Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.nicht sonderlich gewöhnlich gewesen, sondern ist erst in den nachmaligen Zeiten in Ubung gekommen. Und da Wißbaden, wie vorgemeldet ist, gar mit dreyfachen Wasser-Gräben, nebst einer Mauer um das Schloß und um die kleine Stadt, und Wällen um die gantze Stadt, auch überdiß noch mit 6 starcken Thoren, deren die meiste zwey, durch Seiten-Mauern mit einander verbundene Thürne gehabt haben, versehen gewesen ist, so siehet man wohl, daß es in den damaligen Zeiten, nach Beschaffenheit der Befestigungs-Arten derselben, keine gemeine, sondern eine rechte gute und starck-verwahrte Festung müsse gewesen seyn. Und hat damals kein Ort in Teutschland, ohne die besondere dazu erhaltene Erlaubnüß der Teutschen Kayser, auf eine solche Art mit Mauern und Gräben (muris & fossatis, wie es in den alten Kayserlichen Freyheyts-Briefen lautet) dörfen befestiget werden. Es sind schriftliche Urkunden von dem Jahr 1297 von dem Kayser Adolph vorhanden, in welchen Wißbaden nicht bloßhin eine Stadt, sondern eine Veste genennet wird. Und um das Jahr 1318 ist dieser Ort so fest gewesen, daß er eine heftige Belagerung etliche Wochen hindurch, wie unten mit mehreren wird berichtet werden, von dem Kayser Ludwig V hat ausdauern und abwenden können. In dem Jahr 1508 ist diese Befestigung der Stadt Wißbaden auf Herrschaftliche Verordnung nicht sonderlich gewöhnlich gewesen, sondern ist erst in den nachmaligen Zeiten in Ubung gekommen. Und da Wißbaden, wie vorgemeldet ist, gar mit dreyfachen Wasser-Gräben, nebst einer Mauer um das Schloß und um die kleine Stadt, und Wällen um die gantze Stadt, auch überdiß noch mit 6 starcken Thoren, deren die meiste zwey, durch Seiten-Mauern mit einander verbundene Thürne gehabt haben, versehen gewesen ist, so siehet man wohl, daß es in den damaligen Zeiten, nach Beschaffenheit der Befestigungs-Arten derselben, keine gemeine, sondern eine rechte gute und starck-verwahrte Festung müsse gewesen seyn. Und hat damals kein Ort in Teutschland, ohne die besondere dazu erhaltene Erlaubnüß der Teutschen Kayser, auf eine solche Art mit Mauern und Gräben (muris & fossatis, wie es in den alten Kayserlichen Freyheyts-Briefen lautet) dörfen befestiget werden. Es sind schriftliche Urkunden von dem Jahr 1297 von dem Kayser Adolph vorhanden, in welchen Wißbaden nicht bloßhin eine Stadt, sondern eine Veste genennet wird. Und um das Jahr 1318 ist dieser Ort so fest gewesen, daß er eine heftige Belagerung etliche Wochen hindurch, wie unten mit mehreren wird berichtet werden, von dem Kayser Ludwig V hat ausdauern und abwenden können. In dem Jahr 1508 ist diese Befestigung der Stadt Wißbaden auf Herrschaftliche Verordnung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0241" n="205"/> nicht sonderlich gewöhnlich gewesen, sondern ist erst in den nachmaligen Zeiten in Ubung gekommen. Und da Wißbaden, wie vorgemeldet ist, gar mit dreyfachen Wasser-Gräben, nebst einer Mauer um das Schloß und um die kleine Stadt, und Wällen um die gantze Stadt, auch überdiß noch mit 6 starcken Thoren, deren die meiste zwey, durch Seiten-Mauern mit einander verbundene Thürne gehabt haben, versehen gewesen ist, so siehet man wohl, daß es in den damaligen Zeiten, nach Beschaffenheit der Befestigungs-Arten derselben, keine gemeine, sondern eine rechte gute und starck-verwahrte Festung müsse gewesen seyn. Und hat damals kein Ort in Teutschland, ohne die besondere dazu erhaltene Erlaubnüß der Teutschen Kayser, auf eine solche Art mit Mauern und Gräben (<hi rendition="#aq">muris & fossatis</hi>, wie es in den alten Kayserlichen Freyheyts-Briefen lautet) dörfen befestiget werden. Es sind schriftliche Urkunden von dem Jahr 1297 von dem Kayser Adolph vorhanden, in welchen Wißbaden nicht bloßhin eine Stadt, sondern eine Veste genennet wird. Und um das Jahr 1318 ist dieser Ort so fest gewesen, daß er eine heftige Belagerung etliche Wochen hindurch, wie unten mit mehreren wird berichtet werden, von dem Kayser Ludwig V hat ausdauern und abwenden können. In dem Jahr 1508 ist diese Befestigung der Stadt Wißbaden auf Herrschaftliche Verordnung </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [205/0241]
nicht sonderlich gewöhnlich gewesen, sondern ist erst in den nachmaligen Zeiten in Ubung gekommen. Und da Wißbaden, wie vorgemeldet ist, gar mit dreyfachen Wasser-Gräben, nebst einer Mauer um das Schloß und um die kleine Stadt, und Wällen um die gantze Stadt, auch überdiß noch mit 6 starcken Thoren, deren die meiste zwey, durch Seiten-Mauern mit einander verbundene Thürne gehabt haben, versehen gewesen ist, so siehet man wohl, daß es in den damaligen Zeiten, nach Beschaffenheit der Befestigungs-Arten derselben, keine gemeine, sondern eine rechte gute und starck-verwahrte Festung müsse gewesen seyn. Und hat damals kein Ort in Teutschland, ohne die besondere dazu erhaltene Erlaubnüß der Teutschen Kayser, auf eine solche Art mit Mauern und Gräben (muris & fossatis, wie es in den alten Kayserlichen Freyheyts-Briefen lautet) dörfen befestiget werden. Es sind schriftliche Urkunden von dem Jahr 1297 von dem Kayser Adolph vorhanden, in welchen Wißbaden nicht bloßhin eine Stadt, sondern eine Veste genennet wird. Und um das Jahr 1318 ist dieser Ort so fest gewesen, daß er eine heftige Belagerung etliche Wochen hindurch, wie unten mit mehreren wird berichtet werden, von dem Kayser Ludwig V hat ausdauern und abwenden können. In dem Jahr 1508 ist diese Befestigung der Stadt Wißbaden auf Herrschaftliche Verordnung
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