Nassauische Erb-Lande persönlich besuchet. Insbesondere ist er in dem Jahr 1297 auch selber in Wißbaden gegenwärtig gewesen. Man ersiehet solches aus einem in des Kuchenbeckers An. Hass. Coll. II. p. 240 befindlichem Begnadigungs-Brief, welchen dieser Kayser den Grafen von Catzenellenbogen über gewisse Güter ertheilet hat, und welcher in Wißbaden ist ausgefertiget worden. Denn darin heisset es: - - - Nos Adolphus Dei gratia Rom. Rex semper Augustus - - - - Datum Wisebaden IV Id. Nov. Ind. XI. Anno Dom. MCCLXXXXVII. Regni vero nostri Anno VI. das ist: - - - - Wir Adolph von GOttes Gnaden Römischer König - - - - gegeben zu Wisebaden den 10. Novemb. in der 11 Römer Zinszahl, im Jahr des Herren 1297, unseres Reiches aber im 6. Und dergleichen briefliche Bescheide mögen wohl noch mehrere von ihm gelegenheitlich in Wißbaden, wenn er daselbst zugegen gewesen, seyn ausgefertiget worden, und etwan von denjenigen Gelehrten, welche die ausführliche Lebens-Beschreibung desselben versprochen haben, annoch bekannt gemacht werden. Ehe er Kayser worden, hat er im Jahr 1280 mit dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal einen Tausch wegen allerley Güter, die es in seinen Landen liegen gehabt, getroffen. Dieser Tausch ist, nach der Gewohnheit der damaligen Zeit, vor dem Schöffen-Gerichte zu Wißbaden, L. U.
Nassauische Erb-Lande persönlich besuchet. Insbesondere ist er in dem Jahr 1297 auch selber in Wißbaden gegenwärtig gewesen. Man ersiehet solches aus einem in des Kuchenbeckers An. Hass. Coll. II. p. 240 befindlichem Begnadigungs-Brief, welchen dieser Kayser den Grafen von Catzenellenbogen über gewisse Güter ertheilet hat, und welcher in Wißbaden ist ausgefertiget worden. Denn darin heisset es: – – – Nos Adolphus Dei gratia Rom. Rex semper Augustus – – – – Datum Wisebaden IV Id. Nov. Ind. XI. Anno Dom. MCCLXXXXVII. Regni vero nostri Anno VI. das ist: – – – – Wir Adolph von GOttes Gnaden Römischer König – – – – gegeben zu Wisebaden den 10. Novemb. in der 11 Römer Zinszahl, im Jahr des Herren 1297, unseres Reiches aber im 6. Und dergleichen briefliche Bescheide mögen wohl noch mehrere von ihm gelegenheitlich in Wißbaden, wenn er daselbst zugegen gewesen, seyn ausgefertiget worden, und etwan von denjenigen Gelehrten, welche die ausführliche Lebens-Beschreibung desselben versprochen haben, annoch bekannt gemacht werden. Ehe er Kayser worden, hat er im Jahr 1280 mit dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal einen Tausch wegen allerley Güter, die es in seinen Landen liegen gehabt, getroffen. Dieser Tausch ist, nach der Gewohnheit der damaligen Zeit, vor dem Schöffen-Gerichte zu Wißbaden, L. U.
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Nassauische Erb-Lande persönlich besuchet. Insbesondere ist er in dem Jahr 1297 auch selber in Wißbaden gegenwärtig gewesen. Man ersiehet solches aus einem in des Kuchenbeckers <hirendition="#aq">An. Hass. Coll. II. p. 240</hi> befindlichem Begnadigungs-Brief, welchen dieser Kayser den Grafen von Catzenellenbogen über gewisse Güter ertheilet hat, und welcher in Wißbaden ist ausgefertiget worden. Denn darin heisset es: –––<hirendition="#aq">Nos Adolphus Dei gratia Rom. Rex semper Augustus</hi>––––<hirendition="#aq">Datum Wisebaden IV Id. Nov. Ind. XI. Anno Dom. MCCLXXXXVII. Regni vero nostri Anno VI.</hi> das ist: –––– Wir Adolph von GOttes Gnaden Römischer König –––– gegeben zu Wisebaden den 10. Novemb. in der 11 Römer Zinszahl, im Jahr des Herren 1297, unseres Reiches aber im 6. Und dergleichen briefliche Bescheide mögen wohl noch mehrere von ihm gelegenheitlich in Wißbaden, wenn er daselbst zugegen gewesen, seyn ausgefertiget worden, und etwan von denjenigen Gelehrten, welche die ausführliche Lebens-Beschreibung desselben versprochen haben, annoch bekannt gemacht werden. Ehe er Kayser worden, hat er im Jahr 1280 mit dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal einen Tausch wegen allerley Güter, die es in seinen Landen liegen gehabt, getroffen. Dieser Tausch ist, nach der Gewohnheit der damaligen Zeit, vor dem Schöffen-Gerichte zu Wißbaden, L. U.
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Nassauische Erb-Lande persönlich besuchet. Insbesondere ist er in dem Jahr 1297 auch selber in Wißbaden gegenwärtig gewesen. Man ersiehet solches aus einem in des Kuchenbeckers An. Hass. Coll. II. p. 240 befindlichem Begnadigungs-Brief, welchen dieser Kayser den Grafen von Catzenellenbogen über gewisse Güter ertheilet hat, und welcher in Wißbaden ist ausgefertiget worden. Denn darin heisset es: – – – Nos Adolphus Dei gratia Rom. Rex semper Augustus – – – – Datum Wisebaden IV Id. Nov. Ind. XI. Anno Dom. MCCLXXXXVII. Regni vero nostri Anno VI. das ist: – – – – Wir Adolph von GOttes Gnaden Römischer König – – – – gegeben zu Wisebaden den 10. Novemb. in der 11 Römer Zinszahl, im Jahr des Herren 1297, unseres Reiches aber im 6. Und dergleichen briefliche Bescheide mögen wohl noch mehrere von ihm gelegenheitlich in Wißbaden, wenn er daselbst zugegen gewesen, seyn ausgefertiget worden, und etwan von denjenigen Gelehrten, welche die ausführliche Lebens-Beschreibung desselben versprochen haben, annoch bekannt gemacht werden. Ehe er Kayser worden, hat er im Jahr 1280 mit dem, im Rhingau liegenden, Closter Tiefenthal einen Tausch wegen allerley Güter, die es in seinen Landen liegen gehabt, getroffen. Dieser Tausch ist, nach der Gewohnheit der damaligen Zeit, vor dem Schöffen-Gerichte zu Wißbaden, L. U.
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/287>, abgerufen am 22.07.2024.
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