Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.gestanden: Anno. Dom. MCCCXI. V. Kal. Aug. obiit. Soror. Richardis. de. Nassauwia. Germana. Dom. Adolfi. Regis. quorum. animae. requiescant. Das ist: Im Jahre des HErren 1311 - starb die Schwester Richard von Nassau, eine leibliche Schwester des Herren Adolphs des Königes - . Sie wird in dieser Grabschrift nicht Abtissin genennet. Allein es sind dergleichen Grab-Schriften eben nicht allezeit, verschiedener Ursachen wegen, in ihrer gehörigen Vollständigkeit abgefasset worden. So viel ist wenigstens richtig, daß die Adelheid erst in dem Sterb-Jahr der Richard nemlich 1311 ist Abtissin worden. Denn es wird in den Closter-Urkunden ausdrücklich bezeuget, daß sie 27 Jahre dem Closter, als Abtissin, vorgestanden habe. Da sie nun, laut ihres Grab-Steins 1338 gestorben ist, so muß ihre Closter-Regierung in dem gemeldten 1311 Jahr, als von da an bis 1338 es 27 Jahre sind, ihren Anfang genommen haben, und folglich muß sie also wohl erst die zweyte Abtissin in diesem Closter gewesen seyn. Es scheinet fast, daß sie zwar von ihren Eltern zu der ersten Abtissin bestimmet gewesen ist, daß sie aber solches Ehren-Amt etwan freywillig ihrer Baasen Richard, als einer älteren Person, überlassen, und solches auch von derselben, noch mit Aeusserung des gewöhnlichen Amts-Nahmens, zumahl bey dem noch gestanden: Anno. Dom. MCCCXI. V. Kal. Aug. obiit. Soror. Richardis. de. Nassauwia. Germana. Dom. Adolfi. Regis. quorum. animae. requiescant. Das ist: Im Jahre des HErren 1311 – starb die Schwester Richard von Nassau, eine leibliche Schwester des Herren Adolphs des Königes – . Sie wird in dieser Grabschrift nicht Abtissin genennet. Allein es sind dergleichen Grab-Schriften eben nicht allezeit, verschiedener Ursachen wegen, in ihrer gehörigen Vollständigkeit abgefasset worden. So viel ist wenigstens richtig, daß die Adelheid erst in dem Sterb-Jahr der Richard nemlich 1311 ist Abtissin worden. Denn es wird in den Closter-Urkunden ausdrücklich bezeuget, daß sie 27 Jahre dem Closter, als Abtissin, vorgestanden habe. Da sie nun, laut ihres Grab-Steins 1338 gestorben ist, so muß ihre Closter-Regierung in dem gemeldten 1311 Jahr, als von da an bis 1338 es 27 Jahre sind, ihren Anfang genommen haben, und folglich muß sie also wohl erst die zweyte Abtissin in diesem Closter gewesen seyn. Es scheinet fast, daß sie zwar von ihren Eltern zu der ersten Abtissin bestimmet gewesen ist, daß sie aber solches Ehren-Amt etwan freywillig ihrer Baasen Richard, als einer älteren Person, überlassen, und solches auch von derselben, noch mit Aeusserung des gewöhnlichen Amts-Nahmens, zumahl bey dem noch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0436" n="400"/> gestanden: <hi rendition="#aq">Anno. Dom. MCCCXI. V. Kal. Aug. obiit. Soror. Richardis. de. Nassauwia. Germana. Dom. Adolfi. Regis. quorum. animae. requiescant.</hi> Das ist: Im Jahre des HErren 1311 – starb die Schwester Richard von Nassau, eine leibliche Schwester des Herren Adolphs des Königes – . Sie wird in dieser Grabschrift nicht Abtissin genennet. Allein es sind dergleichen Grab-Schriften eben nicht allezeit, verschiedener Ursachen wegen, in ihrer gehörigen Vollständigkeit abgefasset worden. So viel ist wenigstens richtig, daß die Adelheid erst in dem Sterb-Jahr der Richard nemlich 1311 ist Abtissin worden. Denn es wird in den Closter-Urkunden ausdrücklich bezeuget, daß sie 27 Jahre dem Closter, als Abtissin, vorgestanden habe. Da sie nun, laut ihres Grab-Steins 1338 gestorben ist, so muß ihre Closter-Regierung in dem gemeldten 1311 Jahr, als von da an bis 1338 es 27 Jahre sind, ihren Anfang genommen haben, und folglich muß sie also wohl erst die zweyte Abtissin in diesem Closter gewesen seyn. Es scheinet fast, daß sie zwar von ihren Eltern zu der ersten Abtissin bestimmet gewesen ist, daß sie aber solches Ehren-Amt etwan freywillig ihrer Baasen Richard, als einer älteren Person, überlassen, und solches auch von derselben, noch mit Aeusserung des gewöhnlichen Amts-Nahmens, zumahl bey dem noch </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [400/0436]
gestanden: Anno. Dom. MCCCXI. V. Kal. Aug. obiit. Soror. Richardis. de. Nassauwia. Germana. Dom. Adolfi. Regis. quorum. animae. requiescant. Das ist: Im Jahre des HErren 1311 – starb die Schwester Richard von Nassau, eine leibliche Schwester des Herren Adolphs des Königes – . Sie wird in dieser Grabschrift nicht Abtissin genennet. Allein es sind dergleichen Grab-Schriften eben nicht allezeit, verschiedener Ursachen wegen, in ihrer gehörigen Vollständigkeit abgefasset worden. So viel ist wenigstens richtig, daß die Adelheid erst in dem Sterb-Jahr der Richard nemlich 1311 ist Abtissin worden. Denn es wird in den Closter-Urkunden ausdrücklich bezeuget, daß sie 27 Jahre dem Closter, als Abtissin, vorgestanden habe. Da sie nun, laut ihres Grab-Steins 1338 gestorben ist, so muß ihre Closter-Regierung in dem gemeldten 1311 Jahr, als von da an bis 1338 es 27 Jahre sind, ihren Anfang genommen haben, und folglich muß sie also wohl erst die zweyte Abtissin in diesem Closter gewesen seyn. Es scheinet fast, daß sie zwar von ihren Eltern zu der ersten Abtissin bestimmet gewesen ist, daß sie aber solches Ehren-Amt etwan freywillig ihrer Baasen Richard, als einer älteren Person, überlassen, und solches auch von derselben, noch mit Aeusserung des gewöhnlichen Amts-Nahmens, zumahl bey dem noch
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