haben geniessen können. Die eigentliche Zeit, wenn solche errichtet worden ist, lässet sich zwar dermalen so genau nicht melden, doch ist es gar wahrscheinlich, daß sie erst nach dem Jahr 1211 müsse seyn erbauet worden. Denn es hat dieselbe ebenfalls vormals, wie die Wißbadische Pfarr-Kirche, den Teutschen Ordens-Rittern, L. U. zugehöret. Da nun aber dessen bey Abgebung dieser Pfarr-Kirche an solchen Orden unter dem Jahr 1211 in dem oben angeführten Schenckungs-Brief nicht gedacht, sondern nur allein die Pfarr-Kirche darin benennet wird, so ist solches eine ziemlich deutliche Anzeige, daß diese Capelle damals noch nicht vorhanden gewesen, sondern erst nachher erbauet worden sey. In dem Jahr 1316 ist zwischen dem gemeldten Teutschen Orden, und dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal, (an welches der Pfarr-Satz der Wißbadischen Kirche und dieser Capellen, zur Helfte, durch besonderen Vertrag, von dem Teutschen Orden gekommen war) wegen dieser Capelle und der Besorgung des Gottes-Dienstes bey derselben, ein Zwiespalt entstanden, welcher aber, auf Ansuchen des Nassauischen Grafens Gerlachs, von dem damaligen Abten in dem Closter Erbach, als dem ordentlichen Visitatoren des Closters Tiefenthal, ist dahin geschlichtet worden, daß dem gedachten Closter Tiefenthal drey Tage in einer jeden Woche die
haben geniessen können. Die eigentliche Zeit, wenn solche errichtet worden ist, lässet sich zwar dermalen so genau nicht melden, doch ist es gar wahrscheinlich, daß sie erst nach dem Jahr 1211 müsse seyn erbauet worden. Denn es hat dieselbe ebenfalls vormals, wie die Wißbadische Pfarr-Kirche, den Teutschen Ordens-Rittern, L. U. zugehöret. Da nun aber dessen bey Abgebung dieser Pfarr-Kirche an solchen Orden unter dem Jahr 1211 in dem oben angeführten Schenckungs-Brief nicht gedacht, sondern nur allein die Pfarr-Kirche darin benennet wird, so ist solches eine ziemlich deutliche Anzeige, daß diese Capelle damals noch nicht vorhanden gewesen, sondern erst nachher erbauet worden sey. In dem Jahr 1316 ist zwischen dem gemeldten Teutschen Orden, und dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal, (an welches der Pfarr-Satz der Wißbadischen Kirche und dieser Capellen, zur Helfte, durch besonderen Vertrag, von dem Teutschen Orden gekommen war) wegen dieser Capelle und der Besorgung des Gottes-Dienstes bey derselben, ein Zwiespalt entstanden, welcher aber, auf Ansuchen des Nassauischen Grafens Gerlachs, von dem damaligen Abten in dem Closter Erbach, als dem ordentlichen Visitatoren des Closters Tiefenthal, ist dahin geschlichtet worden, daß dem gedachten Closter Tiefenthal drey Tage in einer jeden Woche die
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haben geniessen können. Die eigentliche Zeit, wenn solche errichtet worden ist, lässet sich zwar dermalen so genau nicht melden, doch ist es gar wahrscheinlich, daß sie erst nach dem Jahr 1211 müsse seyn erbauet worden. Denn es hat dieselbe ebenfalls vormals, wie die Wißbadische Pfarr-Kirche, den Teutschen Ordens-Rittern, L. U. zugehöret. Da nun aber dessen bey Abgebung dieser Pfarr-Kirche an solchen Orden unter dem Jahr 1211 in dem oben angeführten Schenckungs-Brief nicht gedacht, sondern nur allein die Pfarr-Kirche darin benennet wird, so ist solches eine ziemlich deutliche Anzeige, daß diese Capelle damals noch nicht vorhanden gewesen, sondern erst nachher erbauet worden sey. In dem Jahr 1316 ist zwischen dem gemeldten Teutschen Orden, und dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal, (an welches der Pfarr-Satz der Wißbadischen Kirche und dieser Capellen, zur Helfte, durch besonderen Vertrag, von dem Teutschen Orden gekommen war) wegen dieser Capelle und der Besorgung des Gottes-Dienstes bey derselben, ein Zwiespalt entstanden, welcher aber, auf Ansuchen des Nassauischen Grafens Gerlachs, von dem damaligen Abten in dem Closter Erbach, als dem ordentlichen Visitatoren des Closters Tiefenthal, ist dahin geschlichtet worden, daß dem gedachten Closter Tiefenthal drey Tage in einer jeden Woche die
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haben geniessen können. Die eigentliche Zeit, wenn solche errichtet worden ist, lässet sich zwar dermalen so genau nicht melden, doch ist es gar wahrscheinlich, daß sie erst nach dem Jahr 1211 müsse seyn erbauet worden. Denn es hat dieselbe ebenfalls vormals, wie die Wißbadische Pfarr-Kirche, den Teutschen Ordens-Rittern, L. U. zugehöret. Da nun aber dessen bey Abgebung dieser Pfarr-Kirche an solchen Orden unter dem Jahr 1211 in dem oben angeführten Schenckungs-Brief nicht gedacht, sondern nur allein die Pfarr-Kirche darin benennet wird, so ist solches eine ziemlich deutliche Anzeige, daß diese Capelle damals noch nicht vorhanden gewesen, sondern erst nachher erbauet worden sey. In dem Jahr 1316 ist zwischen dem gemeldten Teutschen Orden, und dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal, (an welches der Pfarr-Satz der Wißbadischen Kirche und dieser Capellen, zur Helfte, durch besonderen Vertrag, von dem Teutschen Orden gekommen war) wegen dieser Capelle und der Besorgung des Gottes-Dienstes bey derselben, ein Zwiespalt entstanden, welcher aber, auf Ansuchen des Nassauischen Grafens Gerlachs, von dem damaligen Abten in dem Closter Erbach, als dem ordentlichen Visitatoren des Closters Tiefenthal, ist dahin geschlichtet worden, daß dem gedachten Closter Tiefenthal drey Tage in einer jeden Woche die
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/385>, abgerufen am 22.07.2024.
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