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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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welcher es so denn abbrechen, und nach Nauroth hat versetzen lassen. Er hatte versprochen, der Stadt so fort ein neues Rathhaus zu erbauen. Er ist aber bald hernach Todes verfahren, und dadurch die Erfüllung dieses Versprechens sehr in das Stocken gerathen. Daher das Stadt-Gerichte wiederum seiner alten Hütten sich hat bedienen müssen. Bis endlich in dem Jahr 1609 der regierende Graf von Nassau-Saarbrücken, Ludwig, als damaliger neuer Landes- und Stadt-Herr, einen bequemen Platz, zur Errichtung eines neuen Rathhauses, abgegeben hat. Es heisset dieser Platz in den Urkunden hiervon der Hattsteinische Platz. Und hat er diesen Nahmen daher gehabt, weil derselbe und die darauf ehedem gestandene Gebäude vormals dem Geschlechte derer von Hattstein zugehöret haben. Es wird auch zugleich in den gedachten Urkunden gemeldet, daß dieser Platz vornen an den Marckt-Platz, hinten aber an die Stadt-Mauer gegräntzet habe; und diese ist eben diejenige Stadt-Mauer, welche vormals den besondern Theil der Stadt, der sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, obgemeldter massen, in einer Rundung erstrecket hat, umgeben, und damals die Stadt-Mauer ist genennet worden. Es ist also auf diesen wohl-gelegenen Platz, in dem gemeldten 1609 Jahr, ein gantz neues Rathhaus erbauet, und dasselbe nicht nur mit

welcher es so denn abbrechen, und nach Nauroth hat versetzen lassen. Er hatte versprochen, der Stadt so fort ein neues Rathhaus zu erbauen. Er ist aber bald hernach Todes verfahren, und dadurch die Erfüllung dieses Versprechens sehr in das Stocken gerathen. Daher das Stadt-Gerichte wiederum seiner alten Hütten sich hat bedienen müssen. Bis endlich in dem Jahr 1609 der regierende Graf von Nassau-Saarbrücken, Ludwig, als damaliger neuer Landes- und Stadt-Herr, einen bequemen Platz, zur Errichtung eines neuen Rathhauses, abgegeben hat. Es heisset dieser Platz in den Urkunden hiervon der Hattsteinische Platz. Und hat er diesen Nahmen daher gehabt, weil derselbe und die darauf ehedem gestandene Gebäude vormals dem Geschlechte derer von Hattstein zugehöret haben. Es wird auch zugleich in den gedachten Urkunden gemeldet, daß dieser Platz vornen an den Marckt-Platz, hinten aber an die Stadt-Mauer gegräntzet habe; und diese ist eben diejenige Stadt-Mauer, welche vormals den besondern Theil der Stadt, der sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, obgemeldter massen, in einer Rundung erstrecket hat, umgeben, und damals die Stadt-Mauer ist genennet worden. Es ist also auf diesen wohl-gelegenen Platz, in dem gemeldten 1609 Jahr, ein gantz neues Rathhaus erbauet, und dasselbe nicht nur mit

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welcher es so denn abbrechen, und nach Nauroth hat versetzen lassen. Er hatte versprochen, der Stadt so fort ein neues Rathhaus zu erbauen. Er ist aber bald hernach Todes verfahren, und dadurch die Erfüllung dieses Versprechens sehr in das Stocken gerathen. Daher das Stadt-Gerichte wiederum seiner alten Hütten sich hat bedienen müssen. Bis endlich in dem Jahr 1609 der regierende Graf von Nassau-Saarbrücken, Ludwig, als damaliger neuer Landes- und Stadt-Herr, einen bequemen Platz, zur Errichtung eines neuen Rathhauses, abgegeben hat. Es heisset dieser Platz in den Urkunden hiervon der Hattsteinische Platz. Und hat er diesen Nahmen daher gehabt, weil derselbe und die darauf ehedem gestandene Gebäude vormals dem Geschlechte derer von Hattstein zugehöret haben. Es wird auch zugleich in den gedachten Urkunden gemeldet, daß dieser Platz vornen an den Marckt-Platz, hinten aber an die Stadt-Mauer gegräntzet habe; und diese ist eben diejenige Stadt-Mauer, welche vormals den besondern Theil der Stadt, der sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, obgemeldter massen, in einer Rundung erstrecket hat, umgeben, und damals die Stadt-Mauer ist genennet worden. Es ist also auf diesen wohl-gelegenen Platz, in dem gemeldten 1609 Jahr, ein gantz neues Rathhaus erbauet, und dasselbe nicht nur mit
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[370/0406] welcher es so denn abbrechen, und nach Nauroth hat versetzen lassen. Er hatte versprochen, der Stadt so fort ein neues Rathhaus zu erbauen. Er ist aber bald hernach Todes verfahren, und dadurch die Erfüllung dieses Versprechens sehr in das Stocken gerathen. Daher das Stadt-Gerichte wiederum seiner alten Hütten sich hat bedienen müssen. Bis endlich in dem Jahr 1609 der regierende Graf von Nassau-Saarbrücken, Ludwig, als damaliger neuer Landes- und Stadt-Herr, einen bequemen Platz, zur Errichtung eines neuen Rathhauses, abgegeben hat. Es heisset dieser Platz in den Urkunden hiervon der Hattsteinische Platz. Und hat er diesen Nahmen daher gehabt, weil derselbe und die darauf ehedem gestandene Gebäude vormals dem Geschlechte derer von Hattstein zugehöret haben. Es wird auch zugleich in den gedachten Urkunden gemeldet, daß dieser Platz vornen an den Marckt-Platz, hinten aber an die Stadt-Mauer gegräntzet habe; und diese ist eben diejenige Stadt-Mauer, welche vormals den besondern Theil der Stadt, der sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, obgemeldter massen, in einer Rundung erstrecket hat, umgeben, und damals die Stadt-Mauer ist genennet worden. Es ist also auf diesen wohl-gelegenen Platz, in dem gemeldten 1609 Jahr, ein gantz neues Rathhaus erbauet, und dasselbe nicht nur mit

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/406>, abgerufen am 23.11.2024.