Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.mehrentheils schlecht genug, angebauet haben, einige derselben aber, dem allen ohngeachtet, annoch lange hernach, und bis um den Anfang des 18 Jahrhundert, wüst geblieben sind. Und da auch mehr andere Häuser in unserer Stadt, und sonderlich viele, zu denselben gehörig-gewesene, Feld-Güter, damals, nach geendigtem solchem Kriege, wüst gelegen, und keine Eigenthümer (weil die Familien, währenden Kriegs-Troublen, abgegangen) sich dazu gefunden haben, so sind solche unter dem Nahmen der Vacanten und Caducen, das ist, der erledigten und verfallenen Güter, von der Landes-Herrschaft eingezogen, und erstlich den gesammten Einwohnern der Stadt, unter gewissen Bedingungen, eine Zeitlang (ob sich etwan unter der Hand noch einige rechtmässige Erben aus der Frembde einfinden möchten) zum Bau und Benutzung überlassen, nachmals aber, als sich etwan keine weitere rechtmässige Erben dazu gemeldet, zu der Herrschaftlichen Cammer gezogen, und an anderweitige Käufer ordentlicher weise, wiewohl nach Beschaffenheit der damaligen Zeit, um einen sehr geringen Preiß, verkaufet worden. 17. Weil auch nach geendigtem diesem, oftbenenntem, dreyßig-jährigen Kriege sich befunden hat, daß unter anderem vielem Verderben, welches derselbe unseren mehrentheils schlecht genug, angebauet haben, einige derselben aber, dem allen ohngeachtet, annoch lange hernach, und bis um den Anfang des 18 Jahrhundert, wüst geblieben sind. Und da auch mehr andere Häuser in unserer Stadt, und sonderlich viele, zu denselben gehörig-gewesene, Feld-Güter, damals, nach geendigtem solchem Kriege, wüst gelegen, und keine Eigenthümer (weil die Familien, währenden Kriegs-Troublen, abgegangen) sich dazu gefunden haben, so sind solche unter dem Nahmen der Vacanten und Caducen, das ist, der erledigten und verfallenen Güter, von der Landes-Herrschaft eingezogen, und erstlich den gesammten Einwohnern der Stadt, unter gewissen Bedingungen, eine Zeitlang (ob sich etwan unter der Hand noch einige rechtmässige Erben aus der Frembde einfinden möchten) zum Bau und Benutzung überlassen, nachmals aber, als sich etwan keine weitere rechtmässige Erben dazu gemeldet, zu der Herrschaftlichen Cammer gezogen, und an anderweitige Käufer ordentlicher weise, wiewohl nach Beschaffenheit der damaligen Zeit, um einen sehr geringen Preiß, verkaufet worden. 17. Weil auch nach geendigtem diesem, oftbenenntem, dreyßig-jährigen Kriege sich befunden hat, daß unter anderem vielem Verderben, welches derselbe unseren <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0332" n="296"/> mehrentheils schlecht genug, angebauet haben, einige derselben aber, dem allen ohngeachtet, annoch lange hernach, und bis um den Anfang des 18 Jahrhundert, wüst geblieben sind. Und da auch mehr andere Häuser in unserer Stadt, und sonderlich viele, zu denselben gehörig-gewesene, Feld-Güter, damals, nach geendigtem solchem Kriege, wüst gelegen, und keine Eigenthümer (weil die Familien, währenden Kriegs-Troublen, abgegangen) sich dazu gefunden haben, so sind solche unter dem Nahmen der Vacanten und Caducen, das ist, der erledigten und verfallenen Güter, von der Landes-Herrschaft eingezogen, und erstlich den gesammten Einwohnern der Stadt, unter gewissen Bedingungen, eine Zeitlang (ob sich etwan unter der Hand noch einige rechtmässige Erben aus der Frembde einfinden möchten) zum Bau und Benutzung überlassen, nachmals aber, als sich etwan keine weitere rechtmässige Erben dazu gemeldet, zu der Herrschaftlichen Cammer gezogen, und an anderweitige Käufer ordentlicher weise, wiewohl nach Beschaffenheit der damaligen Zeit, um einen sehr geringen Preiß, verkaufet worden.</p> <p>17. Weil auch nach geendigtem diesem, oftbenenntem, dreyßig-jährigen Kriege sich befunden hat, daß unter anderem vielem Verderben, welches derselbe unseren </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [296/0332]
mehrentheils schlecht genug, angebauet haben, einige derselben aber, dem allen ohngeachtet, annoch lange hernach, und bis um den Anfang des 18 Jahrhundert, wüst geblieben sind. Und da auch mehr andere Häuser in unserer Stadt, und sonderlich viele, zu denselben gehörig-gewesene, Feld-Güter, damals, nach geendigtem solchem Kriege, wüst gelegen, und keine Eigenthümer (weil die Familien, währenden Kriegs-Troublen, abgegangen) sich dazu gefunden haben, so sind solche unter dem Nahmen der Vacanten und Caducen, das ist, der erledigten und verfallenen Güter, von der Landes-Herrschaft eingezogen, und erstlich den gesammten Einwohnern der Stadt, unter gewissen Bedingungen, eine Zeitlang (ob sich etwan unter der Hand noch einige rechtmässige Erben aus der Frembde einfinden möchten) zum Bau und Benutzung überlassen, nachmals aber, als sich etwan keine weitere rechtmässige Erben dazu gemeldet, zu der Herrschaftlichen Cammer gezogen, und an anderweitige Käufer ordentlicher weise, wiewohl nach Beschaffenheit der damaligen Zeit, um einen sehr geringen Preiß, verkaufet worden.
17. Weil auch nach geendigtem diesem, oftbenenntem, dreyßig-jährigen Kriege sich befunden hat, daß unter anderem vielem Verderben, welches derselbe unseren
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |