gesuchet, und auch dieselbe, einiger massen, durch Vorschub des Pabstes, erhalten hatte. Warum aber eben der gemeldte Empfang dieses Herren grad in Wißbaden geschehen, und worin derselbe etwan eigentlich bestanden habe? das kan, wegen Abgang näherer und umständlicher Nachrichten, nicht gemeldet werden. Denn es wird der gantze Vorgang dieser Sache nur mit wenigen Worten in einem alten, damals verfertigten, und bey dem Schannat in Vind. lit. Coll. I. befindlichen Geschicht-Buche p. 98 berühret.
3. Ohngefähr um das Jahr 1281 oder 82 ist Wißbaden bey einer zwischen Adolphen, Grafen von Nassau, und Gottfrieden, Herren von Epstein, vorgewesenen heftigen Fehde oder Land-Krieg verstöret worden. Es waren nemlich diese beyde Herren, wegen einiger Dörfer: Wald-Crüftel, Burn, Goßbach, Nidernhusen, Selbach, Königeshofen, Lentingeshain etc. in welchen ein jeder derselben allerley besondere Rechte, vor dem andern, zu haben vermeynete, in schwere Irrungen gerathen. Und weil sie sich in der Güte nicht vergleichen konnten, so sollte nach Gewohnheit der damaligen Zeiten, zumalen ohnehin Graf Adolph ein kriegerischer Herr war, das Faust-Recht, das ist eine Fehde oder Land-Krieg (nach welchem derjenige Recht behielte, der dem andern überlegen war) den
gesuchet, und auch dieselbe, einiger massen, durch Vorschub des Pabstes, erhalten hatte. Warum aber eben der gemeldte Empfang dieses Herren grad in Wißbaden geschehen, und worin derselbe etwan eigentlich bestanden habe? das kan, wegen Abgang näherer und umständlicher Nachrichten, nicht gemeldet werden. Denn es wird der gantze Vorgang dieser Sache nur mit wenigen Worten in einem alten, damals verfertigten, und bey dem Schannat in Vind. lit. Coll. I. befindlichen Geschicht-Buche p. 98 berühret.
3. Ohngefähr um das Jahr 1281 oder 82 ist Wißbaden bey einer zwischen Adolphen, Grafen von Nassau, und Gottfrieden, Herren von Epstein, vorgewesenen heftigen Fehde oder Land-Krieg verstöret worden. Es waren nemlich diese beyde Herren, wegen einiger Dörfer: Wald-Crüftel, Burn, Goßbach, Nidernhusen, Selbach, Königeshofen, Lentingeshain etc. in welchen ein jeder derselben allerley besondere Rechte, vor dem andern, zu haben vermeynete, in schwere Irrungen gerathen. Und weil sie sich in der Güte nicht vergleichen konnten, so sollte nach Gewohnheit der damaligen Zeiten, zumalen ohnehin Graf Adolph ein kriegerischer Herr war, das Faust-Recht, das ist eine Fehde oder Land-Krieg (nach welchem derjenige Recht behielte, der dem andern überlegen war) den
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gesuchet, und auch dieselbe, einiger massen, durch Vorschub des Pabstes, erhalten hatte. Warum aber eben der gemeldte Empfang dieses Herren grad in Wißbaden geschehen, und worin derselbe etwan eigentlich bestanden habe? das kan, wegen Abgang näherer und umständlicher Nachrichten, nicht gemeldet werden. Denn es wird der gantze Vorgang dieser Sache nur mit wenigen Worten in einem alten, damals verfertigten, und bey dem Schannat in <hirendition="#aq">Vind. lit. Coll. I.</hi> befindlichen Geschicht-Buche <hirendition="#aq">p. 98</hi> berühret.</p><p>3. Ohngefähr um das Jahr 1281 oder 82 ist Wißbaden bey einer zwischen Adolphen, Grafen von Nassau, und Gottfrieden, Herren von Epstein, vorgewesenen heftigen Fehde oder Land-Krieg verstöret worden. Es waren nemlich diese beyde Herren, wegen einiger Dörfer: Wald-Crüftel, Burn, Goßbach, Nidernhusen, Selbach, Königeshofen, Lentingeshain etc. in welchen ein jeder derselben allerley besondere Rechte, vor dem andern, zu haben vermeynete, in schwere Irrungen gerathen. Und weil sie sich in der Güte nicht vergleichen konnten, so sollte nach Gewohnheit der damaligen Zeiten, zumalen ohnehin Graf Adolph ein kriegerischer Herr war, das Faust-Recht, das ist eine Fehde oder Land-Krieg (nach welchem derjenige Recht behielte, der dem andern überlegen war) den
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gesuchet, und auch dieselbe, einiger massen, durch Vorschub des Pabstes, erhalten hatte. Warum aber eben der gemeldte Empfang dieses Herren grad in Wißbaden geschehen, und worin derselbe etwan eigentlich bestanden habe? das kan, wegen Abgang näherer und umständlicher Nachrichten, nicht gemeldet werden. Denn es wird der gantze Vorgang dieser Sache nur mit wenigen Worten in einem alten, damals verfertigten, und bey dem Schannat in Vind. lit. Coll. I. befindlichen Geschicht-Buche p. 98 berühret.
3. Ohngefähr um das Jahr 1281 oder 82 ist Wißbaden bey einer zwischen Adolphen, Grafen von Nassau, und Gottfrieden, Herren von Epstein, vorgewesenen heftigen Fehde oder Land-Krieg verstöret worden. Es waren nemlich diese beyde Herren, wegen einiger Dörfer: Wald-Crüftel, Burn, Goßbach, Nidernhusen, Selbach, Königeshofen, Lentingeshain etc. in welchen ein jeder derselben allerley besondere Rechte, vor dem andern, zu haben vermeynete, in schwere Irrungen gerathen. Und weil sie sich in der Güte nicht vergleichen konnten, so sollte nach Gewohnheit der damaligen Zeiten, zumalen ohnehin Graf Adolph ein kriegerischer Herr war, das Faust-Recht, das ist eine Fehde oder Land-Krieg (nach welchem derjenige Recht behielte, der dem andern überlegen war) den
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/284>, abgerufen am 16.02.2025.
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