den eingefallenen mangelhaften Zeiten, und gehäuften Stadt-Ausgaben, die meiste solcher gemeinen Güter, aus Noth, veräussert, und, der Stadt zu gut, in Geld verwandelt worden. Unter den vormaligen gemeinen Stadt-Häusern ist auch ein Wirths-Haus befindlich gewesen, welches (L. St. f. 145 - ) den, vor ein blosses Wohn-Haus, und insbesondere vor ein öffentliches Wirths-Haus sich gar übel schickenden Nahmen: zum Heiligen Geist, geführet hat. Nachmals hat es den Nahmen zum guldenen Löwen, den es noch hat, überkommen. Es hat auch in den vorigen Zeiten die Stadt einige Stadt-Gräben, nemlich von dem Sonnenberger-Thor an bis hinter das Hospital, (L. St. f. 410) wie auch die so genannte Saltzbach besessen, und von denen darin befindlich-gewesenen Fischen die gemeine Nutzung gehabt; wie denn damals mancher Burger in Wißbaden sich wöchentlich aus der gemeldten Saltzbach sein Essen Fische zu holen gewohnt gewesen ist. Es haben aber diese Wasser-Nutzungen, weil die Stadt-Gräben eingegangen und veräusert worden, die Saltzbach aber im Jahre 1750, gegen anderweitige Vergütungen, an die Landes-Herrschaft gelanget ist, ihre Endschaft überkommen. Sonst hat man in den vorigen Zeiten in unserm Nassauischen Wißbad, L. U. auch etlichemal Erb-Schultheissen gehabt. Z. E. so heisset es in einer U. von 1503 - N. Amtmann und Erb-Schultheiß zu
den eingefallenen mangelhaften Zeiten, und gehäuften Stadt-Ausgaben, die meiste solcher gemeinen Güter, aus Noth, veräussert, und, der Stadt zu gut, in Geld verwandelt worden. Unter den vormaligen gemeinen Stadt-Häusern ist auch ein Wirths-Haus befindlich gewesen, welches (L. St. f. 145 – ) den, vor ein blosses Wohn-Haus, und insbesondere vor ein öffentliches Wirths-Haus sich gar übel schickenden Nahmen: zum Heiligen Geist, geführet hat. Nachmals hat es den Nahmen zum guldenen Löwen, den es noch hat, überkommen. Es hat auch in den vorigen Zeiten die Stadt einige Stadt-Gräben, nemlich von dem Sonnenberger-Thor an bis hinter das Hospital, (L. St. f. 410) wie auch die so genannte Saltzbach besessen, und von denen darin befindlich-gewesenen Fischen die gemeine Nutzung gehabt; wie denn damals mancher Burger in Wißbaden sich wöchentlich aus der gemeldten Saltzbach sein Essen Fische zu holen gewohnt gewesen ist. Es haben aber diese Wasser-Nutzungen, weil die Stadt-Gräben eingegangen und veräusert worden, die Saltzbach aber im Jahre 1750, gegen anderweitige Vergütungen, an die Landes-Herrschaft gelanget ist, ihre Endschaft überkommen. Sonst hat man in den vorigen Zeiten in unserm Nassauischen Wißbad, L. U. auch etlichemal Erb-Schultheissen gehabt. Z. E. so heisset es in einer U. von 1503 – N. Amtmann und Erb-Schultheiß zu
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den eingefallenen mangelhaften Zeiten, und gehäuften Stadt-Ausgaben, die meiste solcher gemeinen Güter, aus Noth, veräussert, und, der Stadt zu gut, in Geld verwandelt worden. Unter den vormaligen gemeinen Stadt-Häusern ist auch ein Wirths-Haus befindlich gewesen, welches (L. St. <hirendition="#aq">f. 145 –</hi> ) den, vor ein blosses Wohn-Haus, und insbesondere vor ein öffentliches Wirths-Haus sich gar übel schickenden Nahmen: zum Heiligen Geist, geführet hat. Nachmals hat es den Nahmen zum guldenen Löwen, den es noch hat, überkommen. Es hat auch in den vorigen Zeiten die Stadt einige Stadt-Gräben, nemlich von dem Sonnenberger-Thor an bis hinter das Hospital, (L. St. <hirendition="#aq">f. 410</hi>) wie auch die so genannte Saltzbach besessen, und von denen darin befindlich-gewesenen Fischen die gemeine Nutzung gehabt; wie denn damals mancher Burger in Wißbaden sich wöchentlich aus der gemeldten Saltzbach sein Essen Fische zu holen gewohnt gewesen ist. Es haben aber diese Wasser-Nutzungen, weil die Stadt-Gräben eingegangen und veräusert worden, die Saltzbach aber im Jahre 1750, gegen anderweitige Vergütungen, an die Landes-Herrschaft gelanget ist, ihre Endschaft überkommen. Sonst hat man in den vorigen Zeiten in unserm Nassauischen Wißbad, L. U. auch etlichemal Erb-Schultheissen gehabt. Z. E. so heisset es in einer U. von 1503 – N. Amtmann und Erb-Schultheiß zu
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den eingefallenen mangelhaften Zeiten, und gehäuften Stadt-Ausgaben, die meiste solcher gemeinen Güter, aus Noth, veräussert, und, der Stadt zu gut, in Geld verwandelt worden. Unter den vormaligen gemeinen Stadt-Häusern ist auch ein Wirths-Haus befindlich gewesen, welches (L. St. f. 145 – ) den, vor ein blosses Wohn-Haus, und insbesondere vor ein öffentliches Wirths-Haus sich gar übel schickenden Nahmen: zum Heiligen Geist, geführet hat. Nachmals hat es den Nahmen zum guldenen Löwen, den es noch hat, überkommen. Es hat auch in den vorigen Zeiten die Stadt einige Stadt-Gräben, nemlich von dem Sonnenberger-Thor an bis hinter das Hospital, (L. St. f. 410) wie auch die so genannte Saltzbach besessen, und von denen darin befindlich-gewesenen Fischen die gemeine Nutzung gehabt; wie denn damals mancher Burger in Wißbaden sich wöchentlich aus der gemeldten Saltzbach sein Essen Fische zu holen gewohnt gewesen ist. Es haben aber diese Wasser-Nutzungen, weil die Stadt-Gräben eingegangen und veräusert worden, die Saltzbach aber im Jahre 1750, gegen anderweitige Vergütungen, an die Landes-Herrschaft gelanget ist, ihre Endschaft überkommen. Sonst hat man in den vorigen Zeiten in unserm Nassauischen Wißbad, L. U. auch etlichemal Erb-Schultheissen gehabt. Z. E. so heisset es in einer U. von 1503 – N. Amtmann und Erb-Schultheiß zu
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/255>, abgerufen am 22.07.2024.
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