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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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einander verbunden gewesen. Uebrigens werden an diesen Thoren das gantze Jahr hindurch von den Burgern und Beysassen der Stadt, unter der Aufsicht eines Stadt-Wacht-Meisters, die ordentliche Wachten versehen.

12. Die Stadt-Gräben. Es sind eigentlich vormals, wie bereits oben gemeldet worden, in dem Nassauischen Wißbad drey Wasser-Gräben befindlich gewesenen. Denn 1, hat das alte Nassauische Residentz-Schloß seine besondere Wasser-Gräben gehabt. 2, ist auch die Stadt-Gegend, welche von dem Uhr-Thurn an nach dem Stadt-Thor sich erstrecket, in einer Rundung mit besonderen Wasser-Gräben umgeben gewesen. 3, sind so denn um den gantzen übrigen Theil des Wißbads annoch allgemeine Wasser-Gräben, welche auf der Stadt-Seite ihre ziemlich-hohe Wälle gehabt haben, errichtet gewesen; die denn alle zusammen verursachet haben, daß Wißbaden ehemals nicht nur sehr Wasserreich, sondern auch zugleich sehr fest gewesen ist; zumalen, da diese sämmtliche Wasser-Gräben nicht nur eine ziemliche Breite und Tiefe gehabt, sondern auch ihr Wasser mehrentheils von eigenen starcken Grund-Quellen überkommen haben, und wegen des hinein geflossenen warmen Wassers im Winter nicht leicht zugefroren sind. Und haben die zu der Herrschaft Wißbaden gehörige Dorfschaften,

einander verbunden gewesen. Uebrigens werden an diesen Thoren das gantze Jahr hindurch von den Burgern und Beysassen der Stadt, unter der Aufsicht eines Stadt-Wacht-Meisters, die ordentliche Wachten versehen.

12. Die Stadt-Gräben. Es sind eigentlich vormals, wie bereits oben gemeldet worden, in dem Nassauischen Wißbad drey Wasser-Gräben befindlich gewesenen. Denn 1, hat das alte Nassauische Residentz-Schloß seine besondere Wasser-Gräben gehabt. 2, ist auch die Stadt-Gegend, welche von dem Uhr-Thurn an nach dem Stadt-Thor sich erstrecket, in einer Rundung mit besonderen Wasser-Gräben umgeben gewesen. 3, sind so denn um den gantzen übrigen Theil des Wißbads annoch allgemeine Wasser-Gräben, welche auf der Stadt-Seite ihre ziemlich-hohe Wälle gehabt haben, errichtet gewesen; die denn alle zusammen verursachet haben, daß Wißbaden ehemals nicht nur sehr Wasserreich, sondern auch zugleich sehr fest gewesen ist; zumalen, da diese sämmtliche Wasser-Gräben nicht nur eine ziemliche Breite und Tiefe gehabt, sondern auch ihr Wasser mehrentheils von eigenen starcken Grund-Quellen überkommen haben, und wegen des hinein geflossenen warmen Wassers im Winter nicht leicht zugefroren sind. Und haben die zu der Herrschaft Wißbaden gehörige Dorfschaften,

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[382/0418] einander verbunden gewesen. Uebrigens werden an diesen Thoren das gantze Jahr hindurch von den Burgern und Beysassen der Stadt, unter der Aufsicht eines Stadt-Wacht-Meisters, die ordentliche Wachten versehen. 12. Die Stadt-Gräben. Es sind eigentlich vormals, wie bereits oben gemeldet worden, in dem Nassauischen Wißbad drey Wasser-Gräben befindlich gewesenen. Denn 1, hat das alte Nassauische Residentz-Schloß seine besondere Wasser-Gräben gehabt. 2, ist auch die Stadt-Gegend, welche von dem Uhr-Thurn an nach dem Stadt-Thor sich erstrecket, in einer Rundung mit besonderen Wasser-Gräben umgeben gewesen. 3, sind so denn um den gantzen übrigen Theil des Wißbads annoch allgemeine Wasser-Gräben, welche auf der Stadt-Seite ihre ziemlich-hohe Wälle gehabt haben, errichtet gewesen; die denn alle zusammen verursachet haben, daß Wißbaden ehemals nicht nur sehr Wasserreich, sondern auch zugleich sehr fest gewesen ist; zumalen, da diese sämmtliche Wasser-Gräben nicht nur eine ziemliche Breite und Tiefe gehabt, sondern auch ihr Wasser mehrentheils von eigenen starcken Grund-Quellen überkommen haben, und wegen des hinein geflossenen warmen Wassers im Winter nicht leicht zugefroren sind. Und haben die zu der Herrschaft Wißbaden gehörige Dorfschaften,

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/418>, abgerufen am 24.11.2024.