Beyschrift. Dieser Stein ist jederzeit mit gutem Grunde vor das Grabmal der Kayserin Imagina, Gemahlin des oft-gedachten Kaysers Adolphs, gehalten worden. Denn da dieselbe, wie unten in Beschreibung dieses Closters sehr wahrscheinlich bewiesen wird, nach dem Tode ihres Ehe-Herrens sich meistens in diesem, von ihnen gestifteten, Closter wird aufgehalten haben, auch darin sonder Zweifel gestorben, oder doch wenigstens in demselben begraben worden seyn, man auch sonst von einer andern, in diesem Closter begrabenen Weibs-Person, welcher man mit einigem Fug eine Crone hat beylegen können, gar nichts weiß, ausser von dieser Imagina und ihrer weltlichen Tochter Mechtild, diese letztere aber auf ihrem Grab-Stein (wie unten in Beschreibung dieses Closters wird gemeldet werden) durch ihren beygefügten Nahmen kenntlich gemacht ist; als stehet gantz sicher zu vermuthen, daß der benennte Stein, der eine Crone, und keine Beyschrift hat, der würckliche Grab-Stein der mehrgemeldten Kayserin werde gewesen seyn. Und kan die sonst gewöhnliche Beyfügung einer Grab-Schrift entweder zufälliger Weise vergessen worden seyn, oder aber, es kan auch (welches glaublicher ist) diese Kayserin etwan vor ihrem Tode aus einer besonderen Andacht und Demuth ausdrücklich verbotten haben, ihres Nahmens auf ihrem Grab-Stein zu gedencken. Der
Beyschrift. Dieser Stein ist jederzeit mit gutem Grunde vor das Grabmal der Kayserin Imagina, Gemahlin des oft-gedachten Kaysers Adolphs, gehalten worden. Denn da dieselbe, wie unten in Beschreibung dieses Closters sehr wahrscheinlich bewiesen wird, nach dem Tode ihres Ehe-Herrens sich meistens in diesem, von ihnen gestifteten, Closter wird aufgehalten haben, auch darin sonder Zweifel gestorben, oder doch wenigstens in demselben begraben worden seyn, man auch sonst von einer andern, in diesem Closter begrabenen Weibs-Person, welcher man mit einigem Fug eine Crone hat beylegen können, gar nichts weiß, ausser von dieser Imagina und ihrer weltlichen Tochter Mechtild, diese letztere aber auf ihrem Grab-Stein (wie unten in Beschreibung dieses Closters wird gemeldet werden) durch ihren beygefügten Nahmen kenntlich gemacht ist; als stehet gantz sicher zu vermuthen, daß der benennte Stein, der eine Crone, und keine Beyschrift hat, der würckliche Grab-Stein der mehrgemeldten Kayserin werde gewesen seyn. Und kan die sonst gewöhnliche Beyfügung einer Grab-Schrift entweder zufälliger Weise vergessen worden seyn, oder aber, es kan auch (welches glaublicher ist) diese Kayserin etwan vor ihrem Tode aus einer besonderen Andacht und Demuth ausdrücklich verbotten haben, ihres Nahmens auf ihrem Grab-Stein zu gedencken. Der
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Beyschrift. Dieser Stein ist jederzeit mit gutem Grunde vor das Grabmal der Kayserin Imagina, Gemahlin des oft-gedachten Kaysers Adolphs, gehalten worden. Denn da dieselbe, wie unten in Beschreibung dieses Closters sehr wahrscheinlich bewiesen wird, nach dem Tode ihres Ehe-Herrens sich meistens in diesem, von ihnen gestifteten, Closter wird aufgehalten haben, auch darin sonder Zweifel gestorben, oder doch wenigstens in demselben begraben worden seyn, man auch sonst von einer andern, in diesem Closter begrabenen Weibs-Person, welcher man mit einigem Fug eine Crone hat beylegen können, gar nichts weiß, ausser von dieser Imagina und ihrer weltlichen Tochter Mechtild, diese letztere aber auf ihrem Grab-Stein (wie unten in Beschreibung dieses Closters wird gemeldet werden) durch ihren beygefügten Nahmen kenntlich gemacht ist; als stehet gantz sicher zu vermuthen, daß der benennte Stein, der eine Crone, und keine Beyschrift hat, der würckliche Grab-Stein der mehrgemeldten Kayserin werde gewesen seyn. Und kan die sonst gewöhnliche Beyfügung einer Grab-Schrift entweder zufälliger Weise vergessen worden seyn, oder aber, es kan auch (welches glaublicher ist) diese Kayserin etwan vor ihrem Tode aus einer besonderen Andacht und Demuth ausdrücklich verbotten haben, ihres Nahmens auf ihrem Grab-Stein zu gedencken. Der
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Beyschrift. Dieser Stein ist jederzeit mit gutem Grunde vor das Grabmal der Kayserin Imagina, Gemahlin des oft-gedachten Kaysers Adolphs, gehalten worden. Denn da dieselbe, wie unten in Beschreibung dieses Closters sehr wahrscheinlich bewiesen wird, nach dem Tode ihres Ehe-Herrens sich meistens in diesem, von ihnen gestifteten, Closter wird aufgehalten haben, auch darin sonder Zweifel gestorben, oder doch wenigstens in demselben begraben worden seyn, man auch sonst von einer andern, in diesem Closter begrabenen Weibs-Person, welcher man mit einigem Fug eine Crone hat beylegen können, gar nichts weiß, ausser von dieser Imagina und ihrer weltlichen Tochter Mechtild, diese letztere aber auf ihrem Grab-Stein (wie unten in Beschreibung dieses Closters wird gemeldet werden) durch ihren beygefügten Nahmen kenntlich gemacht ist; als stehet gantz sicher zu vermuthen, daß der benennte Stein, der eine Crone, und keine Beyschrift hat, der würckliche Grab-Stein der mehrgemeldten Kayserin werde gewesen seyn. Und kan die sonst gewöhnliche Beyfügung einer Grab-Schrift entweder zufälliger Weise vergessen worden seyn, oder aber, es kan auch (welches glaublicher ist) diese Kayserin etwan vor ihrem Tode aus einer besonderen Andacht und Demuth ausdrücklich verbotten haben, ihres Nahmens auf ihrem Grab-Stein zu gedencken. Der
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/365>, abgerufen am 22.07.2024.
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