scheinet dieses den gemeldten besonderen Bezirck der Stadt, welche besonders befestiget, und also ebenfalls, gewisser massen, eine Burg gewesen, anzuzeigen. Allein es findet sich in allen, auch den ältesten, Wißbadischen Stadtschriften nicht die geringste Spur davon, daß dieser besondere Stadt-Theil jemals die Burg geheissen habe, sondern er heisset immerzu die Stadt, und wird durch diesen Nahmen von den andern Theilen des Wißbads ausdrücklich unterschieden. Z. E. so wird öfters in den ältesten Gerichts-Protocollen unseres Wißbads, von dem 14 Jahrhundert, gemeldet, daß das Haus zum Rebenstock, zum Schwerdt, zum Ochsen etc. (welche alle in diesem Stadt-Theil stehen) in der Stadt stünden. Und die Mauer, welche diesen Bezirck umgeben hat, heisset ebenfalls in allen alten Wißbadischen Schriften die Stadt-Mauer. Und das inwendige Thor desselben, am Uhr-Thurn, heisset das obere Stadt-Thor, und das auswendige Thor desselben heisset das untere oder niedere Stadt-Thor, und ist diese Benennung des letzteren annoch auf den heutigen Tag bey demselben übrig und gewöhnlich; wie denn auch die Brücke, welche vormals vor dem oberen Stadt-Thor oder Uhr-Thurn befindlich gewesen, die Stadt-Brücke genennet worden ist. Und da in den alten Gerichts-Büchern unseres Wißbads gemeiniglich bey
scheinet dieses den gemeldten besonderen Bezirck der Stadt, welche besonders befestiget, und also ebenfalls, gewisser massen, eine Burg gewesen, anzuzeigen. Allein es findet sich in allen, auch den ältesten, Wißbadischen Stadtschriften nicht die geringste Spur davon, daß dieser besondere Stadt-Theil jemals die Burg geheissen habe, sondern er heisset immerzu die Stadt, und wird durch diesen Nahmen von den andern Theilen des Wißbads ausdrücklich unterschieden. Z. E. so wird öfters in den ältesten Gerichts-Protocollen unseres Wißbads, von dem 14 Jahrhundert, gemeldet, daß das Haus zum Rebenstock, zum Schwerdt, zum Ochsen etc. (welche alle in diesem Stadt-Theil stehen) in der Stadt stünden. Und die Mauer, welche diesen Bezirck umgeben hat, heisset ebenfalls in allen alten Wißbadischen Schriften die Stadt-Mauer. Und das inwendige Thor desselben, am Uhr-Thurn, heisset das obere Stadt-Thor, und das auswendige Thor desselben heisset das untere oder niedere Stadt–Thor, und ist diese Benennung des letzteren annoch auf den heutigen Tag bey demselben übrig und gewöhnlich; wie denn auch die Brücke, welche vormals vor dem oberen Stadt-Thor oder Uhr-Thurn befindlich gewesen, die Stadt-Brücke genennet worden ist. Und da in den alten Gerichts-Büchern unseres Wißbads gemeiniglich bey
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scheinet dieses den gemeldten besonderen Bezirck der Stadt, welche besonders befestiget, und also ebenfalls, gewisser massen, eine Burg gewesen, anzuzeigen. Allein es findet sich in allen, auch den ältesten, Wißbadischen Stadtschriften nicht die geringste Spur davon, daß dieser besondere Stadt-Theil jemals die Burg geheissen habe, sondern er heisset immerzu die Stadt, und wird durch diesen Nahmen von den andern Theilen des Wißbads ausdrücklich unterschieden. Z. E. so wird öfters in den ältesten Gerichts-Protocollen unseres Wißbads, von dem 14 Jahrhundert, gemeldet, daß das Haus zum Rebenstock, zum Schwerdt, zum Ochsen etc. (welche alle in diesem Stadt-Theil stehen) in der Stadt stünden. Und die Mauer, welche diesen Bezirck umgeben hat, heisset ebenfalls in allen alten Wißbadischen Schriften die Stadt-Mauer. Und das inwendige Thor desselben, am Uhr-Thurn, heisset das obere Stadt-Thor, und das auswendige Thor desselben heisset das untere oder niedere Stadt–Thor, und ist diese Benennung des letzteren annoch auf den heutigen Tag bey demselben übrig und gewöhnlich; wie denn auch die Brücke, welche vormals vor dem oberen Stadt-Thor oder Uhr-Thurn befindlich gewesen, die Stadt-Brücke genennet worden ist. Und da in den alten Gerichts-Büchern unseres Wißbads gemeiniglich bey
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scheinet dieses den gemeldten besonderen Bezirck der Stadt, welche besonders befestiget, und also ebenfalls, gewisser massen, eine Burg gewesen, anzuzeigen. Allein es findet sich in allen, auch den ältesten, Wißbadischen Stadtschriften nicht die geringste Spur davon, daß dieser besondere Stadt-Theil jemals die Burg geheissen habe, sondern er heisset immerzu die Stadt, und wird durch diesen Nahmen von den andern Theilen des Wißbads ausdrücklich unterschieden. Z. E. so wird öfters in den ältesten Gerichts-Protocollen unseres Wißbads, von dem 14 Jahrhundert, gemeldet, daß das Haus zum Rebenstock, zum Schwerdt, zum Ochsen etc. (welche alle in diesem Stadt-Theil stehen) in der Stadt stünden. Und die Mauer, welche diesen Bezirck umgeben hat, heisset ebenfalls in allen alten Wißbadischen Schriften die Stadt-Mauer. Und das inwendige Thor desselben, am Uhr-Thurn, heisset das obere Stadt-Thor, und das auswendige Thor desselben heisset das untere oder niedere Stadt–Thor, und ist diese Benennung des letzteren annoch auf den heutigen Tag bey demselben übrig und gewöhnlich; wie denn auch die Brücke, welche vormals vor dem oberen Stadt-Thor oder Uhr-Thurn befindlich gewesen, die Stadt-Brücke genennet worden ist. Und da in den alten Gerichts-Büchern unseres Wißbads gemeiniglich bey
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/245>, abgerufen am 22.07.2024.
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