Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.Bonifacii müssen vorhanden gewesen seyn) und, nach Aussage der Kirchen-Geschicht-Beschreibungen, an vielen andern Orten mehr immerzu gefunden worden. Siehe hiervon des Joh. Wolfens Lect. Memorab. u.a.m. 2. Im Jahr 1540 - - - hat der damalige Graf von Nassau-Wißbaden und Idstein, Philipp, angefangen, die Evangelische Lehre (welche im Jahr 1530 von vielen Ständen des Teutschen Reiches auf dem Reichs-Tage zu Augsburg war öffentlich bekannt und bezeuget worden) in seinen Landen, und also auch in der Stadt und Herrschaft Wißbaden, frey und ungehindert predigen zu lassen. Es wurde auch dieselbe allda, und nahmentlich in Wißbaden, durchgehends angenommen und eingeführet. Es wollte aber das bekannte, den Teutschen Reichs-Ständen, von dem Kayser Carl V, anbefohlene Buch, Interim genannt, diese geschehene Einführung der gemeldten Lehre in den Nassauischen Landen, und auch in Wißbaden, bald im Anfange wieder unterbrechen. Denn es hatte dieser Kayser, nachdem er die Reichs-Stände, welche das Augsburgische Glaubens-Bekenntnüß angenommen, mehrentheils über einen Haufen geworffen, ein Buch, Nahmens Interim, im Jahr 1548, verfertigen; und darin die Römisch-Catholische und Evangelische Lehre mit einander vereinigen lassen, auch Bonifacii müssen vorhanden gewesen seyn) und, nach Aussage der Kirchen-Geschicht-Beschreibungen, an vielen andern Orten mehr immerzu gefunden worden. Siehe hiervon des Joh. Wolfens Lect. Memorab. u.a.m. 2. Im Jahr 1540 – – – hat der damalige Graf von Nassau-Wißbaden und Idstein, Philipp, angefangen, die Evangelische Lehre (welche im Jahr 1530 von vielen Ständen des Teutschen Reiches auf dem Reichs-Tage zu Augsburg war öffentlich bekannt und bezeuget worden) in seinen Landen, und also auch in der Stadt und Herrschaft Wißbaden, frey und ungehindert predigen zu lassen. Es wurde auch dieselbe allda, und nahmentlich in Wißbaden, durchgehends angenommen und eingeführet. Es wollte aber das bekannte, den Teutschen Reichs-Ständen, von dem Kayser Carl V, anbefohlene Buch, Interim genannt, diese geschehene Einführung der gemeldten Lehre in den Nassauischen Landen, und auch in Wißbaden, bald im Anfange wieder unterbrechen. Denn es hatte dieser Kayser, nachdem er die Reichs-Stände, welche das Augsburgische Glaubens-Bekenntnüß angenommen, mehrentheils über einen Haufen geworffen, ein Buch, Nahmens Interim, im Jahr 1548, verfertigen; und darin die Römisch-Catholische und Evangelische Lehre mit einander vereinigen lassen, auch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0267" n="231"/> Bonifacii müssen vorhanden gewesen seyn) und, nach Aussage der Kirchen-Geschicht-Beschreibungen, an vielen andern Orten mehr immerzu gefunden worden. Siehe hiervon des Joh. Wolfens <hi rendition="#aq">Lect. Memorab.</hi> u.a.m.</p> <p>2. Im Jahr 1540 – – – hat der damalige Graf von Nassau-Wißbaden und Idstein, Philipp, angefangen, die Evangelische Lehre (welche im Jahr 1530 von vielen Ständen des Teutschen Reiches auf dem Reichs-Tage zu Augsburg war öffentlich bekannt und bezeuget worden) in seinen Landen, und also auch in der Stadt und Herrschaft Wißbaden, frey und ungehindert predigen zu lassen. Es wurde auch dieselbe allda, und nahmentlich in Wißbaden, durchgehends angenommen und eingeführet. Es wollte aber das bekannte, den Teutschen Reichs-Ständen, von dem Kayser Carl V, anbefohlene Buch, Interim genannt, diese geschehene Einführung der gemeldten Lehre in den Nassauischen Landen, und auch in Wißbaden, bald im Anfange wieder unterbrechen. Denn es hatte dieser Kayser, nachdem er die Reichs-Stände, welche das Augsburgische Glaubens-Bekenntnüß angenommen, mehrentheils über einen Haufen geworffen, ein Buch, Nahmens Interim, im Jahr 1548, verfertigen; und darin die Römisch-Catholische und Evangelische Lehre mit einander vereinigen lassen, auch </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [231/0267]
Bonifacii müssen vorhanden gewesen seyn) und, nach Aussage der Kirchen-Geschicht-Beschreibungen, an vielen andern Orten mehr immerzu gefunden worden. Siehe hiervon des Joh. Wolfens Lect. Memorab. u.a.m.
2. Im Jahr 1540 – – – hat der damalige Graf von Nassau-Wißbaden und Idstein, Philipp, angefangen, die Evangelische Lehre (welche im Jahr 1530 von vielen Ständen des Teutschen Reiches auf dem Reichs-Tage zu Augsburg war öffentlich bekannt und bezeuget worden) in seinen Landen, und also auch in der Stadt und Herrschaft Wißbaden, frey und ungehindert predigen zu lassen. Es wurde auch dieselbe allda, und nahmentlich in Wißbaden, durchgehends angenommen und eingeführet. Es wollte aber das bekannte, den Teutschen Reichs-Ständen, von dem Kayser Carl V, anbefohlene Buch, Interim genannt, diese geschehene Einführung der gemeldten Lehre in den Nassauischen Landen, und auch in Wißbaden, bald im Anfange wieder unterbrechen. Denn es hatte dieser Kayser, nachdem er die Reichs-Stände, welche das Augsburgische Glaubens-Bekenntnüß angenommen, mehrentheils über einen Haufen geworffen, ein Buch, Nahmens Interim, im Jahr 1548, verfertigen; und darin die Römisch-Catholische und Evangelische Lehre mit einander vereinigen lassen, auch
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