diese löbliche Anstalt zu grossem Nutzen des gantzen Nassau-Wißbadischen und Idsteinischen Landes ohngestöret, bis an die Zeiten des dreyßig-jährigen Krieges, fortgedauert; in denselben aber hat sie eine gar grosse Veränderung erlitten. Denn als der Römische Kayser Ferdinand II, dessen Waffen damals überall in Teutschland die Oberhand hatten, die Verordnung in dem Jahr 1628 ergehen ließ, daß alle geistliche Güter in Teutschland, welche nach dem Passauischen, in dem Jahr 1552 errichteten, Vertrag, von den Evangelischen Reichs-Ständen eingezogen worden, wiederum den Römisch-Catholischen sollten zugestellet werden, und zu dem Ende

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Ludwig von Nassau-Saarbrück, ein ordentliches Land-Hospital (wie damals mehrere Teutsche Reichs-Stände mit den eingezogenen Closter-Gütern zu thun pflegten) darin aufrichten lassen, in welchem täglich über 200 arme Menschen, beyderley Geschlechtes, in einem besonders darzu errichtetem Gebäude, welches das Hospital geheissen, mit Speise und Tranck und anderen Nothwendigkeiten hinlänglich sind versorget worden. Es hat dieses Land-Hospital seine ordentliche Pfleger gehabt, wie auch seinen eigenen Hospital-Pfarrer, welcher gemeiniglich der zeitliche Schul-Rector zu Wißbaden gewesen ist. Auch hat es in einer besonderen Verbindung mit dem Hospital zu Wißbaden gestanden. Es hat auch diese löbliche Anstalt zu grossem Nutzen des gantzen Nassau-Wißbadischen und Idsteinischen Landes ohngestöret, bis an die Zeiten des dreyßig-jährigen Krieges, fortgedauert; in denselben aber hat sie eine gar grosse Veränderung erlitten. Denn als der Römische Kayser Ferdinand II, dessen Waffen damals überall in Teutschland die Oberhand hatten, die Verordnung in dem Jahr 1628 ergehen ließ, daß alle geistliche Güter in Teutschland, welche nach dem Passauischen, in dem Jahr 1552 errichteten, Vertrag, von den Evangelischen Reichs-Ständen eingezogen worden, wiederum den Römisch-Catholischen sollten zugestellet werden, und zu dem Ende
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[412/0448] Ludwig von Nassau-Saarbrück, ein ordentliches Land-Hospital (wie damals mehrere Teutsche Reichs-Stände mit den eingezogenen Closter-Gütern zu thun pflegten) darin aufrichten lassen, in welchem täglich über 200 arme Menschen, beyderley Geschlechtes, in einem besonders darzu errichtetem Gebäude, welches das Hospital geheissen, mit Speise und Tranck und anderen Nothwendigkeiten hinlänglich sind versorget worden. Es hat dieses Land-Hospital seine ordentliche Pfleger gehabt, wie auch seinen eigenen Hospital-Pfarrer, welcher gemeiniglich der zeitliche Schul-Rector zu Wißbaden gewesen ist. Auch hat es in einer besonderen Verbindung mit dem Hospital zu Wißbaden gestanden. Es hat auch diese löbliche Anstalt zu grossem Nutzen des gantzen Nassau-Wißbadischen und Idsteinischen Landes ohngestöret, bis an die Zeiten des dreyßig-jährigen Krieges, fortgedauert; in denselben aber hat sie eine gar grosse Veränderung erlitten. Denn als der Römische Kayser Ferdinand II, dessen Waffen damals überall in Teutschland die Oberhand hatten, die Verordnung in dem Jahr 1628 ergehen ließ, daß alle geistliche Güter in Teutschland, welche nach dem Passauischen, in dem Jahr 1552 errichteten, Vertrag, von den Evangelischen Reichs-Ständen eingezogen worden, wiederum den Römisch-Catholischen sollten zugestellet werden, und zu dem Ende

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/448>, abgerufen am 24.11.2024.